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   LG Waldshut-Tiengen, 13.12.2022 - 11 Qs 35/22   

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https://dejure.org/2022,46569
LG Waldshut-Tiengen, 13.12.2022 - 11 Qs 35/22 (https://dejure.org/2022,46569)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 13.12.2022 - 11 Qs 35/22 (https://dejure.org/2022,46569)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - 11 Qs 35/22 (https://dejure.org/2022,46569)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 Anl I BtMG, § 3 Abs 1 Nr 1 BtMG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29 Abs 2 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
    Strafbefehlsverfahren: Hinreichender Tatverdacht hinsichtlich eines versuchten unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 13.12.2022 - 11 Qs 35/22
    Dazu muss der Täter Handlungen vornehmen, die nach seiner Vorstellung von der Tat im Falle ungestörten Fortgangs ohne wesentliche Zwischenakte unmittelbar in die Tatbestandserfüllung münden können (vgl. BGH, Urteil vom 12.08.1997 - 1 StR 234/97 -, NJW 1997, 3453).

    bb) Nach den vorstehenden Grundsätzen hat der Angeschuldigte im vorliegenden Fall zur Tatbestandsverwirklichung des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unmittelbar angesetzt, da nach seinem Tatplan seine in der Aufgabe der Bestellung liegende "Einwirkungshandlung" schon einen so konkreten Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthalten hat, dass es bereits gefährdet ist und die Tatbestandsverwirklichung sich unmittelbar anschließen kann (vgl. BGH, NJW 1997, 3453).

  • BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94

    Versuch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (unmittelbares Ansetzen);

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 13.12.2022 - 11 Qs 35/22
    Denn beide Tatbestände knüpfen gleichermaßen an das Element der tatsächlichen Sachherrschaft über die Betäubungsmittel an, da auch der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln den Übergang der Verfügungsgewalt an diesen auf den Täter (aufgrund willensmäßiger Übereinstimmung) voraussetzt, es also auf die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt vom Vorbesitzer ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1994 - 1 StR 313/94 -, NJW 1994, 3019, 3020; MüKoStGB, aaO, mit Verweis auf AG Rudolstadt, Urteil vom 06.12.2018 - 710 Js 2392/16 1 Ls -, BeckRS 2018, 33602).
  • BGH, 04.04.2006 - 3 StR 91/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheiten);

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 13.12.2022 - 11 Qs 35/22
    Darüber hinaus ist die Rechtsfigur jedenfalls des untauglichen Versuchs des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln auch in Rechtsprechung und Literatur weitgehend anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2006 - 3 StR 91/06 -, NStZ 2007, 102 Rn. 8; MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 4. Aufl. 2022, BtMG § 29a Rn. 91).
  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 13.12.2022 - 11 Qs 35/22
    Denn jedenfalls für den vollendeten unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist seither anerkannt, dass dieser nach seiner Qualifikation zum Verbrechenstatbestand nicht mehr als bloßer Auffangtatbestand aufzufassen ist, der vom (vollendeten) unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln verdrängt werden könnte (BGH, Beschluss vom 05.07.1994 - 1 StR 304/94 -, NStZ 1994, 548).
  • BGH, 18.03.2020 - 1 StR 600/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darlegung im Urteil bei

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 13.12.2022 - 11 Qs 35/22
    Allerdings bedarf es, um auf bloße Schätzwerte zurückgreifen zu können, jedenfalls gewisser hinreichend sicher festgestellter Anhaltspunkte, die Rückschlüsse auf die Qualität der Betäubungsmittel zulassen (vgl. BGH, Beschuss vom 18.03.2020 - 1 StR 600/19 -, BeckRS 2020, 9417: "Soweit konkrete Feststellungen zum Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln nicht getroffen werden können, muss das Tatgericht unter Berücksichtigung der anderen hinreichend sicher festgestellten Tatumstände (wie Herkunft, Preis, Aussehen, Verpackung, Verplombung des Rauschmittels, Beurteilung durch die Tatbeteiligten, Qualität eines bestimmten Lieferanten) und des Grundsatzes "in dubio pro reo" die für den Angeklagten günstigste Wirkstoffkonzentration und Betäubungsmittelqualität bestimmen.").
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 13.12.2022 - 11 Qs 35/22
    Denn beide Tatbestände knüpfen gleichermaßen an das Element der tatsächlichen Sachherrschaft über die Betäubungsmittel an, da auch der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln den Übergang der Verfügungsgewalt an diesen auf den Täter (aufgrund willensmäßiger Übereinstimmung) voraussetzt, es also auf die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt vom Vorbesitzer ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1994 - 1 StR 313/94 -, NJW 1994, 3019, 3020; MüKoStGB, aaO, mit Verweis auf AG Rudolstadt, Urteil vom 06.12.2018 - 710 Js 2392/16 1 Ls -, BeckRS 2018, 33602).
  • BayObLG, 25.04.1994 - 4St RR 48/94
    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 13.12.2022 - 11 Qs 35/22
    Diese Maßnahme stellt aber keinen wesentlichen Zwischenschritt mehr dar, da bei ungehindertem Fortgang der Eingang der Sendung beim Adressaten eine - auch der Vorstellung des Täters entsprechende - regelmäßige Folge deren Aufgabe bei der Post ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25.04.1994 - 4 St RR 48/94 -, NJW 1994, 2164).
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