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   KG, 17.11.2017 - 13 Sch 6/17   

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https://dejure.org/2017,53249
KG, 17.11.2017 - 13 Sch 6/17 (https://dejure.org/2017,53249)
KG, Entscheidung vom 17.11.2017 - 13 Sch 6/17 (https://dejure.org/2017,53249)
KG, Entscheidung vom 17. November 2017 - 13 Sch 6/17 (https://dejure.org/2017,53249)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1062 Abs 1 ZPO, § 1062 Abs 2 ZPO
    Auslegung einer Schiedsklausel: Stillschweigende Wahl des Schiedsortes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Schiedsklausel hinsichtlich des zuständigen Oberlandesgerichts oder hinsichtlich des Schiedsorts

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Zuständiges OLG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Schiedsklausel hinsichtlich des zuständigen Oberlandesgerichts oder hinsichtlich des Schiedsorts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 1062 Abs. 1 ; ZPO § 1062 Abs. 2
    Auslegung einer Schiedsklausel hinsichtlich des zuständigen Oberlandesgerichts oder hinsichtlich des Schiedsorts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 2018, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 29.02.2012 - 34 SchH 6/11

    Schiedsgerichtliches Verfahren: Zuständigkeitskonzentration für Schiedssachen in

    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 13 Sch 6/17
    Ob die Schiedsabrede eine entsprechende Vereinbarung über das zuständige Oberlandesgericht oder über den Schiedsort - über den sodann auf das zuständige Oberlandesgericht geschlossen werden kann (§ 1062 Abs. 1, 2. Alt. ZPO) - enthält, ist durch Auslegung der Schiedsklausel zu ermitteln (vgl. OLG München, Beschluss vom 29. Februar 2012 - 34 SchH 6/11, SchiedsVZ 2012, 96 [bei juris Rz. 53]).
  • BayObLG, 03.12.2020 - 1 SchH 89/20

    Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für die Bestellung von

    Ziff. 4 des Schiedsvertrags zielt nach seinem ausdrücklich beschränkten Regelungsgegenstand auf die Zuständigkeit staatlicher Gerichte ab und enthält keine Bestimmung des Schiedsorts (hingegen KG, Beschluss vom 17. November 2017, 13 Sch 6/17, juris Rn. 13 ff. zu einem teils anders gelagerten Sachverhalt).

    Ob die Klauseln einer Auslegung in Bezug auf die örtliche Zuständigkeit zugänglich und in diesem Fall vorrangig zu berücksichtigen wären (KG, Beschluss vom 17. November 2017, 13 Sch 6/17, juris Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 29. Oktober 2009, 34 Sch 15/09, juris Rn. 18; Geimer in Zöller, ZPO, § 1062 Rn. 3 a. E.; Wilske/Markert in BeckOK ZPO, § 1062 Rn. 1 und 3; Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, § 1062 Rn. 25 f.), kann dahinstehen, da eine etwaige Auslegung an den Bezirk des ehemaligen, mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (Gerichtsorganisationsgesetz - GerOrgG) am 1. Juli 1973 aufgelösten Amtsgerichts Waldmünchen anknüpfte und gleichfalls zur örtlichen Zuständigkeit des nach der Konzentrationsbestimmung für das Gebiet des Freistaats Bayern allein zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts führte.

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