Rechtsprechung
FG Thüringen, 20.05.2021 - 3 K 266/20 n. rk |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Thüringen
§ 6 Nr 4 StBerG, § 80 Abs 7 AO, § 80 Abs 10 AO
Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch eine Buchhaltungsgesellschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Zurückweisung eines Antrags auf Erlass eines Verspätungszuschlages wegen verspäteter Lohnsteueranmeldung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- haufe.de (Kurzinformation)
Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen durch Buchhaltungsgesellschaft
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Zurückweisung eines Lohnbuchhaltungsbüros nach § 80 Abs. 7 AO bezüglich des Antrags auf Erlass eines Verspätungszuschlags infolge einer von dem Büro für einen Kunden verspätet abgegebenen Lohnsteueranmeldung
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 20.05.2021 - 3 K 266/20 n. r
- BFH - VII R 22/21 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt
Auszug aus FG Thüringen, 20.05.2021 - 3 K 266/20
Dies soll im Interesse der Allgemeinheit und der Steuerpflichtigen anderen Personen als einem ausgebildeten steuerlichen Berater nicht überlassen werden (vgl. zu Umsatzsteuervoranmeldungen: BFH vom 07.06.2017, II R 22/15, BStBI II 2017, 973; BGH-Urteil vom 22.04.1999 IX ZR 112/98, DB 1999, 1262). - BGH, 22.04.1999 - IX ZR 112/98
Pflichten des Steuerberaters im Rahmen der Mitwirkung an …
Auszug aus FG Thüringen, 20.05.2021 - 3 K 266/20
Dies soll im Interesse der Allgemeinheit und der Steuerpflichtigen anderen Personen als einem ausgebildeten steuerlichen Berater nicht überlassen werden (vgl. zu Umsatzsteuervoranmeldungen: BFH vom 07.06.2017, II R 22/15, BStBI II 2017, 973; BGH-Urteil vom 22.04.1999 IX ZR 112/98, DB 1999, 1262). - FG Baden-Württemberg, 30.10.2019 - 4 K 1715/18
Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des Ausschlusses selbständiger …
Auszug aus FG Thüringen, 20.05.2021 - 3 K 266/20
Auch eine analoge Anwendung des § 6 Nr. 4 StBerG auf einfach gelagerte Tätigkeiten, die gelegentlich im Zusammenhang mit Lohnsteueranmeldungen einhergehen, hält der Senat nicht für geboten, es fehlt insoweit an einer planwidrigen Regelungslücke (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.2019, 4 K 1715/18, StB 2020, 104, juris).