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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09 ER   

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https://dejure.org/2009,18694
LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09 ER (https://dejure.org/2009,18694)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2009 - L 22 R 220/09 ER (https://dejure.org/2009,18694)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2009 - L 22 R 220/09 ER (https://dejure.org/2009,18694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. der Auszahlung von gepfändeter Rente; Vorrang von Erstattungsansprüchen eines Trägers der Sozialhilfe gegen andere Leistungsträger vor einer Übertragung, Pfändung oder Verpfändung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 63/88

    Pfändungsschutz bei Hilfsbedürftigkeit nach dem BSHG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG zu der bis dahin bestandenen Rechtslage (Urteil vom 07. September 1989 - 5 RJ 63/88 -, abgedruckt in SozR 1300 § 104 Nr. 17 = BSGE 65, 258; Urteil vom 30. Januar 1985 - 1/4 RJ 107/83 -, abgedruckt in SozR 1300 § 104 SGB X Nr. 4; Urteil vom 14. November 1984 - 1/4 RJ 57/84 -, abgedruckt in SozR 1300 § 104 Nr. 3 = BSGE 57, 218) konnte ein Sozialhilfeträger, der einem Rentner Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährte, vom Rentenversicherungsträger keine Erstattung nach § 104 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit Satz 1 SGB X verlangen, soweit dieser aufgrund wirksamer früherer Pfändung oder Abtretung der Rente zur Zahlung an einen Gläubiger des Rentners verpflichtet war.

    "Zur Begründung wies der Ausschuss darauf hin, das Bundessozialgericht habe in einer Reihe von Entscheidungen (zuletzt mit Urteil vom 07. September 1989 - 5 FJ 63/88 - in BSGE 65, 258) festgestellt, dass das Verhältnis des Erstattungsanspruchs nach § 104 SGB X zu Abtretungen, die der Leistungsberechtigte gegenüber Dritten vornehme, sich allein danach bestimme, ob die Abtretung vor Entstehung des Erstattungsanspruches erfolgt sei; in diesem Falle habe die Abtretung Vorrang.

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09
    Eine solche Kenntnis begründet jedoch noch keine Kenntnis im Sinne des § 104 Abs. 1 SGB X, denn dadurch wird der erstattungspflichtige Leistungsträger nicht in die Lage versetzt, ohne weitere Nachforschungen zu entscheiden, welche Leistungsbestandteile zur Erfüllung des Erstattungsanspruches einzubehalten und welche weiterhin an den Versicherten auszuzahlen sind (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 26/91 -, abgedruckt in SozR 3-1200 § 53 Nr. 4 = BSGE 70, 186).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09
    Es entspricht der Billigkeit, einem Beigeladenen, der einen erfolgreichen Antrag gestellt hat (vgl. insoweit für den umgekehrten Fall: BSG, Urteil vom 14. November 2002 - B 13 RJ 19/01 R) oder zusätzlich sogar einem Kostenrisiko ausgesetzt gewesen ist (§ 197a Abs. 2 Satz 1 SGG i. m. V. § 154 Abs. 3 1. Halbsatz VwGO), dessen außergerichtliche Kosten zu erstatten (§ 162 Abs. 3 VwGO).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09
    Es muss daher ausreichen, dass der zur Erstattung verpflichtete Leistungsträger positive Kenntnis zumindest von dem Sachverhalt erlangt, aufgrund dessen der Erstattungsanspruch geltend gemacht werden soll (BSG, Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 65/92 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 43/93

    Abtrennung - Abtretung - Übertragung - Pfändungsfreigrenze

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09
    Diese Vorschrift sei als Folge der bis dahin bestandenen Rechtslage zu verstehen, dass die Verbindlichkeiten in der Reihenfolge der Geltendmachung im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu befriedigen seien (Bundessozialgericht - BSG -, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 43/93 -).
  • BSG, 14.11.1984 - 4 RJ 57/84

    Erstattungspflichtigkeit einer Landesversicherungsanstalt (LVA) gegenüber dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG zu der bis dahin bestandenen Rechtslage (Urteil vom 07. September 1989 - 5 RJ 63/88 -, abgedruckt in SozR 1300 § 104 Nr. 17 = BSGE 65, 258; Urteil vom 30. Januar 1985 - 1/4 RJ 107/83 -, abgedruckt in SozR 1300 § 104 SGB X Nr. 4; Urteil vom 14. November 1984 - 1/4 RJ 57/84 -, abgedruckt in SozR 1300 § 104 Nr. 3 = BSGE 57, 218) konnte ein Sozialhilfeträger, der einem Rentner Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährte, vom Rentenversicherungsträger keine Erstattung nach § 104 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit Satz 1 SGB X verlangen, soweit dieser aufgrund wirksamer früherer Pfändung oder Abtretung der Rente zur Zahlung an einen Gläubiger des Rentners verpflichtet war.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - L 22 B 1274/06

