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   LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 843/23   

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LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 843/23 (https://dejure.org/2023,37187)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.12.2023 - L 2 SO 843/23 (https://dejure.org/2023,37187)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Dezember 2023 - L 2 SO 843/23 (https://dejure.org/2023,37187)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vermögen aus einer Rente der Stiftung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 843/23
    Diese Aufwendungen lagen über dem Dreifachen des Grundbetrages nach § 85 Abs. 1 SGB XII. Maßgebender Zeitpunkt für die Höhe des zu Grunde zu legenden Grundbetrags nach § 85 Abs. 1 SGB XII ist der Erbfall (BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R -, juris Rn. 26 mit Hinweis auf BVerwGE 57, 26, 27 zur Vorgängervorschrift § 81 Abs. 1 BSHG; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016 - L 2 SO 4914/14 -, juris, Rn. 31 - 32).

    Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören auch die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten (§ 1967 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]), folglich auch die Beerdigungskosten, weil der Erbe diese Kosten nach § 1968 BGB zu tragen hat (BSG, Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R -, juris Rn. 24).

    Die Härte muss besonders gewichtig sein, also objektiv besonders schwer wiegen (BSG, Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R -, juris, Rn. 27 zur Vorgängervorschrift in § 92c Abs. 3 Nr. 3 BSHG).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 4914/14

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - 10-Jahres-Zeitraum - zu erstattende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 843/23
    Diese Aufwendungen lagen über dem Dreifachen des Grundbetrages nach § 85 Abs. 1 SGB XII. Maßgebender Zeitpunkt für die Höhe des zu Grunde zu legenden Grundbetrags nach § 85 Abs. 1 SGB XII ist der Erbfall (BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R -, juris Rn. 26 mit Hinweis auf BVerwGE 57, 26, 27 zur Vorgängervorschrift § 81 Abs. 1 BSHG; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016 - L 2 SO 4914/14 -, juris, Rn. 31 - 32).

    Insoweit handelt es sich nicht um einen atypisch gelagerten Fall mit Ausnahmecharakter, wie er Voraussetzung für das Vorliegen einer besonderen Härte ist, sondern um eine häufig anzutreffende Konstellation, wenn nicht sogar um den typischen Fall des § 102 SGB XII (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016 - L 2 SO 4914/14 -, juris, Rn. 41; Bayerisches LSG Urteil vom 23.02.2012 - L 8 SO 113/09 -, juris, Rn. 61 m.w.Nw.), zumal der Kostenersatz gerade den Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wiederherstellen und verhindern will, dass die Vorschriften über das Schonvermögen auch über den Tod des Hilfeempfängers hinweg zugunsten des Erben wirken (vgl. Bayerisches LSG a.a.O.).

  • BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 15/17 R

    Kostenersatz für erbrachte Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 843/23
    Es gibt nämlich kein "postmortales Schonvermögen" zugunsten des Erben (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2019 - B 8 SO 15/17 R -, SozR 4-3500 § 102 Nr. 3, Rn. 20).
  • LSG Bayern, 23.02.2012 - L 8 SO 113/09

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Anforderungen an die Bestimmtheit eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 843/23
    Insoweit handelt es sich nicht um einen atypisch gelagerten Fall mit Ausnahmecharakter, wie er Voraussetzung für das Vorliegen einer besonderen Härte ist, sondern um eine häufig anzutreffende Konstellation, wenn nicht sogar um den typischen Fall des § 102 SGB XII (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016 - L 2 SO 4914/14 -, juris, Rn. 41; Bayerisches LSG Urteil vom 23.02.2012 - L 8 SO 113/09 -, juris, Rn. 61 m.w.Nw.), zumal der Kostenersatz gerade den Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wiederherstellen und verhindern will, dass die Vorschriften über das Schonvermögen auch über den Tod des Hilfeempfängers hinweg zugunsten des Erben wirken (vgl. Bayerisches LSG a.a.O.).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77

    Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten - Hilfeempfänger - Mehrheit von Erben -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 843/23
    Diese Aufwendungen lagen über dem Dreifachen des Grundbetrages nach § 85 Abs. 1 SGB XII. Maßgebender Zeitpunkt für die Höhe des zu Grunde zu legenden Grundbetrags nach § 85 Abs. 1 SGB XII ist der Erbfall (BSG, Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R -, juris Rn. 26 mit Hinweis auf BVerwGE 57, 26, 27 zur Vorgängervorschrift § 81 Abs. 1 BSHG; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016 - L 2 SO 4914/14 -, juris, Rn. 31 - 32).
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