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   LG Lübeck, 15.02.1991 - 3 O 114/90   

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https://dejure.org/1991,14514
LG Lübeck, 15.02.1991 - 3 O 114/90 (https://dejure.org/1991,14514)
LG Lübeck, Entscheidung vom 15.02.1991 - 3 O 114/90 (https://dejure.org/1991,14514)
LG Lübeck, Entscheidung vom 15. Februar 1991 - 3 O 114/90 (https://dejure.org/1991,14514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Leistungen aus einem Reisegepäckversicherungsvertrag; Nachweiserbringung für den Verlust eines Koffers auf einer Flugreise; Beweis des Schadenumfangs bei abhanden gekommenen Kleidungsstücken

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 51; VVG § 56; AVBR 80 § 9 Nr. 3
    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unterversicherung L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1379
  • VersR 1991, 1285
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76

    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus LG Lübeck, 15.02.1991 - 3 O 114/90
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt regelmäßig ein Versicherungsnehmer der ihm obliegenden Beweisverpflichtung für die anspruchsbegründenden Tatsachen, wenn er plausibel einenäußeren Sachverhalt darlegt, aus dem sich der Eintritt des Versicherungsfalles und des Schadensumfangs ergibt, wobei er nur die Umstände voll zu beweisen braucht, die üblicherweise bewiesen werden können (BGH VersR 1977, 610 [BGH 27.04.1977 - IV ZR 79/76] ; VersR 1975, 845; OLG Köln VersR 1977, 926; OLG Hamburg VersR 1974, 463).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn begründete Zweifel an der widerleglich vermuteten Redlichkeit des Versicherungsnehmers und der Glaubhaftigkeit seiner Angaben bestehen (BGH VersR 1977, 610, 611 [BGH 27.04.1977 - IV ZR 79/76] ; OLG Hamm VersR 1981, 176; OLG Düsseldorf VersR 1977, 661, 662).

  • BGH, 09.07.1975 - IV ZR 95/73

    Besondere Vereinbarungen werden auch dann Bestandteil des Versicherungsvertrages,

    Auszug aus LG Lübeck, 15.02.1991 - 3 O 114/90
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt regelmäßig ein Versicherungsnehmer der ihm obliegenden Beweisverpflichtung für die anspruchsbegründenden Tatsachen, wenn er plausibel einenäußeren Sachverhalt darlegt, aus dem sich der Eintritt des Versicherungsfalles und des Schadensumfangs ergibt, wobei er nur die Umstände voll zu beweisen braucht, die üblicherweise bewiesen werden können (BGH VersR 1977, 610 [BGH 27.04.1977 - IV ZR 79/76] ; VersR 1975, 845; OLG Köln VersR 1977, 926; OLG Hamburg VersR 1974, 463).
  • OLG Hamm, 28.05.1980 - 20 U 339/79

    Einbruchdiebstahl; Beweis; Anscheinsbeweis; Gegenbeweis; Fingierte Beweise

    Auszug aus LG Lübeck, 15.02.1991 - 3 O 114/90
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn begründete Zweifel an der widerleglich vermuteten Redlichkeit des Versicherungsnehmers und der Glaubhaftigkeit seiner Angaben bestehen (BGH VersR 1977, 610, 611 [BGH 27.04.1977 - IV ZR 79/76] ; OLG Hamm VersR 1981, 176; OLG Düsseldorf VersR 1977, 661, 662).
  • OLG Köln, 16.09.1976 - 12 U 59/75
    Auszug aus LG Lübeck, 15.02.1991 - 3 O 114/90
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt regelmäßig ein Versicherungsnehmer der ihm obliegenden Beweisverpflichtung für die anspruchsbegründenden Tatsachen, wenn er plausibel einenäußeren Sachverhalt darlegt, aus dem sich der Eintritt des Versicherungsfalles und des Schadensumfangs ergibt, wobei er nur die Umstände voll zu beweisen braucht, die üblicherweise bewiesen werden können (BGH VersR 1977, 610 [BGH 27.04.1977 - IV ZR 79/76] ; VersR 1975, 845; OLG Köln VersR 1977, 926; OLG Hamburg VersR 1974, 463).
  • OLG Hamburg, 25.10.1973 - 3 U 60/73
    Auszug aus LG Lübeck, 15.02.1991 - 3 O 114/90
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt regelmäßig ein Versicherungsnehmer der ihm obliegenden Beweisverpflichtung für die anspruchsbegründenden Tatsachen, wenn er plausibel einenäußeren Sachverhalt darlegt, aus dem sich der Eintritt des Versicherungsfalles und des Schadensumfangs ergibt, wobei er nur die Umstände voll zu beweisen braucht, die üblicherweise bewiesen werden können (BGH VersR 1977, 610 [BGH 27.04.1977 - IV ZR 79/76] ; VersR 1975, 845; OLG Köln VersR 1977, 926; OLG Hamburg VersR 1974, 463).
  • OLG Hamm, 21.12.1984 - 20 U 155/84

    Doppelversicherung; Neuwertversicherung; Hausratversicherung;

    Auszug aus LG Lübeck, 15.02.1991 - 3 O 114/90
    Lediglich als Richtlinie wird ein durchschnittlicher Abzug von 10 % bis 25 % pro Gebrauchsjahr vom Neuwert bei Kleidung vertreten (Prölls/Martin Versicherungsvertragsgesetz , Kommentar, 24. Auflage, 1988, zu § 7 AVBR 1980 Anm. 2, ebenso OLG Hamm VersR 1986, 544 [OLG Hamm 21.12.1984 - 20 U 155/84] ).
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