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   LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 62/03   

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https://dejure.org/2005,28520
LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 62/03 (https://dejure.org/2005,28520)
LG Köln, Entscheidung vom 31.08.2005 - 91 O 62/03 (https://dejure.org/2005,28520)
LG Köln, Entscheidung vom 31. August 2005 - 91 O 62/03 (https://dejure.org/2005,28520)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 25.11.2004 - C-109/03

    KPN Telecom - Telekommunikation - Richtlinie 98/10/EG - Offener Netzzugang für

    Auszug aus LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 62/03
    Der EuGH hat mit Urteil vom 25.11.2004 in der Rs. C-109/03, KPN Telecom BV / OPTA (einsehbar unter Angabe des Aktenzeichens unter http://curia.eu.int/de/content/juris/index.htm) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 EG die Frage der Auslegung des Art. 6 Abs. 3 RL 98/10/EG hinsichtlich der Begriffe gerechten, kostenorientierten und nichtdiskriminierenden Bedingungen in Nr. 2 des Tenors dahingehend entschieden, dass.

    Entsprechend führt der Generalanwalt unter Rz. 50 seiner Schlussanträge in dem der Entscheidung des EuGH zugrundeliegendem Verfahren C-109/03, KPN Telekom BV / OPTA, zur Berechnung der Gebühren für die Überlassung von Teilnehmerdaten zur Herstellung von Teilnehmerverzeichnissen aus: "Der Vorschlag [...], die Gebühr für die "entsprechenden Informationen" zur Zahl der Endnutzer von Telefonverzeichnissen in Beziehung zu setzen, kann nicht als kostenorientiert im Sinne von Artikel 6 Abs. 3 der Richtlinie angesehen werden.

  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

    Auszug aus LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 62/03
    Denn die richtlinienkonforme Auslegung einer nationalen Vorschrift kommt als spezifisch gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung nicht nur dann in Betracht, wenn nationale Normen ausdrücklich als Durchführungsbestimmungen zu einer Richtlinie erlassen wurden, sondern auch dann, wenn sie vorher erlassen wurden, und zwar unabhängig davon, ob diese nach Ansicht des nationalen Gesetzgebers bereits richtlinienkonform sind oder ob sich der Gesetzgeber gar keiner Anpassungsverpflichtung bewusst ist (Schroeder in Streinz, EUV/EGV, 2003, Art. 249 EGV Rn.126; EuGH Rs. C-240/98 bis C-244/98, Oceano / Quintero, Slg. 2000, I-4941 Tz.30).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch

    Auszug aus LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 62/03
    Eine gerichtliche Pflicht zum Hinweis auf entscheidungserhebliche Punkte nach § 139 Abs. 2 ZPO besteht - obschon der Gesichtspunkt bereits von einer Partei eingeführt wurde - immer dann, wenn die andere Partei aufgrund erkennbaren Missverständnisses oder Rechtsirrtums nicht auf ihn eingeht (Zöller, ZPO, § 139 Rn.6; BGH NJW 2001, 2548).
  • EuGH, 10.04.1984 - 79/83

    Harz / Deutsche Tradax

    Auszug aus LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 62/03
    Die absolute Grenze bildet erst der Wortlaut der entsprechenden nationalen Bestimmung (Schroeder in Streinz, EUV/EGV, Art. 249 EGV Rn.128; EuGH, Rs.14/83, von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1921 Tz.28).
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 13/83

    Wirksamkeit einer gegen Mietpreisbindung verstoßenden Mietpreiserhöhung

    Auszug aus LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 62/03
    Anstelle des unzulässigen Preises bleibt der Vertrag mit dem zulässigen Preis aufrechterhalten (BGHZ 89, 316, 319; Heinrichs in Palandt, BGB, 64.Auflage 2005, § 134 Rn.27; Sack in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2003, § 134 Rn.269).
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