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   LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20   

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https://dejure.org/2021,11580
LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20 (https://dejure.org/2021,11580)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.2021 - L 11 R 2768/20 (https://dejure.org/2021,11580)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 2021 - L 11 R 2768/20 (https://dejure.org/2021,11580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 56 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 6, § 56 Abs 2 S 1 SGB 6, § 56 Abs 2 S 2 SGB 6, § 56 Abs 2 S 3 SGB 6, § 56 Abs 2 S 8 SGB 6
    Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem Spätaussiedler aus Kasachstan - Zuordnung der Kindererziehungszeiten zum Vater - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB 6 § 56; FRG § 28b
    Zu den (hier verneinten) Voraussetzungen für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten eines Spätaussiedlers in Kasachstan.

  • rechtsportal.de

    SGB 6 § 56; FRG § 28b
    Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an eine überwiegende Erziehung durch den Vater Erforderlichkeit der fristgerechten Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindererziehungszeiten - und ihre Zuordnung zu einem Elternteil

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 25.02.2020 - B 13 R 284/18 B

    Anspruch auf höhere Altersrente unter Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20
    Ergänzend hat er auf aktuelle Rechtsprechung hingewiesen, wonach ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch auf die Erklärungen nach § 28b Satz 2 FRG und § 249 Abs. 6 und 7 SGB VI aF, die vorliegend nicht innerhalb der maßgeblichen Fristen abgegeben worden seien, keine Anwendung finde (Hinweis auf BSG 24.11.2020, B 5 R 172/20 B; BSG 25.02.2020, B 13 R 284/18 B; LSG Baden-Württemberg 23.06.2020, L 9 R 3071/18; LSG Nordrhein-Westfalen 27.07.2018, L 14 R 289/17).

    Zwar ist grundsätzlich beim Streit um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei einem Elternteil der andere Elternteil notwendig beizuladen nach § 75 Abs. 2 SGG (BSG 25.02.2020, B 13 R 284/18 B juris Rn 9 mwN).

    Jedoch ist die Ehefrau des Klägers nicht derart an dem streitigen Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten beteiligt, dass die Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann (vgl § 75 Abs. 2 Alt 1 SGG ), d a sie als Ehegattin eines Spätaussiedlers nach § 7 Abs. 2 BVFG von der Anrechnung der im Herkunftsgebiet zurückgelegten Kindererziehungszeiten sowie der Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ausgeschlossen ist (vgl § 13 BVFG) und daher die Entscheidung über Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten nicht unmittelbar in ihre Rechtssphäre eingreift ( BSG 25.02.2020, B 13 R 284/18 B, juris Rn 9).

    Gerade dann, wenn die Folgen einer behaupteten Pflichtverletzung eines Leistungsträgers bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch - wie hier - bereits durch Wiedereinsetzungsregeln konzeptionell mitbedacht sind, ist für eine Anwendung des richterrechtlichen Instituts des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs von vornherein kein Raum (vgl BSG 31.08.2000, B 4 RA 28/00 R, juris Rn 21 mwN; BSG 03.04.2001, B 4 RA 89/00 R, juris Rn 23; ferner BSG 25.02.2020, B 13 R 284/18 B, juris Rn 5).

    Dies ist auch nicht verfassungswidrig (BSG 25.02.2020, B 13 R 284/18 B, juris Rn 7).

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 22/10 R

    Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Erziehung im Ausland -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20
    Dagegen wendet sich der Kläger statthaft mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG; BSG 28.02.1991, 4 RA 76/90, BSGE 68, 171; BSG 11.05.2011, B 5 R 22/10 R).

    Die Zuordnung der Kindererziehungs- bzw Berücksichtigungszeiten zu einem Elternteil bestimmt sich nach §§ 57, 56 Abs. 2 SGB VI, wobei drei Kategorien der Erziehung zu unterscheiden sind (BSG 11.05.2011, B 5 R 22/10 R, juris Rn 12): Die Alleinerziehung, die gemeinsame Erziehung und die überwiegende Erziehung.

