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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2021 - L 21 U 209/18   

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https://dejure.org/2021,13962
LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2021 - L 21 U 209/18 (https://dejure.org/2021,13962)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2021 - L 21 U 209/18 (https://dejure.org/2021,13962)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2021 - L 21 U 209/18 (https://dejure.org/2021,13962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des unfallgeschädigten Versicherten auf Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs

  • rechtsportal.de

    Anspruch des unfallgeschädigten Versicherten auf Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2021 - L 21 U 209/18
    Ungeachtet der Frage, ob diese von den Verbänden der Unfallversicherungsträger gemäß § 40 Abs. 5 SGB VII beschlossene Richtlinie über die Kraftfahrzeughilfe im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung als untergesetzliches Recht ggf. in Form einer normkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift überhaupt Bindungswirkung für die Gerichte entfaltet (vgl. zur TA-Lärm: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2/07 -, juris, Rn. 12 ff.), verstößt sie jedenfalls gegen höheres Recht, konkret gegen § 40 Abs. 2, 3 SGB VII und § 4 KfzHV, da sie zu einer Reduzierung des aus den zitierten Normen herzuleitenden Anspruches des Klägers auf Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges führt.
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2021 - L 21 U 209/18
    Umgekehrt hat der Versicherte Anspruch auf eine pflichtgemäße Ausübung des Ermessens (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB I), nicht aber einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Betrag - bei einem Leistungsbegehren - oder den Verzicht auf jegliche Leistungsbegrenzung - bei einem Streit wie dem vorliegenden -, sofern nicht eine "Ermessensreduzierung auf Null" eingetreten ist (BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 1/07 R -, juris Rn. 13; Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 10/15 R -, juris Rn. 17).
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 10/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsforderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2021 - L 21 U 209/18
    Umgekehrt hat der Versicherte Anspruch auf eine pflichtgemäße Ausübung des Ermessens (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB I), nicht aber einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Betrag - bei einem Leistungsbegehren - oder den Verzicht auf jegliche Leistungsbegrenzung - bei einem Streit wie dem vorliegenden -, sofern nicht eine "Ermessensreduzierung auf Null" eingetreten ist (BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 1/07 R -, juris Rn. 13; Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 10/15 R -, juris Rn. 17).
  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 43/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Erwerbsersatzeinkommen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2021 - L 21 U 209/18
    Wird ein teilbarer Verwaltungsakt nur hinsichtlich eines nicht streitbefangenen Teils durch einen späteren Verwaltungsakt abgeändert, ist für die Einbeziehung kein Raum (BSGE 4, 24, 26; 18, 84, 85; 91, 277, 279).
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 225/59
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2021 - L 21 U 209/18
    Wird ein teilbarer Verwaltungsakt nur hinsichtlich eines nicht streitbefangenen Teils durch einen späteren Verwaltungsakt abgeändert, ist für die Einbeziehung kein Raum (BSGE 4, 24, 26; 18, 84, 85; 91, 277, 279).
  • BSG, 24.10.1956 - 2 RU 114/55
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2021 - L 21 U 209/18
    Wird ein teilbarer Verwaltungsakt nur hinsichtlich eines nicht streitbefangenen Teils durch einen späteren Verwaltungsakt abgeändert, ist für die Einbeziehung kein Raum (BSGE 4, 24, 26; 18, 84, 85; 91, 277, 279).
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