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   LSG Hessen, 04.04.2006 - L 7 SO 12/06 ER   

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https://dejure.org/2006,17763
LSG Hessen, 04.04.2006 - L 7 SO 12/06 ER (https://dejure.org/2006,17763)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.04.2006 - L 7 SO 12/06 ER (https://dejure.org/2006,17763)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. April 2006 - L 7 SO 12/06 ER (https://dejure.org/2006,17763)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 1 S 1 SGB 12, § 24 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 12, § 41 Abs 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - längerer Auslandsaufenthalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII); Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes im Rahmen des § 41 SGB XII; Fortbestehen des Anspruchs auf Grundsicherung im Alter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Sozialhilfe: Kuraufenthalt im Ausland darf nicht beliebig lang ausgedehnt werden

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Sozialhilfe: Kuraufenthalt im Ausland darf nicht beliebig lang ausgedehnt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Hessen, 26.02.2018 - L 4 SO 11/18

    SGB XII Sozialhilfe

    Die Einstufung in Pflegestufe I nach alter Rechtslage wird allgemein als ein Indiz dafür angesehen, dass der geforderte Schweregrad der Pflegebedürftigkeit nicht erreicht ist (Hessisches LSG, Beschluss vom 4. April 2006 - L 7 SO 12/06 ER - Bayerisches LSG, Urteil vom 28. Januar 2014 - L 8 SO 146/12 -, juris; Hohm, in: Schellhorn/Hohm/Schneider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 24 Rn. 18; Schlette, in: Hauck/Noftz, Stand: 09/16, § 24 SGB XII Rn. 31; Dillmann, ZfF 2011, 265 ).
  • SG Duisburg, 12.08.2010 - S 2 SO 175/09

    Sozialhilfe

    So wurde in der Rechtsprechung ein (vorübergehender) gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland nämlich dann angenommen, wenn die Rückkehr nach Deutschland unvorhersehbar war (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 04.04.2006, Az.: L 7 SO 12/06 R), war hier gerade nicht der Fall ist.
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