Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 13.05.2022 - 14 K 212/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25054
FG Niedersachsen, 13.05.2022 - 14 K 212/19 (https://dejure.org/2022,25054)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.05.2022 - 14 K 212/19 (https://dejure.org/2022,25054)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Mai 2022 - 14 K 212/19 (https://dejure.org/2022,25054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,25054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitgeberveranlassung i.S.d. § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 54/15

    Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2022 - 14 K 212/19
    Das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 17. September 2019 2 K 54/15, EFG 2016, 36 auf das sich die Klägerin zur Begründung ihres Einspruchs berufen habe, betreffe einen Zeitraum vor Einführung des neuen Reisekostenrechts.

    Dementsprechend hat das Finanzgericht Hamburg bereits mit Urteil vom 17. September 2015 2 K 54/15, EFG 2016, 36 in einem vergleichbaren Fall entschieden, verpflegt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform unentgeltlich, so ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil kein Arbeitslohn, weil das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der Arbeitnehmer bei weitem überwiegt, da aufgrund betriebsfunktionaler Zielsetzung das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers für eine unentgeltliche Kantinenverpflegung überwiegt, weil dies den Gesichtspunkten der Logistik, dem Sicherheits- und Betriebskonzept, den Hygienebestimmungen und der Gestaltung des Betriebsablaufs (Schichtdienst) auf der Offshore-Plattform im besonderen Maße Rechnung trägt, die Mitarbeiter aufgrund der beengten Räumlichkeiten keine Möglichkeit haben, sich selbst zu verpflegen, und die Verpflegung das übliche Maß in der Offshore-Branche nicht übersteigt.

    vertretene Ansicht, dass das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 17. September 2019 2 K 54/15, EFG 2016, 36 im Streitfall nicht angewendet werden könne, weil es einen Zeitraum vor Einführung des neuen Reisekostenrechts betreffe und weil es ab dem Veranlagungszeitraum 2014 nicht mehr im gesetzgeberischen Interesse liege, in Fällen der vorliegenden Art eine steuerfreie Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen zuzulassen.

    Das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 17. September 2019 2 K 54/15, EFG 2016, 36 betrifft, wie oben bereits dargelegt, ausschließlich die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Vorteil einer unentgeltlichen Gemeinschaftsverpflegung auf einer Offshore-Plattform als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen ist.

  • BFH, 16.02.2022 - VI R 53/18

    Drittlohn bei Rabatten eines Automobilherstellers

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2022 - 14 K 212/19
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteil vom 16. Februar 2022 VI R 53/18, juris; BFH-Urteil vom 17. Juli 2014 VI R 69/13, BStBl II 2015, 41).

    Voraussetzung ist, dass sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht (BFH-Urteil vom 16. Februar 2022 VI R 53/18, juris; BFH-Urteil vom 17. Juli 2014 VI R 69/13, BStBl II 2015, 41).

  • BFH, 08.10.2014 - VI R 7/13

    Doppelte Haushaltsführung: Beginn der Dreimonatsfrist in Wegverlegungsfällen, § 9

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2022 - 14 K 212/19
    Mit Urteil vom 8. Oktober 2014 VI R 95/13, BStBl II 2015, 231 sowie mit Beschluss vom 8. Oktober 2014 VI R 7/13, BStBl II 2005, 336 hat der BFH für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 entschieden, dass es für den Abzug der Pauschalen auf die konkrete Verpflegungssituation ebenso wenig ankommt wie darauf, ob dem Arbeitnehmer überhaupt ein Mehraufwand bei seiner Verpflegung entstanden ist.

    Für die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand ist es nach der Rechtsprechung des BFH auch ohne Bedeutung, ob der Ansatz der Pauschalen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2014 VI R 7/13, BStBl II 2005, 336).

  • BFH, 17.11.2004 - X R 62/01

    Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2022 - 14 K 212/19
    Mit Urteil vom 8. Oktober 2014 VI R 95/13, BStBl II 2015, 231 sowie mit Beschluss vom 8. Oktober 2014 VI R 7/13, BStBl II 2005, 336 hat der BFH für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 entschieden, dass es für den Abzug der Pauschalen auf die konkrete Verpflegungssituation ebenso wenig ankommt wie darauf, ob dem Arbeitnehmer überhaupt ein Mehraufwand bei seiner Verpflegung entstanden ist.

    Für die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand ist es nach der Rechtsprechung des BFH auch ohne Bedeutung, ob der Ansatz der Pauschalen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2014 VI R 7/13, BStBl II 2005, 336).

  • BFH, 17.07.2014 - VI R 69/13

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Zuwendung einer Ehrenmitgliedschaft in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2022 - 14 K 212/19
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteil vom 16. Februar 2022 VI R 53/18, juris; BFH-Urteil vom 17. Juli 2014 VI R 69/13, BStBl II 2015, 41).

    Voraussetzung ist, dass sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht (BFH-Urteil vom 16. Februar 2022 VI R 53/18, juris; BFH-Urteil vom 17. Juli 2014 VI R 69/13, BStBl II 2015, 41).

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2022 - 14 K 212/19
    In diesem Fall des "ganz überwiegend" eigenbetrieblichen Interesses kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (BFH-Urteil vom 21. Januar 2010 VI R 51/08, BStBl II 2010, 700; Urteil des FG Düsseldorf vom 13. August 2020 14 K 2158/16 L, BB 2021, 1761).
  • BFH, 30.04.2009 - VI R 54/07

    Rechtsprechungsänderung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2022 - 14 K 212/19
    Die Selbstbindung des Finanzamts ergibt sich unmittelbar aus § 42e EStG (BFH-Urteil vom 30. April 2009 VI R 54/07, BStBl II 2010, 996).
  • BFH, 15.05.2013 - VI R 41/12

    Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2022 - 14 K 212/19
    Der BFH hat bereits mit Urteil vom 15. Mai 2013 VI R 41/12, BStBl III 2012, 704 ausdrücklich entschieden, dass auch Leiharbeitnehmern in den Grenzen der gesetzlichen Dreimonatsfrist Verpflegungsmehraufwand zusteht, da insoweit für Leiharbeitnehmer nichts Anderes gelte als für andere Arbeitnehmer, die sich auf Auswärtstätigkeit befinden, indem sie bei Kunden ihres Arbeitgebers tätig werden.
  • BFH, 02.09.2010 - VI R 3/09

    Aufhebung einer Anrufungsauskunft mit Wirkung für die Zukunft - Rechtsnatur der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2022 - 14 K 212/19
    Dies ergibt sich nach der Rechtsprechung des BFH aus einer entsprechenden Anwendung des § 207 Abs. 2 AO (vgl. BFH-Urteil vom 2. September 2010 VI R 3/09, BStBl II 2011, 233).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 23/02

    Anrufungsauskunft und Pauschalierung der Lohnsteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2022 - 14 K 212/19
    Das gilt unabhängig davon, ob die Anrufungsauskunft materiell richtig ist (BFH-Urteil vom 16. November 2005 VI R 23/02, BStBl II 2006, 210).
  • FG Düsseldorf, 13.08.2020 - 14 K 2158/16

    Lohnsteuerliche Behandlung der Gestellung von Mahlzeiten an Bord von Flugzeugen

  • BFH, 01.02.1994 - VII B 242/93

    Inanspruchnahme aus einem steuerlichen Haftungsbescheid

  • BFH, 04.04.2019 - VI R 27/17

    BFH bestätigt neues Reisekostenrecht

  • BFH, 10.04.2019 - VI R 17/17

    Erste Tätigkeitsstätte des fliegenden Personals nach neuem Reisekostenrecht

  • BFH, 08.10.2014 - VI R 95/13

    Mehraufwendungen für die Verpflegung bei Einsatz an ständig wechselnden

  • BFH, 20.09.2016 - X R 36/15

    Zweistufige Prüfung bei Haftungsbescheiden

  • LAG Hessen, 09.09.2016 - 10 Sa 474/16

    § 13b AÜG ist als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB anzusehen. Gewährt der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht