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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 30/21   

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https://dejure.org/2023,26857
LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 30/21 (https://dejure.org/2023,26857)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.08.2023 - L 3 BA 30/21 (https://dejure.org/2023,26857)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. August 2023 - L 3 BA 30/21 (https://dejure.org/2023,26857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 1 SGB 4, § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 28p SGB 4, § 31 S 1 SGB 10
    Betriebsprüfung - zur Statusfeststellung von Gesellschafter-Geschäftsführern - Dauerverwaltungsakt - kein Vertrauensschutz in die sog "Kopf-und-Seele-Rechtsprechung" des BSG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 7 Abs 1 SGB IV ; § 39 SGB X
    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV (BA) - Zur Statusfeststellung von Gesellschafter-Geschäftsführern

  • rechtsportal.de

    § 7 Abs 1 SGB IV ; § 39 SGB X
    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV (BA) - Zur Statusfeststellung von Gesellschafter-Geschäftsführern

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 30/21
    Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist, ob dieser die rechtliche Möglichkeit hat, als beherrschender oder zumindest mit einer Sperrminorität ausgestatteter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht genehme Weisungen jederzeit abzuwenden (vgl darzu: BSG, Urt v 11. November 2015, B 12 KR 10/14 R, juris RN 24 mwN, Urt v 23. Februar 2021, B 12 R 18/18 R, juris RN 15 mwN).

    Eine solche Regelung genüge auch nach der Rechtsprechung des BSG als klares Indiz für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit (Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, juris).

    Mit Urteil vom 11. November 2015 habe das BSG festgestellt, dass ein dem Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in einem Anstellungsvertrag mit der GmbH außerhalb des Gesellschaftsvertrags eingeräumtes Vetorecht gegen mehrheitlich gefasste Beschlüsse der Gesellschafterversammlung nicht die Annahme seines sozialversicherungsrechtlichen Status als Selbständiger rechtfertige (B 12 KR 10/14 R, juris).

    Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung ist dabei, ob die rechtliche Möglichkeit besteht, als beherrschender oder zumindest mit einer Sperrminorität ausgestatteter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht genehme Weisungen jederzeit abzuwenden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, juris, RdNr. 24 m.w.N., Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 18/18 R -, juris, RdNr. 15 m.w.N.).

    Deshalb können nur im Gesellschaftsvertrag selbst vereinbarte Minderheitenrechte für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Gesamtbildes einer Tätigkeit verlässlich bedeutsam sein, soweit daraus eine Selbstständigkeit hergeleitet werden soll (BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, juris, RdNr. 32 m.w.N.).

  • BSG, 29.03.2022 - B 12 R 2/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines bereits bei seinem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 30/21
    Gesellschafter-Geschäftsführer sind aufgrund ihrer Kapitalbeteiligung nur dann selbstständig tätig, wenn sie mindestens 50 % der Anteile am Stammkapital halten oder ihnen bei geringerer Kapitalbeteiligung nach dem Gesellschaftsvertrag eine "echte" bzw "qualifizierte" Sperrminorität eingeräumt ist (BSG, Urt v 29. März 2022, B 12 R 2/20 R, juris RN 32 mwN).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des BSG, dass aus dem Dauerverwaltungsaktcharakter der Statusfeststellung abzuleiten ist, dass bloße Änderungen in der Gesamtzahl der Stimmanteile (z.B. durch eine Kapitalerhöhung) die Rentenversicherungsträger nicht davon entbinden, für eine abweichende Beurteilung des Sozialversicherungsstatus die Regelungen in den §§ 44 ff. SGB X zu beachten (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 2022, a.a.O., RdNr. 15 ff.).

    Eine Erledigung "auf andere Weise" im Sinne des § 39 Abs. 2 SGB X tritt im Falle solcher Änderungen nicht ein (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29. März 2022, a.a.O., RdNr. 18).

    Gesellschafter-Geschäftsführer sind aufgrund ihrer Kapitalbeteiligung nur dann selbstständig tätig, wenn sie mindestens 50 % der Anteile am Stammkapital halten oder ihnen bei geringerer Kapitalbeteiligung nach dem Gesellschaftsvertrag eine "echte" bzw. "qualifizierte" Sperrminorität eingeräumt ist (BSG, Urteil vom 29. März 2022 - B 12 R 2/20 R -, juris, RdNr. 32 m.w.N.).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 30/21
    Sie könnten die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Rechtsverhältnisse nicht mit sozialversicherungsrechtlicher Wirkung verschieben (BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R -).

