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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - L 8 LW 1/02   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - L 8 LW 1/02 (https://dejure.org/2002,15770)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.05.2002 - L 8 LW 1/02 (https://dejure.org/2002,15770)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - L 8 LW 1/02 (https://dejure.org/2002,15770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflichtigkeit einer Tätigkeit als Landwirt oder mitarbeitender Familienangehöriger; Befreiung von der Versicherungspflicht durch eine Kündigung der Versicherung; Doppelversicherung bei einem Rentenversicherungsträger auf Grund einer abhängigen Beschäftigung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92

    Rentner - Versicherungspflicht - Befreiung - Fristversäumnis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - L 8 LW 1/02
    Seine Unkenntnis von der Einführung des Antragsrechts auf Befreiung von der Weiterversicherung und der Befreiungsfrist stellt wegen des Grundsatzes der formellen Publizität bei der Verkündung von Gesetzen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar (BSG, Urteil vom 09.02.1993 - 12 RK 28/92; BSGE, SozR 3-2600 § 115 SGB VI Nr. 1 m.w.N.).

    Anderenfalls wäre die Wirkung der Frist nicht mehr von der Bekanntgabe des Gesetzes und dem Fristablauf abhängig, sondern auch davon wesentlich beeinflusst, ob und wann der jeweilige Normadressat von der gesetzlichen Regelung Kenntnis erlangt hat (BSG, Urteil vom 09.02.1993, a.a.O.).

    Abgesehen davon würde das Prinzip der formellen Publizität von Gesetzen, dessen Strenge durch § 13 SGB I zwar gemildert ist, das aber auch für den Bereich des Sozialrechts bisher nicht grundsätzlich aufgegeben worden ist, hier praktisch weitgehend durch das - eine tatsächliche Kenntnis der Gesetze erfordernde - Prinzip der materiellen Publizität ersetzt, wenn ein Herstellungsanspruch auch bei unterlassener Aufklärung bejaht würde (vgl. BSG, a.a.O., und Urteil vom 09.02.1993 - 12 RK 28/92 -).

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - L 8 LW 1/02
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses den Versicherten gegenüber erwachsenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (st. Rspr.; vgl. z.B. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 m.w.N.; SozR 3-3200 § 86a Nr. 2).

    Etwas anderes mag allenfalls dann gelten, wenn die gesetzlichen Änderungen mit schwerwiegenden Folgen, wie drohendem Totalverlust eines Anspruch, verbunden sind (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12; SozR 3-2600 § 115 Nr. 1) bzw. das vom Gesetzgeber mit der Rechtsänderung verfolgte Anliegen anders nicht oder nur sehr unvollkommen, insbesondere der soziale Schutz, nicht gewährleistet werden könnte (BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12).

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - L 8 LW 1/02
    Eine unterlassene oder ungenügende allgemeine Aufklärung nach § 13 SGB I über das befristete Befreiungsrecht durch die Beklagte kann einen Herstellungsanspruch nicht begründen (BSG, Urteil vom 21.06.1999, BSGE 67, 90).

    Denn aus der allgemeinen Aufklärungspflicht der Verwaltung erwächst dem einzelnen grundsätzlich kein im Klageweg verfolgbarer Anspruch auf Erfüllung der Aufklärungspflicht und damit im Falle einer unterlassenen bzw. ungenügenden Aufklärung auch kein Anspruch auf Herstellung des Zustandes, der bei gehöriger Aufklärung bestanden hätte (BSG, Urteil vom 21.06.1990 - 12 RK 27/88 -).

  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 20/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Ehemaliger Landwirt - Landwirtschaftliches

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - L 8 LW 1/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 19.10.2000 - B 10 LW 20/99 R -), der sich der Senat anschließt, unterfallen Weiterversicherte im Sinne des § 27 GAL als ehemalige Landwirte nicht dem Begriff der (aktiven) "Landwirte" im Sinne dieser Vorschrift (vgl. im einzelnen BSG, a.a.O.).

