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   LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15 KL   

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https://dejure.org/2017,41439
LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15 KL (https://dejure.org/2017,41439)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.04.2017 - L 5 KR 244/15 KL (https://dejure.org/2017,41439)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. April 2017 - L 5 KR 244/15 KL (https://dejure.org/2017,41439)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Rechtmäßigkeit eines aufsichtsrechtlichen Verpflichtungsbescheides; Pflicht zur hausarztzentrierten Versorgung von Versicherten; Aufgaben der Aufsichtsbehörden; Grundsatz maßvoller Ausübung der Rechtsaufsicht; Bewertungsspielraum der beaufsichtigen ...

  • rewis.io

    Verpflichtungsbescheid zum Vollzug eines Schiedsspruchs zur Hausärztlichen Versorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines aufsichtsrechtlichen Verpflichtungsbescheides zum Vollzug eines Schiedsspruchs zur Durchführung der hausärztlichen Versorgung in der vertragsärztlichen Versorgung

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit eines aufsichtsrechtlichen Verpflichtungsbescheides zum Vollzug eines Schiedsspruchs zur Durchführung der hausärztlichen Versorgung in der vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15

    Hausarztzentrierte Versorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15
    Auf die Beschwerde des BHÄV hat das Bayer. Landessozialgericht mit Beschluss vom 05.10.2015 (L 12 KA 83/15 B ER) den Beschluss des Sozialgerichts aufgehoben, soweit es dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben hatte.

    Der streitgegenständliche Schiedsvertrag begegnete im einstweiligen Rechtsschutz keinen erheblichen rechtlichen Bedenken (Bayer. LSG, Beschluss vom 05.10.2015, L 12 KA 83/15 B).

    Hierzu ist im Beschluss vom 05.10.2015, L 12 KA 83/15 Bdargelegt: "Insbesondere hat die Schiedsperson die essentialia negotii des Schiedsvertrages in gerade noch ausreichendem Maße festgesetzt.

    Durch die Anordnung der Fortgeltung des EBM-Ziffernkranzes 2012 bleiben sie aber Bestandteil des HzV-Vertrages." (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.10.2015 - L 12 KA 83/15 B ER, Rn. 112, zitiert nach juris).

  • BGH, 04.12.2014 - VII ZR 4/13

    Erstreckung der Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden

    Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15
    Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist eine Regelungslücke in einem regelungsbedürftigen Punkt der vertraglichen Regelung (st. Rspr., vergleiche nur BGH, Urteile vom 04.12.2014 - VII ZR 4/13, BauR 2015, 527 Rn. 27 = NZBau 2015, 84 und vom 15.11.2012 - VII ZR 99/10, BauR 2013, 236 Rn. 15 mwN - juris).
  • BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10

    Ergänzende Auslegung eines dreiseitigen Vertrages: Zahlungspflicht des

    Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15
    Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist eine Regelungslücke in einem regelungsbedürftigen Punkt der vertraglichen Regelung (st. Rspr., vergleiche nur BGH, Urteile vom 04.12.2014 - VII ZR 4/13, BauR 2015, 527 Rn. 27 = NZBau 2015, 84 und vom 15.11.2012 - VII ZR 99/10, BauR 2013, 236 Rn. 15 mwN - juris).
  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 4/89

    Anforderungen an Inhalt und Umfang einer aufsichtsbehördlichen Beratung

    Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15
    Diese hat Vorrang vor dem Erlass eines Verpflichtungsbescheides (BSG, Urteil vom 20.06.1990 - 1 RR 4/89) und erfordert eine Darlegung der dem Versicherungsträger möglichen Maßnahmen, mit denen er in rechtlich zulässiger Weise die nach Meinung der Aufsichtsbehörde vorliegende Rechtsverletzung beheben kann (vgl. Engelhart in juris PK-SGB IV, 2. Auflage 2011, § 89 SGB IV, Rdnr. 43 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 14.09.2016 - L 12 KA 149/14

