Rechtsprechung
LG Hanau, 22.11.2023 - 2 S 35/22, 34 C 35/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
546 a BGB
Keine Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des Vermieters - meinmietrecht.de
Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mietzahlung nach § 546a Abs. 1 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen!
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Mietrecht - Kosten für die Nutzung einer Wohnung nach Mietende
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nutzung einer Wohnung nach Mietende
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Kosten für die Nutzung einer Wohnung nach Mietende
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen!
Verfahrensgang
- AG Hanau, 17.01.2022 - 34 C 35/21
- LG Hanau, 22.11.2023 - 2 S 35/22, 34 C 35/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.2017 - VIII ZR 214/16
Wohnraummiete: Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses; …
Auszug aus LG Hanau, 22.11.2023 - 2 S 35/22
Eine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mietzahlung nach § 546a Abs. 1 BGB besteht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 12.07.2017, Az. VIII ZR 214/16 nicht, wenn kein Rückerlan-gungswille des Vermieters besteht.Eine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mietzahlung nach § 546a Abs. 1 BGB besteht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 12.07.2017, Az. VIII ZR 214/16 nicht, wenn kein Rückerlangungswille des Vermieters besteht.