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   LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19   

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https://dejure.org/2022,43578
LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19 (https://dejure.org/2022,43578)
LG Erfurt, Entscheidung vom 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19 (https://dejure.org/2022,43578)
LG Erfurt, Entscheidung vom 27. Juli 2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19 (https://dejure.org/2022,43578)
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  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18

    Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung

    Auszug aus LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19
    Es besteht des Weiteren auch ein Sicherungsbedürfnis für die Anordnung des Arrests (zum Erfordernis eines Sicherungsbedürfnis nach neuer Rechtslage: OLG Stuttgart NJW 2017, 3731; OLG Hamburg NZWiSt 2019, 106).

    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls eine Verschlechterung der Vermögenslage oder eine wesentliche Erschwerung des Zugriffs auf das Vermögen des Betroffenen droht (BGH NJW 2014, 3258; OLG Hamburg NZWiSt 2019, 106).

  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Auszug aus LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19
    Sofern in Rede steht, dass sich der Tatbeteiligte im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit - insbesondere dem Abschluss oder der Erfüllung eines Vertrags - strafbar gemacht haben soll, ist demgemäß bei der Bestimmung dessen, was er aus der Tat erlangt hat, in den Blick zu nehmen, welchen geschäftlichen Vorgang die Vorschrift nach ihrem Zweck gerade verhindern will (BGH NStZ 2011, 83, BGH NJW 2012, 1159; BGH NJW 2014, 1399 Rn. 29; BT-Drs. 18/9525, S. 68).

    Soweit das Geschäft bzw. seine Abwicklung an sich verboten und strafbewehrt ist, unterliegt danach grundsätzlich der gesamte hieraus erlangte Erlös dem Verfall (nach alter Rechtslage) (BGH NStZ 2011, 83; BGH NJW 2012, 1159; BGH NJW 2014, 1399 Rn. 29; BGH, Beschluss vom 27.01.2010 - 5 StR 224/09 -, Rn. 30, juris).

  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    Auszug aus LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19
    Sofern in Rede steht, dass sich der Tatbeteiligte im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit - insbesondere dem Abschluss oder der Erfüllung eines Vertrags - strafbar gemacht haben soll, ist demgemäß bei der Bestimmung dessen, was er aus der Tat erlangt hat, in den Blick zu nehmen, welchen geschäftlichen Vorgang die Vorschrift nach ihrem Zweck gerade verhindern will (BGH NStZ 2011, 83, BGH NJW 2012, 1159; BGH NJW 2014, 1399 Rn. 29; BT-Drs. 18/9525, S. 68).

    Soweit das Geschäft bzw. seine Abwicklung an sich verboten und strafbewehrt ist, unterliegt danach grundsätzlich der gesamte hieraus erlangte Erlös dem Verfall (nach alter Rechtslage) (BGH NStZ 2011, 83; BGH NJW 2012, 1159; BGH NJW 2014, 1399 Rn. 29; BGH, Beschluss vom 27.01.2010 - 5 StR 224/09 -, Rn. 30, juris).

  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

    Auszug aus LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19
    Sofern in Rede steht, dass sich der Tatbeteiligte im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit - insbesondere dem Abschluss oder der Erfüllung eines Vertrags - strafbar gemacht haben soll, ist demgemäß bei der Bestimmung dessen, was er aus der Tat erlangt hat, in den Blick zu nehmen, welchen geschäftlichen Vorgang die Vorschrift nach ihrem Zweck gerade verhindern will (BGH NStZ 2011, 83, BGH NJW 2012, 1159; BGH NJW 2014, 1399 Rn. 29; BT-Drs. 18/9525, S. 68).

    Soweit das Geschäft bzw. seine Abwicklung an sich verboten und strafbewehrt ist, unterliegt danach grundsätzlich der gesamte hieraus erlangte Erlös dem Verfall (nach alter Rechtslage) (BGH NStZ 2011, 83; BGH NJW 2012, 1159; BGH NJW 2014, 1399 Rn. 29; BGH, Beschluss vom 27.01.2010 - 5 StR 224/09 -, Rn. 30, juris).

  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem

    Auszug aus LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19
    Es besteht des Weiteren auch ein Sicherungsbedürfnis für die Anordnung des Arrests (zum Erfordernis eines Sicherungsbedürfnis nach neuer Rechtslage: OLG Stuttgart NJW 2017, 3731; OLG Hamburg NZWiSt 2019, 106).
  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur

    Auszug aus LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19
    Von einem Verbotsgesetz ist dabei jedenfalls dann auszugehen, wenn die Regelung den Abschluss und Zweck des Rechtsgeschäfts als solches sanktioniert und ein beidseitiger Verstoß der Vertragspartner gegeben ist (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urteil vom 19.01.1984 - VII ZR 121/83 -, BGHZ 89, 369-376, juris, Rn. 13).
  • BGH, 03.06.2014 - KRB 2/14

    Dinglicher Arrest in einem kartellrechtlichen Bußgeldverfahren: Arrestgrund der

    Auszug aus LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19
    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls eine Verschlechterung der Vermögenslage oder eine wesentliche Erschwerung des Zugriffs auf das Vermögen des Betroffenen droht (BGH NJW 2014, 3258; OLG Hamburg NZWiSt 2019, 106).
  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    Auszug aus LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19
    Bei der vorzunehmenden allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprüfung ist das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit gegen das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG abzuwägen (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 111; OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008 - 2 Ws 155/08 - juris; OLG Rostock, Beschluss vom 12.04.2018 - 20 Ws 42/18 -, Rn. 10, juris).
  • KG, 07.01.2010 - 23 W 1/10

    Arrestbefehl trotz im Strafverfahren angeordneter Rückgewinnungshilfe

    Auszug aus LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19
    Dabei spricht im Rahmen der Gesamtbetrachtung für ein entsprechendes Sicherungsbedürfnis bereits der Umstand, dass sich der Angeklagte A... nach dem Vorwurf der Anklageschrift der Nebenbetroffenen Vermögenswerte durch Straftaten verschafft hat (vgl. hierzu OLG Stuttgart Beschluss vom 11.04.2007 - 2 Ss 41/07, BeckRS 2007, 6331; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 111; KG NStZ-RR 2010, 179).
  • OLG Rostock, 12.04.2018 - 20 Ws 42/18
    Auszug aus LG Erfurt, 27.07.2022 - 10 KLs 350 Js 5277/19
    Bei der vorzunehmenden allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprüfung ist das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit gegen das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG abzuwägen (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 111; OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008 - 2 Ws 155/08 - juris; OLG Rostock, Beschluss vom 12.04.2018 - 20 Ws 42/18 -, Rn. 10, juris).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

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