Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - L 7 KA 99/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22908
LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - L 7 KA 99/09 (https://dejure.org/2012,22908)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.06.2012 - L 7 KA 99/09 (https://dejure.org/2012,22908)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - L 7 KA 99/09 (https://dejure.org/2012,22908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 84 Abs 1 SGB 5, § 106 Abs 2 S 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 106 Abs 5a S 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 106 Abs 5a S 2 SGB 5 vom 21.12.1992, § 106 Abs 5 SGB 5 vom 19.12.1998
    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung (hier: Richtgrößenprüfung) - Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten - Entscheidung des Beschwerdeausschusses - Erkennung der von ihm angewandten Beurteilungsmaßstäbe - Anhörungspflicht im ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 106 SGB 5, § 24 SGB 10
    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Richtgrößenprüfung - Praxisbesonderheiten - Beurteilungsspielraum - sozialgerichtliche Kontrolldichte - Anhörung

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 9/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Vereinbarung von Richtgrößen für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - L 7 KA 99/09
    Eine jahresbezogene Richtgrößenprüfung darf aber u.a. dann ausschließlich auf verspätet vereinbarten Richtgrößen basieren, wenn diese im Vergleich zu den bislang geltenden Richtgrößen für den Vertragsarzt keinen Nachteil darstellen (BSG, Urteile vom 2. November 2005, Az.: B 6 KA 63/04 R, und vom 23. März 2011, Az.: B 6 KA 9/10 R, beide veröffentlicht in Juris).

    Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, dass die Betroffenen sich verlässlich Kenntnis von Rechtsnormen verschaffen können müssen (BSG, Urteil vom 23. März 2011, Az.: B 6 KA 9/10 R, veröffentlicht in Juris).

    Der Begriff "Praxisbesonderheiten", der im Bereich der Richtgrößenprüfung nicht anders zu verstehen ist als im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten (BSG, Urteil vom 23. März 2011, Az.: B 6 KA 9/10 R, veröffentlicht in Juris, m.w.N.), umreißt Besonderheiten der Patientenversorgung, die vom Durchschnitt der Arztgruppe signifikant abweichen und die sich aus einem spezifischen Zuschnitt der Patienten des geprüften Vertragsarztes ergeben, der im Regelfall in Wechselbeziehung zu einer besonderen Qualifikation des Arztes steht.

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - L 7 KA 99/09
    Eine jahresbezogene Richtgrößenprüfung darf aber u.a. dann ausschließlich auf verspätet vereinbarten Richtgrößen basieren, wenn diese im Vergleich zu den bislang geltenden Richtgrößen für den Vertragsarzt keinen Nachteil darstellen (BSG, Urteile vom 2. November 2005, Az.: B 6 KA 63/04 R, und vom 23. März 2011, Az.: B 6 KA 9/10 R, beide veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - L 7 KA 99/09
    Soweit eine wertende Entscheidung unter Heranziehung der besonderen Fachkunde der Mitglieder der Prüfungseinrichtungen erforderlich ist, beschränkt sich die Kontrolle der Sozialgerichte auf die Prüfung, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Prüfungseinrichtungen die Grenzen eingehalten haben, die sich bei Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ergeben, und ob die Prüfungseinrichtungen ihre Erwägungen so verdeutlicht und begründet haben, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe nachvollziehbar ist (BSG, Urteil vom 27.06.2007, Az.: B 6 KA 27/06 R, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).
  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 17/08 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress wegen der Verordnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - L 7 KA 99/09
    Hinsichtlich der hierfür erforderlichen Wertungen als fachlich-medizinisch und wirtschaftlich vertretbar haben die Prüfungseinrichtungen einen Beurteilungsspielraum, sodass deren Einschätzungen von den Sozialgerichten nur in begrenztem Umfang überprüft und beanstandet werden können (BSG, Urteil vom 06.05.2009, Az.: B 6 KA 17/08 R, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 3 KA 7/11
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - L 7 KA 99/09
    Wenn der Beschwerdeausschuss in eine Sachprüfung einsteigt, muss diese ebenso wie deren Ergebnis den allgemeinen o.g. Anforderungen genügen (SG Hannover, Urteil vom 16. Dezember 2010, Az.: S 61 KA 37/08, unveröffentlicht, Berufung anhängig beim LSG Niedersachsen-Bremen unter dem Az.: L 3 KA 7/11).
  • SG Hannover, 16.12.2010 - S 61 KA 37/08
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - L 7 KA 99/09
    Wenn der Beschwerdeausschuss in eine Sachprüfung einsteigt, muss diese ebenso wie deren Ergebnis den allgemeinen o.g. Anforderungen genügen (SG Hannover, Urteil vom 16. Dezember 2010, Az.: S 61 KA 37/08, unveröffentlicht, Berufung anhängig beim LSG Niedersachsen-Bremen unter dem Az.: L 3 KA 7/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 8/11

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Anerkennung

    Der Senat teilt in diesem Zusammenhang nicht die Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg ( vgl hierzu Urteil vom 6. Juni 2012 - L 7 KA 99/09 - juris ), wonach die Prüfgremien im Klageverfahren (generell) nicht mehr damit gehört werden können, das Vorbringen des geprüften Arztes sei unsubstantiiert gewesen, wenn sie auf der Grundlage des Vortrags im Verwaltungsverfahren bereits eine Sachprüfung über das Vorliegen von Praxisbesonderheiten (hier: hinsichtlich des besonderen Versorgungsbedarfs von sieben Patienten) eingestiegen sind ( vgl dazu auch Senatsurteile vom 27. November 2013 - L 3 KA 92/11 und L 3 KA 93/11 ).

    Der anders lautenden Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg ( Urteil vom 6. Juni 2012, aaO ), das meint, auch schon für das Jahr 2000 hätten die Beurteilungsmaßstäbe der Prüfgremien offen gelegt werden müssen, um eine gleichmäßige Rechtsanwendung zu ermöglichen, folgt der Senat deshalb nicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass er auch nicht die vom Kläger angeführte Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (im Urteil vom 6. Juni 2012 - L 7 KA 99/09 - juris) teilt, wonach die Prüfgremien im Klageverfahren (generell) nicht mehr damit gehört werden könnten, das Vorbringen des geprüften Arztes sei unsubstantiiert gewesen, wenn sie auf der Grundlage des Vortrags im Verwaltungsverfahren bereits in eine Sachprüfung über das Vorliegen bestimmter Praxisbesonderheiten (hier: hinsichtlich des besonderen Verordnungsbedarfs von einem Patienten) eingestiegen seien.

    Der anders lautenden Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 6. Juni 2012, aaO), das meint, auch schon für das Jahr 2000 hätten die Beurteilungsmaßstäbe der Prüfgremien offengelegt werden müssen, um eine gleichmäßige Rechtsanwendung zu ermöglichen, folgt der Senat in st Rspr (grundlegend: Urteil vom 5. März 2014 - L 3 KA 90/12 - juris) deshalb nicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 90/12
    Der Senat teilt nicht die Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 6. Juni 2012 - L 7 KA 99/09 - juris), der Beschwerdeausschuss könne im Klageverfahren (generell) nicht mehr damit gehört werden, das Vorbringen des Klägers sei unsubstantiiert gewesen, wenn er auf der Grundlage des klägerischen Vorbringens in eine Sachprüfung über das Vorliegen bestimmter Praxisbesonderheiten eingestiegen sei.

    Der anders lautenden Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 6. Juni 2012, aaO), das meint, auch schon für das Jahr 2000 hätten die Beurteilungsmaßstäbe der Prüfgremien offen gelegt werden müssen, um eine gleichmäßige Rechtsanwendung zu ermöglichen, folgt der Senat deshalb nicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 28/16
    Der Senat teilt insofern nicht die Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 6. Juni 2012 - L 7 KA 99/09 - juris), der Beschwerdeausschuss könne im Klageverfahren (generell) nicht mehr damit gehört werden, das Vorbringen des Klägers sei unsubstantiiert gewesen, wenn er auf der Grundlage des klägerischen Vorbringens in eine Sachprüfung über das Vorliegen bestimmter Praxisbesonderheiten eingestiegen sei.

    Der anderslautenden Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 6. Juni 2012, aaO), das meint, auch schon für das Jahr 2000 hätten die Beurteilungsmaßstäbe der Prüfgremien offengelegt werden müssen, um eine gleichmäßige Rechtsanwendung zu ermöglichen, folgt der Senat deshalb nicht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2012 - L 7 KA 120/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Richtgrößenprüfung 2000 - Richtgrößenregress -

    Die übrigen Richtgrößen bestanden unverändert fort (vgl. schon Urteil des Senats vom 6. Juni 2012, L 7 KA 99/09).

    Nur diese strenge Sichtweise garantiert, dass der (bewusst) möglichst spät substantiiert vortragende Arzt nicht dadurch privilegiert wird, dass das (ver)späte(te) Vorbringen wegen fehlender Berücksichtigung in den Prüfbescheiden regelmäßig zu deren Aufhebung und der Verurteilung zur Neubescheidung führt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 15. November 1995, 6 RKa 58/94, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 26; Urteil vom 11. Dezember 2002, B 6 KA 1/02 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 32; Senat, Urteil vom 31. August 2011, L 7 KA 157/07, zitiert nach juris, dort Rdnr. 30; s.a. Urteil des Senats vom 6. Juni 2012, L 7 KA 99/09, zitiert nach juris, dort Rdnr. 38).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 3 KA 7/11
    Der Senat teilt in diesem Zusammenhang nicht die Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (vgl hierzu Urteil vom 6. Juni 2012 - L 7 KA 99/09 - juris), wonach die Prüfgremien im Klageverfahren (generell) nicht mehr damit gehört werden können, das Vorbringen des geprüften Arztes sei unsubstantiiert gewesen, wenn sie auf der Grundlage des Vortrags im Verwaltungsverfahren bereits eine Sachprüfung über das Vorliegen von Praxisbesonderheiten (hier: hinsichtlich des besonderen Versorgungsbedarfs von Patienten) eingestiegen sind (vgl dazu auch Senatsurteile vom 27. November 2013 - L 3 KA 92/11 (juris) und L 3 KA 93/11).

    Der anders lautenden Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 6. Juni 2012, aaO), das meint, auch schon für das Jahr 2000 hätten die Beurteilungsmaßstäbe der Prüfgremien offen gelegt werden müssen, um eine gleichmäßige Rechtsanwendung zu ermöglichen, folgt der Senat deshalb nicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 3 KA 104/12

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Richtgrößenprüfung - Datenfehler - Verordnungskosten

    Dabei ist in der Rspr des Senats geklärt, dass sich die Prüfgremien auch noch im Klageverfahren darauf berufen können, dass der Vortrag des Arztes im Verwaltungsverfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung unsubstantiiert gewesen ist (vgl hierzu das Senatsurteil vom 27. November 2013 - L 3 KA 93/11 - aA LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juni 2012 - L 7 KA 99/09) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 92/11

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Nachweis von

    (cc) Dabei teilt der Senat nicht die Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (vgl hierzu Urteil vom 6. Juni 2012 - L 7 KA 99/09 - juris), wonach die Prüfgremien im Klageverfahren (generell) nicht mehr damit gehört werden könnten, das Vorbringen des geprüften Arztes sei unsubstantiiert gewesen, wenn sie auf der Grundlage des Vortrags im Verwaltungsverfahren bereits in eine Sachprüfung über das Vorliegen bestimmter Praxisbesonderheiten (hier: hinsichtlich des besonderen Verordnungsbedarfs von drei Patienten) eingestiegen seien.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 36/15
    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass er auch nicht die vom Kläger angeführte Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (im Urteil vom 6. Juni 2012 - L 7 KA 99/09 - juris) teilt, wonach die Prüfgremien im Klageverfahren (generell) nicht mehr damit gehört werden könnten, das Vorbringen des geprüften Arztes sei unsubstantiiert gewesen, wenn sie auf der Grundlage des Vortrags im Verwaltungsverfahren bereits in eine Sachprüfung über das Vorliegen bestimmter Praxisbesonderheiten (hier: hinsichtlich des besonderen Verordnungsbedarfs von einem Patienten) eingestiegen seien.
  • SG München, 17.05.2023 - S 38 KA 5120/21

    Offensichtliches Missverhältnis als Indikator für eine zahnärztlich

    Hinzu kommt, dass eine Quantifizierung auch ein hinreichend substantiiertes Vorbringen der Klägerseite verlangt und davon abhängt, was nicht erfolgt ist (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.06.2012, Az L 7 KA 99/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 93/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 35/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 51/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2013 - L 3 KA 93/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2013 - L 7 KA 84/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2005 - L 3 KA 75/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2013 - L 7 KA 61/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht