Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Abschnitt 1 - Steuerpflicht (§§ 1 - 9) |
(1) Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen
1. | der Erwerb von Todes wegen; | |
2. | die Schenkungen unter Lebenden; | |
3. | die Zweckzuwendungen; | |
4. | das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und eines Vereins, dessen Zweck wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 bestimmten Zeitpunkt. |
(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.
Rechtsprechung zu § 1 ErbStG
667 Entscheidungen zu § 1 ErbStG in unserer Datenbank:
- FG Köln, 30.11.2023 - 7 K 217/21
Vorlage: Höhere Schenkungsteuer für die Errichtung einer ausländischen ...
- FG Köln, 25.05.2016 - 7 K 291/16
Voraussetzungen für das Vorliegen der Ersatzerbsteuer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
- BFH, 25.01.2017 - II R 26/16
- BFH, 23.11.2022 - II R 37/19
Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis
Zum selben Verfahren:
- FG München, 10.07.2019 - 4 K 174/16
Erbschaftsteuerpflicht für im Ausland wohnhafte Vermächtnisnehmerin
- FG München, 10.07.2019 - 4 K 174/16
- BFH, 06.05.2021 - II R 24/19
Abzugsfähigkeit von Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen des ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
Schenkungsteuer - Kann der Beschenkte eine Zahlung zur Abfindung eines ...
- FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17
- BFH, 26.07.2023 - II R 35/21
Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer ...
- FG Niedersachsen, 29.06.2022 - 3 K 87/21
Festsetzen der Ersatzerbschaftssteuer über das Vermögen einer Familienstiftung
Zum selben Verfahren:
- BFH - II R 30/22 (anhängig)
Stiftung, Schweiz, Erbschaftsteuer, Rechtsfähigkeit
- BFH - II R 30/22 (anhängig)
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 1 ErbStG
28.04.1983 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 1 Abs. 1 Nr. 4 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes) | BGBl. I S. 525 |
Querverweise
Auf § 1 ErbStG verweisen folgende Vorschriften:
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)
- Steuerpflicht
- Wertermittlung
- Berechnung der Steuer
- § 15 (Steuerklassen)