    Sozialhilfe - Vorrang der Erstattungsansprüche - Aufwendungsersatz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09
    In einem sich anschließenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirkte die Antragstellerin den Beschluss des erkennenden Senats vom 18. September 2006 (L 22 B 1274/06 R ER), mit dem die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, mit Wirkung vom 01. April 2006 die aufgrund der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse des Amtsgerichts Köpenick vom 06. Dezember 2001 und 19. Februar 2004 gepfändeten Beträge bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Klageverfahrens an die Antragstellerin zu zahlen.
  • BSG, 30.01.1985 - 4 RJ 107/83

    Erstattungsanspruch - Leistungsanspruch - Umfang eines Erstattungsanspruchs

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG zu der bis dahin bestandenen Rechtslage (Urteil vom 07. September 1989 - 5 RJ 63/88 -, abgedruckt in SozR 1300 § 104 Nr. 17 = BSGE 65, 258; Urteil vom 30. Januar 1985 - 1/4 RJ 107/83 -, abgedruckt in SozR 1300 § 104 SGB X Nr. 4; Urteil vom 14. November 1984 - 1/4 RJ 57/84 -, abgedruckt in SozR 1300 § 104 Nr. 3 = BSGE 57, 218) konnte ein Sozialhilfeträger, der einem Rentner Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährte, vom Rentenversicherungsträger keine Erstattung nach § 104 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit Satz 1 SGB X verlangen, soweit dieser aufgrund wirksamer früherer Pfändung oder Abtretung der Rente zur Zahlung an einen Gläubiger des Rentners verpflichtet war.
  • BVerwG, 19.04.1972 - V C 72.71

    Gewährung einer Heilbehandlung im Rahmen der Tuberkulosehilfe -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09
    Die Antragsgegnerin und der Beigeladene sind der Ansicht gewesen, es sei unschädlich, dass es an einem hinreichend bestimmten Bescheid zum Aufwendungsersatz mangele, denn ein Kostenbeitrag zu den Sozialhilfeleistungen könne auch nachträglich geltend gemacht werden (Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 19. April 1972 - V C 72.71 -).
  • BFH, 02.06.2022 - III R 9/21

    Erlöschen der Kindergeldansprüche infolge von Sozialleistungen und

    (a) Im Fall des § 74 Abs. 2 EStG i.V.m § 104 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB X genügt es für die Kenntnis von der Leistung des Jobcenters, dass die Familienkasse in dem Zeitpunkt, in dem über eine Nachzahlung zu entscheiden ist, nach dem objektiven Empfängerhorizont positive Kenntnis davon hat, dass und ab wann das Jobcenter Leistungen zur Deckung der allgemeinen Lebenshaltungskosten des Kindergeldberechtigten und der mit ihm in einem Haushalt lebenden und eine Bedarfsgemeinschaft bildenden Kinder gewährt oder gewährt hat und dass das Jobcenter deshalb "Erstattung" gemäß §§ 102 ff. SGB X begehrt (wie BSG-Urteil vom 29.03.1994 - 13 RJ 65/92, Aktueller Informationsdienst für die berufsgenossenschaftliche Sachbearbeitung --HVBG-INFO-- 1994, 1735, Rz 20, zu § 104 Abs. 1 Sätze 1 und 4 SGB X; Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg --Bln-BB-- vom 11.05.2009 - L 22 R 220/09 ER, juris, Rz 52, und vom 22.01.2009 - L 31 U 398/08, UV Recht & Reha Aktuell 2009, 398; Störmann in Jahn, SGB X, § 104 Rz 9; vgl. auch BSG-Urteil vom 22.06.2010 - B 1 KR 21/09 R, BSGE 106, 206, Rz 27 ff.; Sozialgericht Bln, Beschluss vom 11.05.2017 - S 2 EG 33/15, juris, Rz 12).
  • BFH, 22.09.2022 - III R 38/20

    Zur Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über das Erlöschen von

    (a) Im Fall des § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB X genügt es für die Kenntnis von der Leistung des Jobcenters, dass die Familienkasse in dem Zeitpunkt, in dem über eine Nachzahlung zu entscheiden ist, nach dem objektiven Empfängerhorizont positive Kenntnis davon hat, dass und ab wann das Jobcenter Leistungen zur Deckung der allgemeinen Lebenshaltungskosten des Kindergeldberechtigten und der mit ihm in einem Haushalt lebenden und eine Bedarfsgemeinschaft bildenden Kinder gewährt oder gewährt hat und dass das Jobcenter deshalb "Erstattung" gemäß §§ 102 ff. SGB X begehrt (wie BSG-Urteil vom 29.03.1994 - 13 RJ 65/92, Aktueller Informationsdienst für die berufsgenossenschaftliche Sachbearbeitung --HVBG-INFO-- 1994, 1735, Rz 20, zu § 104 Abs. 1 Sätze 1 und 4 SGB X; Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg --Bln-BB-- vom 11.05.2009 - L 22 R 220/09 ER, juris, Rz 52, und vom 22.01.2009 - L 31 U 398/08, UV Recht Aktuell 2009, 398; Störmann in Jahn, SGB X, § 104 Rz 9; vgl. auch BSG-Urteil vom 22.06.2010 - B 1 KR 21/09 R, BSGE 106, 206, Rz 27 ff.; Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 11.05.2017 - S 2 EG 33/15, juris, Rz 12).
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