Rechtsprechung
   LG Hanau, 22.11.2023 - 2 S 35/22, 34 C 35/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,42240
LG Hanau, 22.11.2023 - 2 S 35/22, 34 C 35/21 (https://dejure.org/2023,42240)
LG Hanau, Entscheidung vom 22.11.2023 - 2 S 35/22, 34 C 35/21 (https://dejure.org/2023,42240)
LG Hanau, Entscheidung vom 22. November 2023 - 2 S 35/22, 34 C 35/21 (https://dejure.org/2023,42240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    546 a BGB
    Keine Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des Vermieters

  • meinmietrecht.de

    Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mietzahlung nach § 546a Abs. 1 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Mietrecht - Kosten für die Nutzung einer Wohnung nach Mietende

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nutzung einer Wohnung nach Mietende

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Kosten für die Nutzung einer Wohnung nach Mietende

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.2017 - VIII ZR 214/16

    Wohnraummiete: Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses;

    Auszug aus LG Hanau, 22.11.2023 - 2 S 35/22
    Eine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mietzahlung nach § 546a Abs. 1 BGB besteht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 12.07.2017, Az. VIII ZR 214/16 nicht, wenn kein Rückerlan-gungswille des Vermieters besteht.

    Eine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mietzahlung nach § 546a Abs. 1 BGB besteht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 12.07.2017, Az. VIII ZR 214/16 nicht, wenn kein Rückerlangungswille des Vermieters besteht.

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