    Nur dann, wenn sich überwiegende Erziehungsanteile eines Elternteils nicht im erforderlichen Beweisgrad feststellen lassen (non liquet), sondern die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben in etwa gleichgewichtig sind, wird die Kindererziehungszeit nach der Auffangregel des § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI der Mutter zugeordnet (BSG 11.05.2011, B 5 R 22/10 R, juris Rn 15).

  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R

    Wirksamkeit der Zuordnungserklärungen für die Zuordnung von Kindererziehungs- bzw

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20
    In der am 31.12.1996 geltenden und wegen § 28b Satz 2 FRG hier anwendbaren Fassung des § 249 Abs. 6 und 7 SGB VI war - wie auch in den jeweiligen Vorgängerregelungen ab 01.01.1992 - ausdrücklich ein Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw des Widerrufs der Erklärung vorgesehen (vgl hierzu BSG 31.08.2000, B 4 RA 28/00 R, juris Rn 19).

    Gerade dann, wenn die Folgen einer behaupteten Pflichtverletzung eines Leistungsträgers bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch - wie hier - bereits durch Wiedereinsetzungsregeln konzeptionell mitbedacht sind, ist für eine Anwendung des richterrechtlichen Instituts des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs von vornherein kein Raum (vgl BSG 31.08.2000, B 4 RA 28/00 R, juris Rn 21 mwN; BSG 03.04.2001, B 4 RA 89/00 R, juris Rn 23; ferner BSG 25.02.2020, B 13 R 284/18 B, juris Rn 5).

  • BSG, 23.06.1999 - B 5 RJ 44/98 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedlerstatus - nichtdeutscher Ehegatte -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20
    Im Kern geht es dem Kläger damit um den mit der Rechtsänderung im Vertriebenenrecht verbundenen Ausschluss von Ansprüchen "nicht-deutscher" Ehegatten (vgl hierzu und zur Verfassungsmäßigkeit der erfolgten Änderungen, insbesondere bezogen auf Ansprüche von Ehegatten, die nicht selbst dem persönlichen Anwendungsbereich des FRG unterfällt BSG, 23.06.1999, B 5 RJ 44/98 R, SozR 3-5050 § 1 Nr. 4).
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 43/95

    Nachentrichtung von Beiträgen nach §§ 21 , 22 WGSVG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20
    Die Unkenntnis von Rechten, deren befristete Ausübung im Gesetz selbst ausdrücklich geregelt ist, kann eine Wiedereinsetzung daher grundsätzlich nicht rechtfertigen (vgl BSG 21.05.1996, 12 RK 43/95, juris Rn 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 33 R 851/13

    Kindererziehungszeiten - Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20
    Ohne konkreten Anlass seien die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nicht verpflichtet, zur Frage der Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung aufzuklären und zu beraten (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg 28.04.2016, L 33 R 851/13).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.02.2004 - L 6 RJ 243/03
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20
    Aus dem Zusammenhang der Regelung in § 56 SGBVI könne damit nicht geschlossen werden, dass - unabhängig von den Zuordnungsregelungen - zwingend immer eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei einem Elternteil erfolgen müsse (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz 11.02.2004, L 6 RJ 243/03).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20
    Insoweit bestehe grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht 07.07.1992, 1 BvL 51/86).
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 60/97

    Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20
    Ließen sich bei eigenverantwortlicher Prüfung überwiegende Erziehungsanteile eines Elternteils nicht im erforderlichen Beweisgrad feststellen, sondern seien die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben in etwa gleichgewichtig, werde die Kindererziehungszeit nach § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI der Mutter zugeordnet (Hinweis auf Bundessozialgericht 16.12.97, 4 RA 60/97 und 31.08.2000, B 4 AR 28/00 R).
  • BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90

    Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20
    Dagegen wendet sich der Kläger statthaft mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG; BSG 28.02.1991, 4 RA 76/90, BSGE 68, 171; BSG 11.05.2011, B 5 R 22/10 R).
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 89/00 R

    Zuordnung von Beitrags- bzw Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zum

  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2020 - L 9 R 3071/18

    Zuordnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - L 14 R 289/17
  • BSG, 24.11.2020 - B 5 R 172/20 B

    Höhere Regelaltersrente unter Anerkennung weiterer Kindererziehungszeiten und

  • BSG, 16.04.2019 - B 2 U 4/19 R
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