Rechtsprechung
   LG Cottbus, 24.11.2015 - 11 O 86/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,106130
LG Cottbus, 24.11.2015 - 11 O 86/14 (https://dejure.org/2015,106130)
LG Cottbus, Entscheidung vom 24.11.2015 - 11 O 86/14 (https://dejure.org/2015,106130)
LG Cottbus, Entscheidung vom 24. November 2015 - 11 O 86/14 (https://dejure.org/2015,106130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,106130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers

    Auszug aus LG Cottbus, 24.11.2015 - 11 O 86/14
    Der Vergütungsanspruch des klagenden Architekten ist auch ohne Abnahmereife fällig, wenn der Besteller nicht mehr Erfüllung des Vertrags, sondern nur noch Minderung bzw. Schadensersatz geltend macht (vgl. BGH NJW 2002, 3019).
  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04

    Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen

    Auszug aus LG Cottbus, 24.11.2015 - 11 O 86/14
    Der Bundesgerichtshof hat in BGHZ 165, 134 = NJW 2006, 698 entschieden, dass ein Vorbehaltsurteil nach § 302 Abs. 1 ZPO grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn der Besteller gegenüber der Werklohnforderung mit einem Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung oder der Fertigstellung aufrechnet.
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus LG Cottbus, 24.11.2015 - 11 O 86/14
    Unzulässig ist ein Teilurteil dann, wenn die Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht (vgl. BGH NJW 2004, 1452).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 51/13

    Bindung des Architekten an eine erteilte Schlussrechnung

    Auszug aus LG Cottbus, 24.11.2015 - 11 O 86/14
    Zu bedenken ist ferner, dass eventuell begründete Schadensersatzansprüche der Beklagten grundsätzlich von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind, so dass die Beklagte hier auch nicht mit dem Insolvenzrisiko belastet wäre (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2015, 400).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2018 - 11 U 205/15

    Honoraransprüche aus Architektenleistungen und Ingenieurleistungen Erlass eines

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. November 2015 verkündete Teil-Vorbehaltsurteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Cottbus - 11 O 86/14 - wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Teil-Vorbehaltsurteils des Landgerichts Cottbus vom 24.11.2015, Az.: 11 O 86/14, die Klage abzuweisen,.

    das Teil-Vorbehaltsurteil vom 24.11.2015, Az.: 11 O 86/14 aufzuheben und den Rechtsstreit an das Landgericht Cottbus zurückzuverweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht