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LG Cottbus, 24.11.2015 - 11 O 86/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 24.11.2015 - 11 O 86/14
- OLG Brandenburg, 31.01.2018 - 11 U 205/15
- OLG Brandenburg, 14.03.2018 - 11 U 205/15
- BGH, 27.10.2021 - VII ZR 44/18
- BGH, 28.10.2021 - VII ZR 44/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00
Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers
Auszug aus LG Cottbus, 24.11.2015 - 11 O 86/14
Der Vergütungsanspruch des klagenden Architekten ist auch ohne Abnahmereife fällig, wenn der Besteller nicht mehr Erfüllung des Vertrags, sondern nur noch Minderung bzw. Schadensersatz geltend macht (vgl. BGH NJW 2002, 3019). - BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04
Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen …
Auszug aus LG Cottbus, 24.11.2015 - 11 O 86/14
Der Bundesgerichtshof hat in BGHZ 165, 134 = NJW 2006, 698 entschieden, dass ein Vorbehaltsurteil nach § 302 Abs. 1 ZPO grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn der Besteller gegenüber der Werklohnforderung mit einem Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung oder der Fertigstellung aufrechnet. - BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03
Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im …
Auszug aus LG Cottbus, 24.11.2015 - 11 O 86/14
Unzulässig ist ein Teilurteil dann, wenn die Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht (vgl. BGH NJW 2004, 1452). - OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 51/13
Bindung des Architekten an eine erteilte Schlussrechnung
Auszug aus LG Cottbus, 24.11.2015 - 11 O 86/14
Zu bedenken ist ferner, dass eventuell begründete Schadensersatzansprüche der Beklagten grundsätzlich von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind, so dass die Beklagte hier auch nicht mit dem Insolvenzrisiko belastet wäre (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2015, 400).
- OLG Brandenburg, 31.01.2018 - 11 U 205/15
Honoraransprüche aus Architektenleistungen und Ingenieurleistungen Erlass eines …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. November 2015 verkündete Teil-Vorbehaltsurteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Cottbus - 11 O 86/14 - wird zurückgewiesen.unter Aufhebung des Teil-Vorbehaltsurteils des Landgerichts Cottbus vom 24.11.2015, Az.: 11 O 86/14, die Klage abzuweisen,.
das Teil-Vorbehaltsurteil vom 24.11.2015, Az.: 11 O 86/14 aufzuheben und den Rechtsstreit an das Landgericht Cottbus zurückzuverweisen.