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   LG Gießen, 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19   

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https://dejure.org/2023,7421
LG Gießen, 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19 (https://dejure.org/2023,7421)
LG Gießen, Entscheidung vom 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19 (https://dejure.org/2023,7421)
LG Gießen, Entscheidung vom 19. Januar 2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19 (https://dejure.org/2023,7421)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    Die wahnhafte Störung im Sinne des ICD-10 F 22.0 ist unter dem Begriff der sonstigen seelischen Störung gemäß dem vierten Eingangsmerkmal von § 20 StGB zu subsumieren.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12

    Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz

    Auszug aus LG Gießen, 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19
    Hierzu rechnen nach bisheriger Auffassung auch paranoide Entwicklungen mit Wahnvorstellungen ohne psychotische Ursache (Verrel/Linke/Koranyi, a. a. O., Rn. 153), d. h. insbesondere auch die wahnhafte Störung (ebenso BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015, 2 StR 495/13; LG Regensburg, Urteil vom 14.08.2014, 6 KLs 151 Js 4111/13 WA, BeckRS 2016, 225 - Fall Mollath; LG Potsdam, Urteil vom 21. September 2011, 24 KLs 23/10, wiedergegeben in BGH NStZ 2012, 564).

    So führte der BGH mit Beschluss vom 16. Mai 2012 aus, die Einordnung der wahnhaften Störung in das vierte Eingangsmerkmal des § 20 StGB sei keineswegs selbstverständlich, ohne allerdings eine eigene Subsumtion vorzunehmen (NStZ 2012, 564).

  • BGH, 25.02.2015 - 2 StR 495/13

    Schuldunfähigkeit (Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt durch

    Auszug aus LG Gießen, 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19
    Hierzu rechnen nach bisheriger Auffassung auch paranoide Entwicklungen mit Wahnvorstellungen ohne psychotische Ursache (Verrel/Linke/Koranyi, a. a. O., Rn. 153), d. h. insbesondere auch die wahnhafte Störung (ebenso BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015, 2 StR 495/13; LG Regensburg, Urteil vom 14.08.2014, 6 KLs 151 Js 4111/13 WA, BeckRS 2016, 225 - Fall Mollath; LG Potsdam, Urteil vom 21. September 2011, 24 KLs 23/10, wiedergegeben in BGH NStZ 2012, 564).

    Die Frage, inwieweit die wahnhafte Störung aufgrund der Schwere ihrer Ausprägung einer Psychose ähnelt, ist nach zutreffender Auffassung nicht für die Zuordnung zu einem der Eingangsmerkmale relevant, sondern vielmehr dafür, ob das Schwerekriterium des § 20 Var. 4 StGB erfüllt ist; in diesem Sinne versteht die Kammer auch die Ausführungen des BGH in der Entscheidung vom 25. Februar 2015 (2 StR 495/13).

  • BGH, 04.08.2021 - 2 StR 148/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: Tatplanung, gezielte Durchführung,

    Auszug aus LG Gießen, 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19
    Ähnlich verhält es sich bei einem Beschluss vom 4. August 2021 (BGH NStZ-RR 2022, 102), dem ein Urteil des Landgerichts Aachen vorausging.

    Denn einem Wahnkranken stehen in Situationen, die - wie hier - durch den Wahn bestimmt sind, Handlungsalternativen praktisch nicht zur Verfügung; es ist dann von einem bis zum Wegfall reduzierten Hemmungsvermögen und somit ebenfalls von Schuldunfähigkeit auszugehen (BGH NStZ-RR 2022, 102, 103 f.; BGH NStZ-RR 1998, 5, 6).

  • LG Regensburg, 14.08.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13

    Neuer Prozess gegen Gustl Mollath - Freispruch trotz Teilschuld

    Auszug aus LG Gießen, 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19
    Hierzu rechnen nach bisheriger Auffassung auch paranoide Entwicklungen mit Wahnvorstellungen ohne psychotische Ursache (Verrel/Linke/Koranyi, a. a. O., Rn. 153), d. h. insbesondere auch die wahnhafte Störung (ebenso BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015, 2 StR 495/13; LG Regensburg, Urteil vom 14.08.2014, 6 KLs 151 Js 4111/13 WA, BeckRS 2016, 225 - Fall Mollath; LG Potsdam, Urteil vom 21. September 2011, 24 KLs 23/10, wiedergegeben in BGH NStZ 2012, 564).
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17

    Ausnutzungsbewusstsein beim Heimtückemord (bedeutungsmäßige Erfassung der die

    Auszug aus LG Gießen, 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19
    In einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 4. Juli 2018 (5 StR 580/17) schließlich fehlt es abermals an einer konkreten Einordnung der wahnhaften Störung in das System der Eingangsmerkmale; jedoch betont die Entscheidung die Bedeutung psychotischer Zustände im Rahmen dieser Störung, d. h. es wird die Nähe zu den Psychosen im Sinne des ersten Eingangsmerkmals hervorgehoben.
  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Auseinandersetzung mit einem

    Auszug aus LG Gießen, 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19
    In einem weiteren Beschluss vom 20. April 2016 (1 StR 62/16) hob der Bundesgerichtshof die zugrundeliegende Entscheidung des Landgerichts Kempten zwar auf, äußerte sich in diesem Zusammenhange aber nicht ablehnend dazu, dass die bei dem Angeklagten diagnostizierte wahnhafte Störung in dem angefochtenen Urteil unter § 20 Var. 1 StGB subsumiert worden war.
  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 242/21

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer wahnhaften Störung (Voraussetzung für

    Auszug aus LG Gießen, 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19
    Auch in einem Beschluss vom 12. August 2021 (1 StR 242/21) stellte der Bundesgerichtshof die Eignung der wahnhaften Störung zur Aufhebung von Einsichts- oder Schuldfähigkeit nicht in Frage, unterließ es jedoch, sich zur Frage des Eingangsmerkmals zu äußern.
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 351/97

    Beziehung von Wahnvorstellungen zum Tatmotiv und Handlungsverlauf - Beurteilung

    Auszug aus LG Gießen, 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19
    Denn einem Wahnkranken stehen in Situationen, die - wie hier - durch den Wahn bestimmt sind, Handlungsalternativen praktisch nicht zur Verfügung; es ist dann von einem bis zum Wegfall reduzierten Hemmungsvermögen und somit ebenfalls von Schuldunfähigkeit auszugehen (BGH NStZ-RR 2022, 102, 103 f.; BGH NStZ-RR 1998, 5, 6).
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