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   FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21   

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https://dejure.org/2022,20923
FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21 (https://dejure.org/2022,20923)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.06.2022 - 3 K 87/21 (https://dejure.org/2022,20923)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juni 2022 - 3 K 87/21 (https://dejure.org/2022,20923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Eine im Ausland rechtsfähige Familienstiftung kann der Ersatzerbschaftsteuerpflicht unterliegen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.11.2009 - II R 46/07

    Ersatzerbschaftsteuer bei Familienstiftung - Beurteilung einer Stiftung als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21
    Die Bezeichnung durch den Stifter sowie die Einschätzung der Stiftungsaufsicht sind für die erbschaftsteuerrechtliche Beurteilung unerheblich (BFH-Urteil vom 18. November 2009 II R 46/07, BFH/NV 2010, 898).

    Eine Stiftung ist im Familieninteresse errichtet, wenn sie den Vermögensinteressen einer Familie gewidmet ist (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1997 II R 25/94, BFHE 185, 58, BStBl II 1998, 114 und vom 18. November 2009 II R 46/07, a.a.O.).

    Zu den weit zu fassenden Vermögensinteressen gehören nicht nur Bezugs- und Anfallsrechte, sondern alle unmittelbaren oder mittelbaren, nicht notwendig in Geld bezifferbaren Vermögensvorteile, die die begünstigte Familie aus dem Stiftungsvermögen zieht (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1997 II R 25/94, a.a.O. und vom 18. November 2009 II R 46/07, a.a.O.).

    Wesentlich im Interesse einer Familie errichtet ist eine Stiftung dann, wenn das Wesen der Stiftung nach der Satzung und ggf. dem Stiftungsgeschäft darin besteht, es der Familie zu ermöglichen, das Stiftungsvermögen - soweit es einer Nutzung zu privaten Zwecken zugänglich ist - zu nutzen und die Stiftungserträge aus dem gebundenen Vermögen an sich zu ziehen (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1997 II R 25/94, a.a.O. und vom 18. November 2009 II R 46/07, a.a.O.; von Oertzen in von Oertzen/Loose, ErbStG, 2. Auflage 2022, § 1 Rz 66).

  • BFH, 10.12.1997 - II R 25/94

    Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21
    Die Fiktion erfasst zwar nicht alle Stiftungen, sondern nur Familienstiftungen, stellt diesen aber diejenigen Vereine zur Seite, deren Zweck wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1997 II R 25/94, BFHE 185, 58, BStBl II 1998, 114).

    Eine Stiftung ist im Familieninteresse errichtet, wenn sie den Vermögensinteressen einer Familie gewidmet ist (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1997 II R 25/94, BFHE 185, 58, BStBl II 1998, 114 und vom 18. November 2009 II R 46/07, a.a.O.).

    Zu den weit zu fassenden Vermögensinteressen gehören nicht nur Bezugs- und Anfallsrechte, sondern alle unmittelbaren oder mittelbaren, nicht notwendig in Geld bezifferbaren Vermögensvorteile, die die begünstigte Familie aus dem Stiftungsvermögen zieht (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1997 II R 25/94, a.a.O. und vom 18. November 2009 II R 46/07, a.a.O.).

    Wesentlich im Interesse einer Familie errichtet ist eine Stiftung dann, wenn das Wesen der Stiftung nach der Satzung und ggf. dem Stiftungsgeschäft darin besteht, es der Familie zu ermöglichen, das Stiftungsvermögen - soweit es einer Nutzung zu privaten Zwecken zugänglich ist - zu nutzen und die Stiftungserträge aus dem gebundenen Vermögen an sich zu ziehen (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1997 II R 25/94, a.a.O. und vom 18. November 2009 II R 46/07, a.a.O.; von Oertzen in von Oertzen/Loose, ErbStG, 2. Auflage 2022, § 1 Rz 66).

  • BFH, 25.01.2017 - II R 26/16

    Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21
    Eine nicht rechtsfähige Stiftung unterliegt allerdings nicht der Ersatzerbschaftsteuer (BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 II R 26/16, BFHE 257, 341, BStBl II 2018, 199).

    Bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung hingegen ist zivilrechtlicher Eigentümer des Vermögens der Träger der Stiftung (BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 II R 26/16, a.a.O.).

  • BFH, 25.06.2021 - II R 40/18

    Schenkungsteuerrechtlicher Erwerb bei Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21
    Wie bei Schenkungen unter Lebenden nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25. Juni 2021 II R 40/18, BFH/NV 2022, 327) ist auch im Fall von § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auf der Grundlage des jeweils für die ausländische Vermögensmasse maßgeblichen ausländischen Rechts zu beurteilen, ob es sich um eine rechtsfähige Stiftung handelt.

    (3) Die Ermittlung des ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Vortrags der Beteiligten abhängig (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 2021 II R 13/19, BFH/NV 2022, 656 und II R 40/18, BFH/NV 2022, 327).

  • BFH, 23.06.1992 - IX R 182/87

    Körperschaftssteuerpflicht ausländischer Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21
    So habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23. Juni 1992 IX R 182/87 (BFHE 168, 285, BStBl II 1993, 222) für den Fall einer zuziehenden ausländischen Aktiengesellschaft entschieden, dass diese mit dem Zuzug ihre Rechtsfähigkeit verliere.
  • BFH, 25.06.2021 - II R 13/19

    Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21
    (3) Die Ermittlung des ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Vortrags der Beteiligten abhängig (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 2021 II R 13/19, BFH/NV 2022, 656 und II R 40/18, BFH/NV 2022, 327).
  • BFH, 01.07.1992 - I R 6/92

    Tätigkeitszurechnung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 8 Abs. 1 AStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21
    So habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23. Juni 1992 IX R 182/87 (BFHE 168, 285, BStBl II 1993, 222) für den Fall einer zuziehenden ausländischen Aktiengesellschaft entschieden, dass diese mit dem Zuzug ihre Rechtsfähigkeit verliere.
  • BFH, 08.04.1981 - II R 47/79

    Familienstiftung - Feststellungsklage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21
    Zu diesem Zweck wird fingiert, dass das Vermögen im Abstand von 30 Jahren einer nächsten, aus zwei Kindern bestehenden Generation anfällt (vgl. BFH-Urteil vom 8. April 1981 II R 47/79, BFHE 133, 308, BStBl II 1981, 581).
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