    Da die durch das GAL geforderte Lückenlosigkeit der Beitragszahlung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. bis zum Eintritt von Erwerbsunfähigkeit im ALG aber nicht mehr erforderlich ist, konnte in § 84 Abs. 2 ALG zusammen mit der Regelung über die weiterhin bestehende Versicherungspflicht ein Befreiungstatbestand eingeräumt werden (BSG, Urteil vom 19.10.2000 - B 10 LW 20/99 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.1999 - L 10 LW 653/99

    Beratungspflicht der Landwirtschaftlichen Alterskasse bei der Befreiung von der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - L 8 LW 1/02
    Ein Sozialversicherungsträger genügt seiner Beratungspflicht durch Übersendung eines periodischen, mehrseitigen Mitteilungsblattes nach Auffassung des Senats jedenfalls dann, wenn das Mitteilungsblatt an das jeweilige Mitglied gerichtet ist und auch juristische Laien auf den ersten Blick auf den maßgeblichen Inhalt des Heftes aufmerksam werden und danach entscheiden könnten, ob in der gerade vorliegenden Ausgabe für sie wesentliche Informationen enthalten sind (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.1999 - L 10 LW 653/99 -).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - L 8 LW 1/02
    Etwas anderes mag allenfalls dann gelten, wenn die gesetzlichen Änderungen mit schwerwiegenden Folgen, wie drohendem Totalverlust eines Anspruch, verbunden sind (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12; SozR 3-2600 § 115 Nr. 1) bzw. das vom Gesetzgeber mit der Rechtsänderung verfolgte Anliegen anders nicht oder nur sehr unvollkommen, insbesondere der soziale Schutz, nicht gewährleistet werden könnte (BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - L 8 LW 1/02
    Ohne ein Beratungsbegehren des Versicherten wird ein Anspruch auf Beratung im Sinne des § 14 SGB I vom Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn sich im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein konkreter Anlass ergibt, den Versicherten spontan auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 m.w.N.).
  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R

    Wirksamkeit der Zuordnungserklärungen für die Zuordnung von Kindererziehungs- bzw

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - L 8 LW 1/02
    Für einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch bleibt nämlich von vornherein kein Raum, wenn die Folgen der Pflichtverletzung eines Leistungsträgers bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch bereits durch Wiedereinsetzungsregeln konzeptionell mitbedacht sind (BSG, Urteil vom 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R -).
  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 60/94

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei nicht erkennbarer Gesetzesänderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - L 8 LW 1/02
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses den Versicherten gegenüber erwachsenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (st. Rspr.; vgl. z.B. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 m.w.N.; SozR 3-3200 § 86a Nr. 2).
  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 6/83
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - L 8 LW 1/02
    Die vom Bundessozialgericht (Urteil vom 15.12.1983 - 12 RK 6/83 -) erwähnte, einen Herstellungsanspruch begründende Ausnahme, weil der Versicherungsträger unrichtig oder missverständlich über das befristete Befreiungsrecht informiert hat, ist vorliegend nicht gegeben.
  • SG Duisburg, 26.08.2010 - S 7 (11) KR 13/08

    Krankenversicherung

    Zum Teil wird der Wiedereinsetzungsanspruch im Hinblick auf die formelle Publizitätswirkung von Gesetzen in ähnlichen Fällen verneint (BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 1 zu § 115 SGB V; LSG NRW, Urteil vom 29.05.2002, L 8 LW 1/02 zu § 84 Abs. 2 Satz 2 ALG).

    Zum Teil wird davon ausgegangen, dass die unterlassene individuelle Aufklärung über ein befristetes Recht einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auslösen kann (BSG, Urteil vom 17.12.1980, 12 RK 34/80; BSG, Urteil vom 26.10.1982, 12 RK 37/81; BSG, Urteil vom 22.10.1995, 13 RJ 23/95), andererseits wird im Hinblick auf den Grundsatz der formellen Publizität bei der Verkündung von Gesetzen eine allgemeine Aufklärungspflicht verneint (BSG, Urteil vom 09.02.1993, 12 RK 28/92; BSG, Urteil vom 21.06.1990, 12 RK 27/88; LSG NRW, Urteil vom 29.05.2002, L 8 LW 1/02), wenn nicht eine unrichtige oder unvollständige Information vom Versicherungsträger gegeben wurde.

  • LSG Bayern, 13.11.2002 - L 16 LW 5/02

    Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht als Weiterversicherter;

    Einzuräumen ist, dass das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 29.05.2002 (Az.: L 8 LW 1/02) in einem vergleichbaren Fall einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verneint hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2012 - L 9 R 4918/10
    Nach dieser Vorschrift hat jeder Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem SGB I und - anders als im Rahmen des § 13 SGB I - auch ein subjektives Recht auf Erfüllung der Beratungspflichten (s. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.05.2002 - L 8 LW 1/02 - (juris)).
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