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   LG Essen, 12.01.2010 - 7 T 730/09   

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https://dejure.org/2010,23776
LG Essen, 12.01.2010 - 7 T 730/09 (https://dejure.org/2010,23776)
LG Essen, Entscheidung vom 12.01.2010 - 7 T 730/09 (https://dejure.org/2010,23776)
LG Essen, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 7 T 730/09 (https://dejure.org/2010,23776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 28, 38 FamG
    SonstigesFamilienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formgerechte Beschwerdeeinlegung trotz fehlender Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Prozessbevollmächtigten unter eine zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegte Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1234
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Meiningen, 17.01.2014 - 4 T 2/14

    Beschwerde gegen vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Die Ankündigung der Bereitschaftsrichterin während der Anhörung, dass sie eine vorläufige Unterbringung anordnen werde, stellt aus den vorgenannten Gründen lediglich eine Ankündigung und noch keinen Erlass des angefochtenen Beschlusses im Sinne des § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG dar, so dass die anschließende Beschwerdeeinlegung durch die Betroffene schon deshalb unzulässig ist (LG Essen, NJW-RR 2010, 1234).

    Nach dem Gesetz hat also auch im Falle der Einlegung des Rechtsmittels zur Niederschrift der Geschäftsstelle der Beschwerdeführer oder der Bevollmächtigte das Protokoll über die Einlegung der Beschwerde zu unterschreiben (LG Essen, NJW-RR 2010, 1234, LG Freiburg, NJW-RR 2012, 638).

  • LG Freiburg, 01.12.2011 - 4 T 281/11

    Rechtsmitteleinlegung nach FamFG: Einlegung einer Beschwerde im Rahmen einer

    Die Unterschrift des Erklärenden oder seines Bevollmächtigten ist nach der ausdrücklichen Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 4 FamFG für die Beschwerde generell erforderlich, d.h. unabhängig davon, ob sie durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt wird (ebenso wie hier LG Essen NJW-RR 2010, 1234, 1235).
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