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   LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 R 1779/22   

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https://dejure.org/2023,40535
LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 R 1779/22 (https://dejure.org/2023,40535)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.11.2023 - L 8 R 1779/22 (https://dejure.org/2023,40535)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. November 2023 - L 8 R 1779/22 (https://dejure.org/2023,40535)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 21/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 SGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 R 1779/22
    Sie indiziert eine wirtschaftliche Abhängigkeit und damit ebenfalls typisierend soziale Schutzbedürftigkeit (BSG, Urteil vom 23.04.2015 - B 5 RE 21/14 R, juris Rn. 29).

    Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit, die im Wege eines Auftrags oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraut, sie ihr vermittelt oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlässt (BSG, Urteil vom 23.04.2015 - B 5 RE 21/14 R, juris Rn. 25).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 R 1779/22
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 17).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 R 1779/22
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.05.1996 - 1 BvR 21/96 -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 R 1779/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 19) erfordert eine Beschäftigung, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber abhängig ist.
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 R 1779/22
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl. BSG, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 R 1779/22
    Ausgangspunkt für die Beurteilung ist zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2013 - L 11 R 1083/12 -, juris).
  • SG Lüneburg, 02.11.2022 - S 4 BA 32/19

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und q SGB IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 R 1779/22
    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit zur E1 entsteht nicht dadurch, dass diese die Abrechnung und Abwicklung der Verträge für den Kläger übernimmt und er eine entsprechende Provision erhält (vgl. SG Lüneburg, Urteil vom 02.11.2022. - S 4 BA 32/19).
  • LSG Hamburg, 28.03.2023 - L 3 R 23/21

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 S 1 Nr 9 SGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 R 1779/22
    Vielmehr schließt er die Verträge mit den Kunden sämtlich in eigenem Namen ab, so dass gerade keine klassische Vermittlungstätigkeit dahingehend besteht, dass der Kläger nur eine Vertragsbeziehung zwischen den Kunden und er E1 AG vermittelt (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 28.03.2023 - L 3 R 23/21).
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