Rechtsprechung
LG Duisburg, 15.02.2023 - 24 O 5/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 15.02.2023 - 24 O 5/22
- OLG Düsseldorf, 31.05.2023 - 7 U 73/23
- BGH, 25.01.2024 - I ZB 51/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.02.2009 - III ZR 91/08
Voraussetzungen einer sog. echten Verflechtung zwischen einem Makler und einer …
Auszug aus LG Duisburg, 15.02.2023 - 24 O 5/22
Unabhängig vom Vorliegen eines Eigengeschäfts - welches hier formal nicht vorliegt - steht dem Makler eine Provision grundsätzlich nur zu, wenn sowohl er als auch der Dritte die Fähigkeit zu einer selbstständigen unabhängigen Willensbildung haben (vgl. BGH NJW 2009, 1809 Rn. 9).Der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung steht es gleich, wenn ein und dieselbe Person die Geschäftstätigkeit der Maklerfirma und des Vertragsgegners entscheidend steuert (vgl. BGH NJW 2009, 1809;… Münchner Kommentar - Althammer § 652 BGB Rn. 129).
- BGH, 06.02.2003 - III ZR 287/02
Anspruch des Maklers auf Provision bei enger wirtschaftlicher Verflechtung mit …
Auszug aus LG Duisburg, 15.02.2023 - 24 O 5/22
Soweit in den Fällen der provisionshindernden Verflechtung zwischen Makler und Verkäufer gleichwohl eine Provision wirksam vereinbart werden kann, wenn dem eine Vergütungszahlung Versprechenden die tatsächlichen Umstände bekannt sind, die einer echten Maklerleistung entgegenstehen (vgl. BGH NJW 2009, 119; NJW 2003, 1249), liegen die Voraussetzungen hierfür nicht vor.Welchen rechtlichen Charakter eine Vereinbarung im Kaufvertrag in Zusammenhang mit einer Maklertätigkeit hat, ist durch Auslegung unter Berücksichtigung der konkreten Einzelumstände zu ermitteln (vgl. BGH 2009, 119; NJW 2003, 1249).
- BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 211/83
Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn - Bestehen einer gesellschaftsrechtlichen …
Auszug aus LG Duisburg, 15.02.2023 - 24 O 5/22
Das gilt gleichermaßen für Vermittlungs- wie für Nachweismakler (vgl. BGH NJW 1985, 2473).Eine sogenannte echte Verflechtung liegt vor, wenn der "Makler" an der Hauptvertragspartei (Dritter) rechtlich oder wirtschaftlich ausschlaggebend beteiligt ist (vgl. BGH BeckRS 2018, 13890) oder es an einer unabhängigen Willensbildung fehlt, weil der Makler einen Vertrag mit einer von ihm kontrollierten Gesellschaft "vermittelt" oder umgekehrt (vgl. BGH NJW 1985, 2473).
- BGH, 09.05.2018 - I ZR 68/17
Maklerprovisionsanspruch durch Vermittlung von Geschäftskontakten in der …
Auszug aus LG Duisburg, 15.02.2023 - 24 O 5/22
Eine sogenannte echte Verflechtung liegt vor, wenn der "Makler" an der Hauptvertragspartei (Dritter) rechtlich oder wirtschaftlich ausschlaggebend beteiligt ist (vgl. BGH BeckRS 2018, 13890) oder es an einer unabhängigen Willensbildung fehlt, weil der Makler einen Vertrag mit einer von ihm kontrollierten Gesellschaft "vermittelt" oder umgekehrt (vgl. BGH NJW 1985, 2473).
- OLG Düsseldorf, 31.05.2023 - 7 U 73/23 unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Duisburg vom 15.02.2023, Az. 24 O 5/22 die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin eine (Teil-) Provision in Höhe von 10.000,00 EUR, zzgl.