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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - L 9 AL 145/22   

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https://dejure.org/2023,46230
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - L 9 AL 145/22 (https://dejure.org/2023,46230)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.11.2023 - L 9 AL 145/22 (https://dejure.org/2023,46230)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. November 2023 - L 9 AL 145/22 (https://dejure.org/2023,46230)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - L 9 AL 145/22
    Hinsichtlich der subjektiven Verfügbarkeit - der entsprechenden Bereitschaft des Arbeitslosen iSd § 138 Abs. 5 Nr. 3 und 4 SGB III - entfaltet § 145 SGB III keine Sperrwirkung zugunsten des Versicherten (BSG Urteil vom 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R).

    Allein vor diesem Hintergrund ist der Anwendungsbereich der Nahtlosigkeitsregelung zu bestimmen (so BSG Urteil vom 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R).

    Die zitierte Gegenauffassung lässt sich nicht auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R:.

    Zwar ist die BA bei Verneinung der Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger zur Feststellung des Umfangs zumutbarer Arbeiten und zur Beurteilung der subjektiven Verfügbarkeit verpflichtet, das tatsächliche Leistungsvermögen der Arbeitslosen eigenständig zu ermitteln und festzustellen (BSG Urteil vom 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 18/97 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - L 9 AL 145/22
    Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, ist durch § 145 Abs. 1 Satz 2 SGB III dem zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung vorbehalten, womit zugleich das (ggfs. mit einem Bescheid nach § 48 SGB X umzusetzende) Ende für die besondere Leistung nach § 145 SGB III markiert ist (BSG Urteile vom 30.01.2002 - B 5 RJ 6/01 R und vom 29.04.1998 - B 7 AL 18/97 R).

    Eine bestimmte Form der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers sowie ein bestimmtes Verfahren sind gesetzlich nicht vorgesehen (BSG Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 18/97 R).

    Hat der Rentenversicherungsträger das Vorliegen von voller Erwerbsminderung verneint, darf die BA darüberhinausgehend ihrerseits nicht mehr davon ausgehen, der Versicherte stehe mangels ausreichenden Leistungsvermögens der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung (BSG Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 18/97 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2011 - L 12 AL 4286/10

    Arbeitslosengeldanspruch - subjektive Verfügbarkeit - fehlende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - L 9 AL 145/22
    Damit fehlt es an der subjektiven Verfügbarkeit und damit einer Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitslose nach der Bejahung des objektiven Leistungsvermögens weiter darauf beharrt, nicht arbeitsfähig zu sein (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 30.09.2011 - L 12 AL 4286/10; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, § 145 Rn. 42).

    An der subjektiven Verfügbarkeit fehlt es, wenn der Arbeitslose trotz entgegenstehender medizinischer Feststellungen und trotz eines Hinweises auf die Folgen darauf beharrt, gar nicht mehr arbeiten zu können (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 30.09.2011 - L 12 AL 4286/10; LSG Sachsen Urteil vom 19.04.2018 - L 3 AL 157/16).

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 6/01 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Arbeitsmarktrente - Hinzuverdienst - Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - L 9 AL 145/22
    Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, ist durch § 145 Abs. 1 Satz 2 SGB III dem zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung vorbehalten, womit zugleich das (ggfs. mit einem Bescheid nach § 48 SGB X umzusetzende) Ende für die besondere Leistung nach § 145 SGB III markiert ist (BSG Urteile vom 30.01.2002 - B 5 RJ 6/01 R und vom 29.04.1998 - B 7 AL 18/97 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2003 - L 8 AL 4897/02

    Subjektive Verfügbarkeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - L 9 AL 145/22
    Der Senat teilt nicht die Auffassung (auf die sich der Kläger beruft), eine Anspruchsbegründung nach § 145 SGB III sei auch nach Ablehnung der vollen Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger bis zu einer Rechtskraft dieser Entscheidung möglich, wenn der Versicherte - wie hier - gegen die Verneinung der Erwerbsminderung klagt (so aber Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, § 145 Rn. 61; in diesem Sinne auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 12.12.2003 - L 8 AL 4897/02).
  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 157/16

    Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Sonderrechtsnachfolger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - L 9 AL 145/22
    An der subjektiven Verfügbarkeit fehlt es, wenn der Arbeitslose trotz entgegenstehender medizinischer Feststellungen und trotz eines Hinweises auf die Folgen darauf beharrt, gar nicht mehr arbeiten zu können (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 30.09.2011 - L 12 AL 4286/10; LSG Sachsen Urteil vom 19.04.2018 - L 3 AL 157/16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2006 - L 4 AL 57/04

    Fiktion der Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeldanspruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - L 9 AL 145/22
    Der Senat lässt offen, ob die Nahtlosigkeitsregelung bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers anwendbar sein kann, wenn sich eine mehr als sechsmonatige Minderung der Leistungsfähigkeit nicht sicher ausschließen lässt, etwa nach längerem Krankengeldbezug (in diesem Sinne LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 24.08.2006 - L 4 AL 57/04).
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