Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII als Darlehen Anforderungen an die Verwertbarkeit eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Detmold, 15.02.2018 - S 11 SO 326/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Diesen Anspruch hat ein Leistungsberechtigter grundsätzlich zur Abwendung von Hilfebedürftigkeit als Vermögensgegenstand einzusetzen (BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17).In einem solchen Fall besteht die Verfügungsbeschränkung des § 2033 Abs. 2 BGB (keine Verfügung eines Miterben über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen) als rechtliches Hindernis für eine Verwertbarkeit uneingeschränkt und auf unabsehbare Zeit (vgl. hierzu BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17).
Künftige Gewinnaussichten, wie die Klägerin sie evtl. bei einer Sicherung der Erschließung des Grundstücks erwartet, bleiben außer Betracht (BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17
Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Diesen Anspruch hat ein Leistungsberechtigter grundsätzlich zur Abwendung von Hilfebedürftigkeit als Vermögensgegenstand einzusetzen (BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17).In einem solchen Fall besteht die Verfügungsbeschränkung des § 2033 Abs. 2 BGB (keine Verfügung eines Miterben über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen) als rechtliches Hindernis für eine Verwertbarkeit uneingeschränkt und auf unabsehbare Zeit (vgl. hierzu BSG Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17).
- BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 69/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Die Behandlung von Anträgen auf Terminsverlegung hat der zentralen Gewährleistungsfunktion der mündlichen Verhandlung für den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör zu genügen (BSG Beschluss vom 12.05.2017 - B 8 SO 69/16 B).Ein iSd § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO ordnungsgemäß gestellter Verlegungsantrag mit einem hinreichend substantiiert geltend und ggfs. glaubhaft gemachten Terminsverlegungsgrund begründet daher grundsätzlich eine Pflicht des Gerichts zur Terminsverlegung (BSG Urteile vom 12.05.2017 - B 8 SO 69/16 B und vom 24.10.2013 - B 13 R 230/13 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 15.03.2016 - L 7 AS 1849/15 NZB).
- LSG Brandenburg, 06.08.2004 - L 10 AL 29/01
Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Bestimmung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Der Durchführung des Termins in Abwesenheit der Klägerin stand schließlich auch nicht entgegen, dass zunächst ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden war, denn dies ersetzt nicht das allein maßgebliche Vorliegen eines erheblichen Grundes für eine Terminsaufhebung (BSG Urteil vom 16.12.1993 - 13 RJ 37/93; LSG Brandenburg Urteil vom 06.08.2004 - L 10 AL 29/01). - BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93
Anspruch auf Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Der Durchführung des Termins in Abwesenheit der Klägerin stand schließlich auch nicht entgegen, dass zunächst ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden war, denn dies ersetzt nicht das allein maßgebliche Vorliegen eines erheblichen Grundes für eine Terminsaufhebung (BSG Urteil vom 16.12.1993 - 13 RJ 37/93; LSG Brandenburg Urteil vom 06.08.2004 - L 10 AL 29/01). - BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 4/12 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Sozialhilfe - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Da die Beklagte bereits geleistet und die Klägerin noch nicht zurückgezahlt hat, muss lediglich der Rechtsgrund der Zahlung (Zuschuss statt Darlehen) geändert werden (BSG Urteile vom 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R und vom 28.02.2013 - B 8 SO 4/12 R). - BSG, 21.08.2007 - B 11a AL 11/07 B
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegung des Verfahrensmangels der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn eine plötzliche Verhinderung vorliegt (BSG Beschluss vom 21.08.2007 - B 11a AL 11/07 B), etwa bei einem Unfall oder einer plötzlich auftretenden Erkrankung. - BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95
Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Bei der Prüfung eines erheblichen Grundes sind das Interesse der Allgemeinheit und der Prozessbeteiligten an der zeitnahen Entscheidung eines nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens entscheidungsreifen Rechtsstreits (§ 106 Abs. 2 SGG) und das Interesse der Beteiligten auf Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) gegeneinander abzuwägen, wobei jedenfalls im öffentlich-rechtlichen sozialgerichtlichen Verfahren das Beschleunigungsinteresse im Zweifel nachrangig ist (in diesem Sinne BSG Urteil vom 10.08.1995 - 11 RAr 51/95). - BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
In einem solchen Fall ist der Anwalt verpflichtet, Vorkehrungen für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen zu treffen (vgl. BVerwG Beschluss vom 22.05.2001 - 8 B 69/01; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 09.01.2020 - L 7 AS 498/19). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2016 - L 7 AS 1849/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18
Ein iSd § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO ordnungsgemäß gestellter Verlegungsantrag mit einem hinreichend substantiiert geltend und ggfs. glaubhaft gemachten Terminsverlegungsgrund begründet daher grundsätzlich eine Pflicht des Gerichts zur Terminsverlegung (BSG Urteile vom 12.05.2017 - B 8 SO 69/16 B und vom 24.10.2013 - B 13 R 230/13 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 15.03.2016 - L 7 AS 1849/15 NZB). - BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs- …
- BSG, 24.10.2013 - B 13 R 230/13 B
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Behandlung von kurzfristigen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2020 - L 7 AS 498/19
- BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - …
- BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 10/99 R
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung - Nebenbestimmung - Auflage - Bestimmtheit …
- BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …