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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 9 AL 134/22   

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https://dejure.org/2023,46226
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 9 AL 134/22 (https://dejure.org/2023,46226)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.12.2023 - L 9 AL 134/22 (https://dejure.org/2023,46226)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - L 9 AL 134/22 (https://dejure.org/2023,46226)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 9 AL 134/22
    Die Förderung durch das Kurzarbeitergeld ist auf das Inland beschränkt (BSG Urteil vom 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R; LSG Bayern Urteil vom 09.08.2023 - L 10 AL 167/21; Kühl in Brand, SGB III, 9. Aufl. 2021, § 97 Rn. 9).

    Aus der zum Saisonkurzarbeitergeld ergangenen Rechtsprechung des BSG (BSG Urteil vom 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R) folgt lediglich, dass es sich für einen Anspruch auf Saisonkurzarbeitergeld um eine Beschäftigung im Inland handeln muss und der Arbeitsausfall nicht im Ausland eingetreten sein darf.

    Der sachliche Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004 ist für das Kurzarbeitergeld eröffnet, denn bei diesem handelt es sich um eine Leistung bei Arbeitslosigkeit iSd Art. 3 Abs. 1 lit. h VO (EG) 883/2004 (BSG Urteil vom 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R; Brall in jurisPK SGB I Art. 3 VO 883/2004 Rn. 56).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2023 - L 9 AL 43/22

    Corona-Pandemie: Auch ausländische Fluggesellschaften können Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 9 AL 134/22
    Der negative Anerkennungsbescheid beinhaltet zugleich eine Ablehnung der begehrten Leistung, gegen die sich der Betroffene mit der Anfechtungs- und Leistungsklage, gerichtet auf die Zahlung von Kurzarbeitergeld, wehren muss (BSG Urteile vom 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R und vom 24.06.1999 - B 11 AL 1/99 R; Urteil des Senats vom 19.10.2023 - L 9 AL 43/22).

    Im Hinblick auf den Zweck des Kurzarbeitergeldes ist ein inländischer Betreib bereits zu bejahen, wenn die Betriebstätigkeit der Produktion von Waren oder Dienstleistungen in Deutschland dient, deshalb spezifischen Risiken für die Produktion in Deutschland ausgesetzt ist und auf Dauer angelegt ist (Urteil des Senates vom 19.10.2023 - L 9 AL 43/22).

    In Abweichung zur Auffassung der Beklagten ist nicht erforderlich, dass sich neben der dauerhaften Produktion von Waren und Dienstleistungen auch Leitungsstrukturen in personeller Hinsicht im Inland befinden müssen (Urteil des Senates vom 19.10.2023 - L 9 AL 43/22).

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 9 AL 134/22
    Der negative Anerkennungsbescheid beinhaltet zugleich eine Ablehnung der begehrten Leistung, gegen die sich der Betroffene mit der Anfechtungs- und Leistungsklage, gerichtet auf die Zahlung von Kurzarbeitergeld, wehren muss (BSG Urteile vom 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R und vom 24.06.1999 - B 11 AL 1/99 R; Urteil des Senats vom 19.10.2023 - L 9 AL 43/22).

    § 197a SGG findet keine Anwendung (BSG Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R).

  • LSG Bayern, 04.06.2020 - L 9 AL 61/20

    Kurzarbeitergeld für Auslandsarbeitgeber nur bei Inlands-Betrieb oder

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 9 AL 134/22
    Darüberhinausgehend wird in der Rechtsprechung gefordert, dass der Betrieb, für den Kurzarbeitergeld geltend gemacht wird, seinen Sitz im Inland haben muss (Bayerisches LSG Urteil vom 09.08.2023 - L 10 AL 167/21; Bayerisches LSG Beschluss vom 04.06.2020 - L 9 AL 61/20 B; Petzold in Hauck/Noftz, SGB III, § 97 Rn 15; Müller-Grune in jurisPK SGB III § 97 Rn. 16; zweifelnd Bieback, DB 2021, 732 ff).

    Diese Notwendigkeit folgt daraus, dass nur vorübergehende Einrichtungen, wie Baustellen und Montageplätze (dazu LSG Bayern Beschluss vom 04.06.2020 - L 9 AL 61/20 B ER, Rn. 190; Kühl in Brand, SGB III, 9. Aufl. 2021, § 97 Rn. 7; Müller-Grune in jurisPK-SGB III, § 97 SGB III Rn. 15) von vornherein nicht geeignet sind, entsprechend dem Schutzzweck des Kurzarbeitergeldes stabile inländische Beschäftigungen zu gewährleisten.

  • BSG, 24.06.1999 - B 11 AL 1/99 R

    Schlechtwettergeld - witterungsbedingter Arbeitsausfall - Bauarbeiten - Beginn -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 9 AL 134/22
    Der negative Anerkennungsbescheid beinhaltet zugleich eine Ablehnung der begehrten Leistung, gegen die sich der Betroffene mit der Anfechtungs- und Leistungsklage, gerichtet auf die Zahlung von Kurzarbeitergeld, wehren muss (BSG Urteile vom 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R und vom 24.06.1999 - B 11 AL 1/99 R; Urteil des Senats vom 19.10.2023 - L 9 AL 43/22).

    Offenbleiben kann, ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn der Erklärung und dem Verhalten des Arbeitgebers eindeutig zu entnehmen ist, dass er allein den negativen Anerkennungsbescheid anfechten will (dazu BSG Urteil vom 24.06.1999 - B 11 AL 1/99 R), denn die Klägerin hat bereits im erstinstanzlichen Verfahren einen Zahlungsanspruch geltend gemacht.

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 167/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 9 AL 134/22
    Die Förderung durch das Kurzarbeitergeld ist auf das Inland beschränkt (BSG Urteil vom 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R; LSG Bayern Urteil vom 09.08.2023 - L 10 AL 167/21; Kühl in Brand, SGB III, 9. Aufl. 2021, § 97 Rn. 9).

    Darüberhinausgehend wird in der Rechtsprechung gefordert, dass der Betrieb, für den Kurzarbeitergeld geltend gemacht wird, seinen Sitz im Inland haben muss (Bayerisches LSG Urteil vom 09.08.2023 - L 10 AL 167/21; Bayerisches LSG Beschluss vom 04.06.2020 - L 9 AL 61/20 B; Petzold in Hauck/Noftz, SGB III, § 97 Rn 15; Müller-Grune in jurisPK SGB III § 97 Rn. 16; zweifelnd Bieback, DB 2021, 732 ff).

  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 3/14 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - unabwendbares Ereignis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 9 AL 134/22
    Dem steht nicht entgegen, dass das Kurzarbeitergeld auch Subventionscharakter hat (BSG Urteil vom 11.12.2014 - B 11 AL 3/14 R; Kühl in Brand, SGB III, 9. Aufl. 2021, § 95 Rn. 7).
  • BSG, 30.05.1978 - 12 RAr 100/76

    Betrieb - Begriff - Zweckrichtung - Arbeitsausfall

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 9 AL 134/22
    Das Fehlen einer Stellungnahme eines Betriebsrats führt nicht zur Unwirksamkeit der Anzeige, da es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt (BSG Urteil vom 30.05.1978 - 7/12 RAr 100/76; Kühl in Brand, SGB III, 9. Aufl. 2021, § 99 Rn. 10).
  • BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 4/17 R

    Kurzarbeitergeld - erheblicher Arbeitsausfall - unabwendbares Ereignis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 9 AL 134/22
    Der Entgeltausfall beruhte auf einem unabwendbaren Ereignis iSv § 96 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III. Dabei handelt es sich um von außen auf den Betrieb einwirkende, als solche vom Betrieb nicht abzuwendende Umstände (BSG Urteil vom 21.06.2018 - B 11 AL 4/17 R; Kühl in Brand, SGB 111, 9. Aufl., § 96 Rn. 22).
  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 18/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 9 AL 134/22
    Die Gewährung von Kurzarbeitergeld soll bei konjunkturell bedingten Arbeitsausfällen der Verhinderung von Arbeitslosigkeit und der Stabilisierung bestehender Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland dienen (BSG Urteil vom 14.03.2012 - B 14 AS 18/11 R; Kühl in Brand, SGB III, 9. Aufl. 2021, § 95 Rn. 6).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 22/89

    Leisungsverweigerung - Klageart

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