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   KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14   

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https://dejure.org/2014,33454
KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14 (https://dejure.org/2014,33454)
KG, Entscheidung vom 12.08.2014 - 6 W 105/14 (https://dejure.org/2014,33454)
KG, Entscheidung vom 12. August 2014 - 6 W 105/14 (https://dejure.org/2014,33454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Feststellungsklage über den Fortbestand einer Unfallversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 9; RVG § 32 Abs. 2
    Streitwert einer Feststellungsklage über Fortbestand einer Unfallversicherung kombiniert mit einer Leistungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 126
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14
    Mit dieser Entscheidung gab er auch seine bisherige Rechtsprechung zum Streitwert auf (Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2004 - IV ZR 150/04).

    In der genannten Entscheidung vom 1. Dezember 2004 hatte der Bundesgerichtshof noch den Wert für den Streit über den Fortbestand der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung differenziert festgesetzt auf 50% des 3, 5-fachen Jahresbetrages der Summe aus monatlicher Leistung sowie monatlicher Prämie bei ungeklärter Berufsunfähigkeit und 80% des genannten Betrages, wenn die Berufsunfähigkeit bereits geklärt ist (BGH VersR 2005, 959 f. = NJW-RR 2005, 259 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 7; Beschl vom 22. Februar 2006 - IV ZR 52/05 - zitiert nach juris).

  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14
    A) Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung setzt der Bundesgerichtshof für den Fall eines Antrages auf Fortbestehen der Versicherung neben einem konkreten Leistungsantrag den Streitwert auf 20% der Summe der 3, 5-fachen Jahresbeträge der Summe aus den monatlich begehrten Rentenleistungen sowie der monatlichen Prämie fest (vgl. BGH, Beschluss v 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10 - zitiert nach juris: Rdnr. 2).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11

    Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14
    Bei der Krankenversicherung wird auf den 3, 5-fachen Betrag der Jahresprämie mit einem Abschlag von 20% abgestellt (BGH VersR 2012, 336 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 3; NVersZ 2002, 21 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 2); bei der Krankentagegeldversicherung wird ebenso verfahren (vgl. BGH VersR 2011, 237 - zitiert nach juris: Rdnr. 2; NJW 2000, 2750 - zitiert nach juris: Rdnr. 5).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14
    Diese Entscheidung nimmt Bezug auf ein Urteil des 4. Zivilsenats des BGH vom 13. Dezember 2000 (IV ZR 279/99 = NJW-RR 2001, 316 f.).
  • BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08

    Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14
    Bei der Krankenversicherung wird auf den 3, 5-fachen Betrag der Jahresprämie mit einem Abschlag von 20% abgestellt (BGH VersR 2012, 336 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 3; NVersZ 2002, 21 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 2); bei der Krankentagegeldversicherung wird ebenso verfahren (vgl. BGH VersR 2011, 237 - zitiert nach juris: Rdnr. 2; NJW 2000, 2750 - zitiert nach juris: Rdnr. 5).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 294/99

    Versicherungsvertrag - Anfechtung - Arglistige Täuschung -

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14
    Bei einer kombinierten Leistungs- und Feststellungsklage ist der Streitwert vom Bundesgerichtshof im gleichen Jahr noch auf 80% des 3, 5-fachen Jahresbetrages der Summe aus Rente und Prämie bestimmt worden (vgl. Beschluss vom 15. Mai 2000 - IV ZR 294/99 - NJW-RR 2000, 1266 - zitiert nach juris: Rdnr. 2).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 171/01

    Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung des Fortbestandes eines

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14
    Bei der Krankenversicherung wird auf den 3, 5-fachen Betrag der Jahresprämie mit einem Abschlag von 20% abgestellt (BGH VersR 2012, 336 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 3; NVersZ 2002, 21 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 2); bei der Krankentagegeldversicherung wird ebenso verfahren (vgl. BGH VersR 2011, 237 - zitiert nach juris: Rdnr. 2; NJW 2000, 2750 - zitiert nach juris: Rdnr. 5).
  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 123/06

    Streitwert einer Klage auf Fortbestand eines Gebäudeversicherungsvertrages

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14
    Auf diesen Gesichtspunkt stellt der Bundesgerichtshof auch in seinem Beschluss vom 12. März 2008 - IV ZR 123/06 - (NJW-RR 2008, 1664 f. = VersR 2008, 988 - zitiert nach juris: Rdnr. 1) für die Streitwertbemessung bei einer Gebäudeversicherung ab.
  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 177/00

    Feststzung der Beschwer bei streitigem Versicherungsverhältnis

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14
    Hinsichtlich der Kfz-Versicherung wird auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2000 (IV ZR 177/00 - VersR 2001, 492 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 6) verwiesen.
  • BGH, 12.02.1992 - IV ZR 241/91

    Feststellung des Fortbestehens eines Lebensversicherungsvertrages; Anspruch auf

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14
    2) Der Bundesgerichtshof hat zum Streitwert einer Feststellungsklage auf Fortbestehen einer angefochtenen "Großlebensversicherung", die auch eine Unfallversicherungsleistung beim Tod des Versicherungsnehmers bis zur Ablaufzeit des Vertrages enthielt, den Streitwert auf 10% der Versicherungssumme festgesetzt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 608 - zitiert nach juris: Rdnr. 8).
  • BGH, 22.02.2006 - IV ZR 52/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 100/90

    Streitwert bei Streit über die Wirksamkeit eines Rücktritts des Versicherers von

  • LG Dortmund, 22.03.2007 - 2 O 425/06

    Bestimmung des Streitwertes einer Feststellungsklage auf Fortbestand einer

  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 9/94

    Festsetzung des Wertes der Beschwer für eine Klage auf Feststellung des

  • LG Dresden, 14.04.2008 - 8 O 2633/07

    Der Streitwert bei einer Auseinandersetzung über den Bestand einer

  • OLG Rostock, 08.11.2018 - 4 W 27/18

    Streitwertbemessung im Deckungsprozess gegen eine Krankentagegeldversicherung:

    Das erscheint für den Rechtsstreit um das Fortbestehen eines Krankenversicherungsvertrages zutreffend (vgl. oben bb sowie das vom OLG Hamm in Bezug genommene OLG Schleswig, a.a.O., und die vom OLG Nürnberg in Bezug genommenen Kammergericht [Beschluss vom 12.08.2014 - 6 W 105/14, VersR 2015, 123, juris Rn. 8] angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Nürnberg, 10.02.2015 - 8 W 189/15

    Streitwertbemessung für einen Antrag auf Feststellung des Fortbestands eines

    In einem solchen Fall, in dem allein das Fortbestehen des Tarifes als "Baustein" eines umfassenden Krankenversicherungsvertrages (im Falle der Klägerin neben der Pflegeversicherung noch weitere vier Tarife einschließend) Gegenstand eines Klageantrages ist, bleibt es bei dem Regelwert in Höhe der dreieinhalbfachen Jahres prämie (BGH 03.05.2000, IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430; KG Berlin 12.08.2014, 6 W 105/14, VersR 2015, 126 unter Ziff. 1a a.E.).
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