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   LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04   

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https://dejure.org/2004,15163
LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04 (https://dejure.org/2004,15163)
LG Freiburg, Entscheidung vom 22.06.2004 - 4 T 112/04 (https://dejure.org/2004,15163)
LG Freiburg, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 4 T 112/04 (https://dejure.org/2004,15163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Testament zu Gunsten der Ehefrau ist unwirksam wenn die Ehe schon vor dem Tod des Mannes gescheitert war

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2077 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an die Feststellung des Scheiterns der Ehe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 448
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.05.1961 - V ZR 154/59
    Auszug aus LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04
    Aus der Person des Bedachten, insbesondere wenn es sich um gemeinschaftliche Kinder handelt, kann sich allerdings im Einzelfall ergeben, dass die Eheleute, auf deren gemeinsamen Willen zum Zeitpunkt der Testierung es ankommt, trotz Scheiterns der Ehe die Verfügung aufrecht erhalten wollten (vgl. BayObLG aaO.; BGH FamRZ 61, 364, 366).
  • BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92

    Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer

    Auszug aus LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04
    Vielmehr spricht die Wechselbezüglichkeit einer letztwilligen Verfügung, die vorliegend gegeben ist, im allgemeinen gegen die Annahme, dass die Ehegatten sie auch im Falle des Scheiterns ihrer Ehe aufrecht erhalten wollten (vgl. BayObLGZ 1993, 240, 246).
  • BayObLG, 30.11.1995 - 1Z BR 86/95

    Zur Wirkung aufeinander folgender letztwilliger Verfügungen

    Auszug aus LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04
    Deshalb kommt es vorliegend nicht darauf an, ob das gemeinschaftliche Testament überhaupt formgerecht erstellt worden ist (zur herrschenden Meinung vgl. LG München FamRZ 1998 1391), ob der Beteiligte Ziffer 3 in der letztwilligen Verfügung der Eheleute vom 20.10.1998 für den vorliegenden Fall überhaupt zum Alleinerben berufen worden ist oder aber ob er lediglich gesetzlicher Erbe nach seinem Vater geworden ist, ob die in dieser Verfügung enthaltene Enterbung auch die nach der Darstellung des Beteiligten Ziffer 2 im Schriftsatz vom 20.02.2004 (AS 121) möglicherweise vorhandenen weiteren gesetzlichen Erben aus dem Stamm des Beteiligten Ziffer 2 erfasst und ob die in jenem Schriftsatz angedeutete Verbesserung des Verhältnisses zwischen dem Erblasser und dem Beteiligten Ziffer 2 die Unwirksamkeit der Enterbung zur Folge hat (vgl. §§ 2337 Satz 2, 2085 BGB; vgl. auch BayObLG FamRZ 1996, 826 zu dem Fall, dass die Pflichtteilsentziehung von Anfang an unwirksam war, weil ein sie ein rechtfertigender Grund nicht vorgelegen hat und die Bedeutung dieses Umstandes für die Enterbung).
  • OLG Frankfurt, 06.04.1989 - 12 U 143/88

    Ausschluss eines Ehegattenerbrechts wegen Vorliegens der Voraussetzungen für

    Auszug aus LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04
    Die Frage, ob für die Anwendbarkeit von § 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB neben den in den §§ 1565 ff. BGB genannten materiell-rechtlichen Voraussetzungen auch besondere Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sein müssen, wird unterschiedlich beurteilt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 136; Schleswig-Holsteinisches OLG NJW 1993, 1082 jeweils für die Zerrüttungsvermutung nach § 1566 Abs. 1 BGB).
  • OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99

    Umfang der materiellen Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei Zurückweisung

    Auszug aus LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04
    Die Prüfung darf nicht darauf erstreckt werden, ob die Verfügung etwa in anderer, den Beschwerdeführer nicht berührender Richtung zu beanstanden ist (FamRZ 1999, 1619; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2000, 487 für den Fall eines durch Vorbescheid angekündigten Testamentsvollstreckerzeugnisses).
  • BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95

    Vorliegen oder Nichtvorliegen einer ausreichenden Individualisierung des

    Auszug aus LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04
    Sonstige Mängel, durch die die Rechte des Dritten nicht beeinträchtigt werden, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. KG OLGZ 1991 396 und BayObLG NJW-RR 1996, 413 jeweils für das Beschwerdeverfahren in Handelsregistersachen).
  • OLG Brandenburg, 31.08.1998 - 10 Wx 2/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04
    Die Prüfung darf nicht darauf erstreckt werden, ob die Verfügung etwa in anderer, den Beschwerdeführer nicht berührender Richtung zu beanstanden ist (FamRZ 1999, 1619; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2000, 487 für den Fall eines durch Vorbescheid angekündigten Testamentsvollstreckerzeugnisses).
  • BayObLG, 02.08.1984 - BReg. 1 Z 45/84

    Beschwerde; Erbe; Erbschein; Vorbescheid; Überprüfbarkeit; Beschwerdegericht

    Auszug aus LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04
    Der gegenteiligen Auffassung des BayObLG (NJW 1970, 1424 mit insoweit ablehnender Anmerkung von Jansen; FamRZ 1985, 312; NJW-RR 2000, 962), wonach das Beschwerdegericht wegen des im Einziehungsverfahren nach § 2361 BGB geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes grundsätzlich verpflichtet sei, die Richtigkeit des Erbscheines von Amts wegen zu prüfen, folgt die Kammer bereits deshalb nicht, weil sie vorliegend als Beschwerdegericht im Rahmen eines vom Nachlassgericht erteilten Vorbescheides tätig wird.
  • BayObLG, 22.03.2000 - 1Z BR 178/99

    Zur Auslegung von Partnerschaftsvereinbarungen und Testamenten

    Auszug aus LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04
    Der gegenteiligen Auffassung des BayObLG (NJW 1970, 1424 mit insoweit ablehnender Anmerkung von Jansen; FamRZ 1985, 312; NJW-RR 2000, 962), wonach das Beschwerdegericht wegen des im Einziehungsverfahren nach § 2361 BGB geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes grundsätzlich verpflichtet sei, die Richtigkeit des Erbscheines von Amts wegen zu prüfen, folgt die Kammer bereits deshalb nicht, weil sie vorliegend als Beschwerdegericht im Rahmen eines vom Nachlassgericht erteilten Vorbescheides tätig wird.
  • OLG Schleswig, 29.07.1992 - 3 W 58/92
    Auszug aus LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04
    Die Frage, ob für die Anwendbarkeit von § 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB neben den in den §§ 1565 ff. BGB genannten materiell-rechtlichen Voraussetzungen auch besondere Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sein müssen, wird unterschiedlich beurteilt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 136; Schleswig-Holsteinisches OLG NJW 1993, 1082 jeweils für die Zerrüttungsvermutung nach § 1566 Abs. 1 BGB).
  • KG, 08.02.1991 - 1 W 3211/90

    Amtslöschungsverfahren; Löschung; Von Amts wegen; Mangel; Gesellschaft;

  • BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

  • LG München I, 29.07.1996 - 16 T 7591/96
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