Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
| Abschnitt 1 - Steuerpflicht (§§ 1 - 9) |
(1) Der Vorerbe gilt als Erbe.
(2) Bei Eintritt der Nacherbfolge haben diejenigen, auf die das Vermögen übergeht, den Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. Auf Antrag ist der Versteuerung das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser zugrunde zu legen. Geht in diesem Fall auch eigenes Vermögen des Vorerben auf den Nacherben über, sind beide Vermögensanfälle hinsichtlich der Steuerklasse getrennt zu behandeln. Für das eigene Vermögen des Vorerben kann ein Freibetrag jedoch nur gewährt werden, soweit der Freibetrag für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen nicht verbraucht ist. Die Steuer ist für jeden Erwerb jeweils nach dem Steuersatz zu erheben, der für den gesamten Erwerb gelten würde.
(3) Tritt die Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ein, gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter, die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Anfall. In diesem Fall ist dem Nacherben die vom Vorerben entrichtete Steuer abzüglich desjenigen Steuerbetrags anzurechnen, welcher der tatsächlichen Bereicherung des Vorerben entspricht.
(4) Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen stehen den Nacherbschaften gleich.
Rechtsprechung zu § 6 ErbStG
59 Entscheidungen zu § 6 ErbStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 03.11.2010 - II R 65/09
Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben eines Nacherben vom Vorerben - ...
- FG Hessen, 19.09.2006 - 1 K 3743/05
Gemäß §§ 6 Abs. 2, 15 Abs. 1 u. 3, 16 Abs. 1 ErbStG maßgebliche ...
- BFH, 06.05.2003 - II B 73/02
Vor-/Nacherbschaft - Besteuerung des Vorerben als Vollerben (§ 6 ErbStG) ...
- BFH, 23.07.1980 - II R 62/77
Zinsen auf Grundpfandrechte mindern nicht den Höchstwert eines Nießbrauches i. S. ...
- FG Hessen, 26.02.2013 - 1 V 2578/12
- FG Niedersachsen, 24.01.2007 - 3 K 314/06
Härteausgleich gem. § 19 Abs. 3 ErbStG bei Vorliegen einer Schlusserbschaft
- BFH, 02.12.1998 - II R 43/97
Freibetrag bei Nacherbfolge und Erwerb vom Vorerben
- BFH, 22.07.1964 - II 179/62 U
- FG München, 24.11.1999 - 4 K 1952/96
Kein Erlass wegen § 6 ErbStG - Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO i. ...
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