    Zur gerichtlichen Überprüfbarkeit eines durch Schiedsspruch festgesetzten

    Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15
    Die inhaltliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der zugrunde gelegte Sachverhalt zutrifft und ob die Schiedsperson den ihr zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten hat, d. h. die maßgeblichen Rechtsmaßstäbe beachtet hat (Bayer. LSG, Urteil vom 14.09.2016 - L 12 KA 149/14, Rn. 71 mwN - zitiert nach, juris).
  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 9/14 R

    Krankenversicherung - keine Verwaltungsaktsqualität eines Schiedsspruchs über

    Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 25.03.2015, B 6 KA 9/14 R) sei grundsätzlich auch ein unvollständiger Vertragstorso zulässig, so dass es der Rechtmäßigkeit des Vertrages nicht entgegenstehe, wenn einzelne Vertragsdetails einer weiteren Konkretisierung und Ergänzung bedürfen.
  • BSG, 31.05.2016 - B 1 A 2/15 R

    Krankenversicherung - Qualifizierung des Verhaltens der Krankenkassen für eine

    Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15
    Geregelt ist somit ein zeitlich und in seiner Intensität abgestuftes Verfahren, welches Aufsichtsanordnungen erst nach mehrfachen Hinweisen, Fristsetzungen zur Behebung der Rechtsverletzung, erfolglosen Aufforderungen und Beratung zulässt (BSG, Urteil vom 31.05.2016, B 1 A 2/15 R, Rn. 8ff, zitiert nach juris).
  • BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 2/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche

    Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15
    Das Feststellungsinteresse begründet sich zudem darin, dass sich vergleichbare Konflikte auch in Zukunft wieder einstellen können, also Wiederholungsgefahr (vgl. BSG 25.01.2017 - B 6 KA 2/16 R, Rn. 17 - zitiert nach juris) geltend gemacht werden kann, denn die hausarztzentrierte Versorgung erweist sich als konfliktträchtig (vgl. auch BSG 08.09.2015 - B 1 KR 19/15 B, Rn. 8 - zitiert nach juris).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 19/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtsfehlerhafte Auslegung

    Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15
    Das Feststellungsinteresse begründet sich zudem darin, dass sich vergleichbare Konflikte auch in Zukunft wieder einstellen können, also Wiederholungsgefahr (vgl. BSG 25.01.2017 - B 6 KA 2/16 R, Rn. 17 - zitiert nach juris) geltend gemacht werden kann, denn die hausarztzentrierte Versorgung erweist sich als konfliktträchtig (vgl. auch BSG 08.09.2015 - B 1 KR 19/15 B, Rn. 8 - zitiert nach juris).
  • BSG, 26.06.1996 - 8 RKn 32/95

    Rechtmäßigkeit eines Aufsichtsbescheides - Anforderungen an eine notwendige

    Auszug aus LSG Bayern, 04.04.2017 - L 5 KR 244/15
    Der Erlass des Aufsichtsbescheides ist in dem erforderlichen abgestuften Verfahren erfolgt (BSG, Urteil vom 26.06.1996 - 8 RKn 32/95).
  • SG München, 24.06.2015 - S 21 KA 620/15

    Umsetzung des Schiedsspruchs zur Festlegung des Inhalts des Vertrages zur

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R

    Gesundheitsministerium durfte die AOK Bayern zur Durchführung der

    Die Klägerin hat gegen den Verpflichtungsbescheid am 29.5.2015 Anfechtungsklage zum LSG erhoben, die dort einem Senat für Angelegenheiten der Krankenversicherung zugewiesen worden ist (L 5 KR 244/15 KL) .
  • LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15

    Hausarztzentrierte Versorgung

    Die Ast. hat am 29.5.2015 gegen diesen Verpflichtungsbescheid Klage zum Bayerischen Landessozialgericht erhoben (L 5 KR 244/15 KL) und darüber hinaus beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen (L 5 KR 243/15 KL ER).

    Das BayLSG hat aus den Verfahren L 5 KR 244/15 KL und L 5 KR 243/15 KL ER die E Mail-Korrespondenz zwischen dem StMGP und Dr. K. vom 7.1.2015, 9.1.2015 und 21.4.2015 beigezogen.

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