Rechtsprechung
   LG Fulda, 27.10.2023 - 3 O 56/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30956
LG Fulda, 27.10.2023 - 3 O 56/23 (https://dejure.org/2023,30956)
LG Fulda, Entscheidung vom 27.10.2023 - 3 O 56/23 (https://dejure.org/2023,30956)
LG Fulda, Entscheidung vom 27. Oktober 2023 - 3 O 56/23 (https://dejure.org/2023,30956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,30956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 30.10.2015 - 10 U 2360/14

    Zurücktreten der Betriebsgefahr bei der Haftungsverteilung nach einem

    Auszug aus LG Fulda, 27.10.2023 - 3 O 56/23
    Dies kommt in Betracht, wenn der den Zusammenstoß allein verursachende Unfallgegner gegen das Gebot rechtmäßiger Fahrbahnbenutzung ... verstoßen hat (vgl. OLG München, Endurteil vom 30.10.2015 - 10 U 2360/14).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus LG Fulda, 27.10.2023 - 3 O 56/23
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; BGH, Urteil vom 27.06.2000 - VI ZR 126/99; NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, Verkehrsrecht, 40. Auflage, § 17 StVG Rn. 5) sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus LG Fulda, 27.10.2023 - 3 O 56/23
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; BGH, Urteil vom 27.06.2000 - VI ZR 126/99; NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, Verkehrsrecht, 40. Auflage, § 17 StVG Rn. 5) sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht