Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 02.12.2011 - L 9 KR 264/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,12878
LSG Berlin-Brandenburg, 02.12.2011 - L 9 KR 264/11 B ER (https://dejure.org/2011,12878)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2011 - L 9 KR 264/11 B ER (https://dejure.org/2011,12878)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - L 9 KR 264/11 B ER (https://dejure.org/2011,12878)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 153 SGB 5, § 155 SGB 5, § 164 SGB 5, § 54 Abs 1 S 2 SGG
    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Anfechtung der Schließungsverfügung - Antragsbefugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anfechtung der Schließungsverfügung für eine Krankenkasse durch einen Beschäftigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anfechtung der Schließungsverfügung für eine Krankenkasse durch einen Beschäftigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R

    Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.12.2011 - L 9 KR 264/11
    Drittschutz verleiht die Vorschrift grundsätzlich nicht: Weder können Dritte mit Erfolg ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde gegen eine Krankenkasse erzwingen noch ein Einschreiten abwehren (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 2007, B 1 A 3/06 R, zitiert nach juris m.w.N.).
  • ArbG Hamburg, 12.10.2011 - 20 Ca 115/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung der Arbeitsverhältnisse zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.12.2011 - L 9 KR 264/11
    Denn ein Erfolg in den arbeitsgerichtlichen Rechtsstreiten nicht von der Rechtmäßigkeit der Schließungsverfügung abhängen muss, zeigen die Verfahren anderer Beschäftigter der geschlossenen Betriebskrankenkasse vor den Arbeitsgerichten Hamburg und Berlin, in denen diese mit ihrem Begehren auf Feststellung des Fortbestehens ihrer Beschäftigungsverhältnisse ggf. mit der Betriebskrankenkasse in Abwicklung obsiegt haben (vgl. ArbG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2011, 20 Ca 115/11, zitiert nach juris; ArbG Berlin, Urteil vom 23. November 2011, 21 Ca 7861/11, zitiert nach einer Pressemitteilung von juris).
  • ArbG Berlin, 23.11.2011 - 21 Ca 7861/11

    Pleite-BKK muss Mitarbeiter weiterbeschäftigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.12.2011 - L 9 KR 264/11
    Denn ein Erfolg in den arbeitsgerichtlichen Rechtsstreiten nicht von der Rechtmäßigkeit der Schließungsverfügung abhängen muss, zeigen die Verfahren anderer Beschäftigter der geschlossenen Betriebskrankenkasse vor den Arbeitsgerichten Hamburg und Berlin, in denen diese mit ihrem Begehren auf Feststellung des Fortbestehens ihrer Beschäftigungsverhältnisse ggf. mit der Betriebskrankenkasse in Abwicklung obsiegt haben (vgl. ArbG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2011, 20 Ca 115/11, zitiert nach juris; ArbG Berlin, Urteil vom 23. November 2011, 21 Ca 7861/11, zitiert nach einer Pressemitteilung von juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 2/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum

    Hierzu entschied das LSG Berlin mit Beschluss vom 2. Dezember 2012 (L 9 KR 264/11 B ER), dass den Arbeitnehmern der Beklagten keine Antragsbefugnis zur Anfechtung der Schließungsverfügung zustehe.

    Denn nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte besitzen sie keine Antragsbefugnis, um die Schließungsverfügung der Aufsichtsbehörde anzufechten (LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 2. Dezember 2011 - L 9 KR 264/11 B ER - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 660/11

    Krankenversicherung

    Ausgehend hiervon ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung folgerichtig anerkannt, dass einem Beschäftigten einer Krankenkasse für die Anfechtung der Schließungsverfügung der Krankenkasse durch die Aufsichtsbehörde (§ 153 Nr. 3 SGB V) die Antragsbefugnis fehlt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2011- L 11 KR 2269/11 KL - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2011 - L 9 KR 264/11 B ER -) bzw. die Krankenkassenfusion genehmigende Bescheide nicht von Dritten angefochten werden können (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.09.2011 - L 5 KR 24/10 KL -).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 3/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum

    Hierzu entschied das LSG Berlin mit Beschluss vom 2. Dezember 2012 (L 9 KR 264/11 B ER), dass den Arbeitnehmern der Beklagten keine Antragsbefugnis zur Anfechtung der Schließungsverfügung zustehe.

    Denn nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte besitzen sie keine Antragsbefugnis, um die Schließungsverfügung der Aufsichtsbehörde anzufechten (LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 2. Dezember 2011 - L 9 KR 264/11 B ER - juris).

  • LSG Hamburg, 28.06.2012 - L 1 KR 148/11

    Krankenversicherung - Schließung einer Krankenkasse - keine Klagebefugnis eines

    Hierfür aber steht dem Kläger der Weg zu den Arbeitsgerichten offen (so auch mit Blick auf die Antragsbefugnis im Eilverfahren LSG Berlin-Brandenburg 2.12.2011 - L 9 KR 264/11 B ER, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.05.2012 - 7 Sa 13/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Soweit Beschäftigte gegen die Schließungsverfügung den Rechtsweg vor das Sozialgericht beschritten haben, hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zum Beispiel in seinem Beschluss vom 02. Dezember 2011 (L 9 KR 264/11 B ER) die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Schließungsbescheid mit der Begründung abgelehnt, einem Beschäftigten einer Krankenkasse fehle für die Anfechtung der vom Bundesversicherungsamt erlassenen Schließungsverfügung die Antragsbefugnis (LSG Berlin-Brandenburg 02. Dezember 2011 - L 9 KR 264/11 B ER - Juris-Zitat zu 1 und 2 der Gründe = Rn. 3 ff.).
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