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   FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16   

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https://dejure.org/2023,16268
FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16 (https://dejure.org/2023,16268)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.04.2023 - 3 K 475/16 (https://dejure.org/2023,16268)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. April 2023 - 3 K 475/16 (https://dejure.org/2023,16268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 5 Abs 1 Nr 9 KStG 2002, § 55 Abs 1 Nr 4 AO, § 61 Abs 1 AO, § 61 Abs 3 S 1 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO
    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft - Änderung von Körperschaftsteuerbescheiden wegen zeitweisem Fehlen einer Satzungsregelung zur Vermögensbindung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rückwirkenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit und damit zu einem Wegfall der Steuerbefreiung aufgrund einer fehlenden Regelung in der Satzung zur Vermögensbindung

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wegfall der Vermögensbindung für einen begrenzten Zeitraum führt zur rückwirkenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 12.10.2010 - I R 59/09

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16
    So beziehe sich die rückwirkende Besteuerung im Falle des BFH-Beschlusses vom 12. Oktober 2010 (Az. I R 59/09) lediglich auf 4 Jahre.

    Schüttet eine gemeinnützige GmbH jedoch die aus der gemeinnützigen Tätigkeit erzielten Gewinne überwiegend verdeckt an ihre steuerpflichtigen Gesellschafter aus, liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO vor, der die Anwendung des § 61 Abs. 3 AO ermöglicht (BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2010 I R 59/09, BFHE 231, 28, BStBl II 2012, 226).

  • BFH, 26.08.2021 - V R 11/20

    Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16
    Ist der Wegfall des bisherigen Zwecks als Voraussetzung des Vermögensanfalls überhaupt nicht erwähnt, ist eine Auslegung der Satzung in der Weise, dass die Regelung zu einer anderen Art des Vermögensanfalls auf den Wegfall des bisherigen Zwecks zu übertragen ist, nicht möglich (BFH-Urteil vom 26. August 2021 V R 11/20, BFHE 273, 415, BStBl II 2022, 202).

    Dies gilt auch dann, wenn das Finanzamt bei gründlicher Prüfung der ihm vom Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen bereits für die früheren Veranlagungszeiträume zu dem Schluss hätte kommen können, dass eine Freistellung von der Steuer nicht in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470; BFH-Urteil vom 26. August 2021 V R 11/20, BFHE 273, 415, BStBl II 2022, 202).

  • BFH, 07.02.2018 - V B 119/17

    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16
    Es sei unerheblich, dass ein konkreter Empfänger des Vermögens nicht benannt sei, denn ausweislich des BFH-Beschlusses vom 7. Februar 2018 (V B 119/17) und auch nach dem Urteil des Hessischen FG vom 16. Juni 2008 (4 K 3773/05) müsse sich aus der Satzung lediglich ergeben, dass die Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet werden sollen.
  • BFH, 25.04.2001 - I R 22/00

    Satzung einer GmbH oder eines eingetragenen Vereins ist erst mit Eintragung der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16
    Die Satzungsänderung muss aber wirksam geworden sein, was erst mit der Eintragung in das Handelsregister (hier: am) erfolgt ist (BFH-Urteil vom 25. April 2001 I R 22/00, BStBl II 2001, 518).
  • BFH, 17.06.2020 - I R 7/18

    Billigkeitserlass nach § 34c Abs. 5 EStG bis zur Festsetzungsverjährung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16
    Mit Blick auf die Steuerfestsetzung handelt es sich um einen Grundlagenbescheid, der eine Bindungswirkung auslöst, die ggf. nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO umzusetzen ist (BFH-Urteil vom 17. Juni 2020 I R 7/18, BFHE 269, 301, BStBl II 2021, 211).
  • BFH, 25.10.2000 - I B 117/00

    Verzicht auf den Vortrag des wesentlichen Inhalts der Akten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16
    Dies gilt auch dann, wenn das Finanzamt bei gründlicher Prüfung der ihm vom Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen bereits für die früheren Veranlagungszeiträume zu dem Schluss hätte kommen können, dass eine Freistellung von der Steuer nicht in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470; BFH-Urteil vom 26. August 2021 V R 11/20, BFHE 273, 415, BStBl II 2022, 202).
  • FG Hessen, 16.06.2008 - 4 K 3773/05

    Hinreichende Bestimmung der Vermögensbindung eines gemeinnützigen Vereins -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16
    Es sei unerheblich, dass ein konkreter Empfänger des Vermögens nicht benannt sei, denn ausweislich des BFH-Beschlusses vom 7. Februar 2018 (V B 119/17) und auch nach dem Urteil des Hessischen FG vom 16. Juni 2008 (4 K 3773/05) müsse sich aus der Satzung lediglich ergeben, dass die Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet werden sollen.
  • FG Nürnberg, 24.03.1998 - I 260/97
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16
    Die Regelung in § 61 Abs. 3 AO verstößt als solche nicht gegen das Übermaßverbot (FG Nürnberg, Urteil vom 24. März 1998 I 260/94, EFG 1998, 975).
  • FG Nürnberg, 24.03.1998 - I 260/94
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16
    Die Regelung in § 61 Abs. 3 AO verstößt als solche nicht gegen das Übermaßverbot (FG Nürnberg, Urteil vom 24. März 1998 I 260/94, EFG 1998, 975).
  • BFH, 23.07.2009 - V R 20/08

    Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16
    Die gesetzlich vorgeschriebene Festschreibung der künftigen Vermögensverwendung hat die Funktion eines Buchnachweises (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1998 I R 95/97, BFH/NV 1999, 739; vom 5. August 1992 X R 165/88, BFHE 169, 3, BStBl II 1992, 1048; vom 23. Juli 2009 V R 20/08, BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719).
  • BFH, 30.11.1995 - V R 29/91

    Auftragsforschung und Projektträgerschaften gemeinnütziger

  • BFH, 12.01.2011 - I R 91/09

    Anforderungen an die satzungsgemäße Vermögensbindung

  • BFH, 17.04.2013 - X R 6/11

    Keine Billigkeitsmaßnahme bei einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang

  • BFH, 21.07.1999 - I R 2/98

    Gemeinnützigkeit; künftige Vermögensverwendung

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2020 - 3 V 185/20

    Aussetzung der Vollziehung: Ablehnung der Feststellung der Einhaltung der

  • BFH, 10.11.1998 - I R 95/97

    Formelle Satzungsmäßigkeit; GmbH

  • BFH, 05.08.1992 - X R 165/88

    Gemeinnützigkeit eines Motorsportclub

  • BFH, 30.10.2001 - V B 142/01

    Gemeinnütziger Verein - Sportverein - Vermögensbindung - Körperschaftsteuer

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1223/11

    Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Klagebefugnis der

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