    Die in diesen Entscheidungen angesprochenen Grundsätze habe das BSG in seiner Entscheidung vom 14. März 2018 (B 12 KR 13/17 R) nochmals aufgegriffen und vertieft.

    Außerhalb des Gesellschaftsvertrags (Satzung) zustande gekommene, das Stimmverhalten regelnde Vereinbarungen (Abreden) sind bei der Bewertung der Rechtsmachtverhältnisse nicht zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R -, juris, Leitsätze 2. bis 4.).

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 30/21
    Ein Vertrauensschutz in die sog "Kopf-und-Seele-Rechtsprechung" des BSG besteht nicht (BSG, Urt v 19. September 2019, B 12 R 25/18 R, juris RN 19 ff).

    Denn es wird dort nicht nur mitgeteilt, dass sich im Ergebnis der Betriebsprüfung keine Beanstandungen ergeben haben (vgl. zur Reichweite derartiger Feststellungen BSG, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R -, juris, RdNr. 29 f.).

    Ein Vertrauensschutz in die sogenannte "Kopf-und-Seele-Rechtsprechung" des BSG besteht nicht (BSG, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R - juris, RdNr. 19 ff.).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 30/21
    Dies werde damit begründet, dass Statusentscheidungen nicht von äußeren Umständen abhängen dürften, sondern rechtlich und tatsächlich vorhersehbar sein müssten (BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 13/14 R -).

    Mit einer weiteren Entscheidung vom selben Tag (B 12 KR 13/14 R) habe sich das BSG zur Bedeutung eines schuldrechtlichen, auf einheitliche Stimmabgabe gerichteten Stimmbindungsvertrags zwischen Gesellschaftern für die Abgrenzung von Selbständigkeit und Beschäftigung geäußert.

  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 18/18 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 30/21
    Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist, ob dieser die rechtliche Möglichkeit hat, als beherrschender oder zumindest mit einer Sperrminorität ausgestatteter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht genehme Weisungen jederzeit abzuwenden (vgl darzu: BSG, Urt v 11. November 2015, B 12 KR 10/14 R, juris RN 24 mwN, Urt v 23. Februar 2021, B 12 R 18/18 R, juris RN 15 mwN).

    Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung ist dabei, ob die rechtliche Möglichkeit besteht, als beherrschender oder zumindest mit einer Sperrminorität ausgestatteter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht genehme Weisungen jederzeit abzuwenden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, juris, RdNr. 24 m.w.N., Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 18/18 R -, juris, RdNr. 15 m.w.N.).

  • BSG, 29.03.2022 - B 12 KR 1/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 30/21
    Eine Erledigung "auf andere Weise" iSv § 39 Abs. 2 SGB X tritt im Falle solcher Änderungen nicht ein (vgl: BSG, Urt v 29. März 2022, B 12 KR 1/20, juris RN 15 ff).

    Das BSG hat in inzwischen gefestigter Rechtsprechung zu einer Statusfeststellung auf der Grundlage von § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV (insoweit noch in der bis zum 31. März 2022 geltenden Fassung) ausführlich und für den Senat überzeugend hierzu die Abgrenzung vorgenommen, dass die auf Anfrage festgestellte Sozialversicherungspflicht oder Sozialversicherungsfreiheit als Dauerverwaltungsakt eine Bindungswirkung für die Versicherungsträger bewirkt (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 2022 - B 12 KR 1/20 -, juris, RdNr. 14 ff.).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 30/21
    Eine "Schönwetter-Selbstständigkeit", solange die Beziehungen intakt und unbelastet sind, ist mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände nicht hinnehmbar (BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 R 2/14 R -, juris, RdNr. 41 m.w.N.).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 30/21
    Auf der Grundlage des festgestellten (wahren) Inhalts der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, juris, RdNr. 16 f., m.w.N.).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 5/16 R

    Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 30/21
    Sie - die Klägerin - verweise auf Entscheidungen des BSG vom 14. März 2018 (B 12 KR 30/17 R, B 12 R 5/16 R).
  • BSG, 01.02.2022 - B 12 KR 37/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - abhängige

  • BGH, 07.06.1993 - II ZR 81/92

    Satzungsdurchbrechende Beschlüsse zur Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern

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