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   LSG Thüringen, 29.06.2006 - L 6 RJ 132/04   

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https://dejure.org/2006,19418
LSG Thüringen, 29.06.2006 - L 6 RJ 132/04 (https://dejure.org/2006,19418)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 29.06.2006 - L 6 RJ 132/04 (https://dejure.org/2006,19418)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - L 6 RJ 132/04 (https://dejure.org/2006,19418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Auswirkungen einer Parese des Nervus Peroneus rechts mit Schwäche des Zehenhebers auf die Erwerbsfähigkeit; Ablehnung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verspätet geltend gemachte Ablehnung eines Sachverständigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.06.2006 - L 6 RJ 132/04
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hält einen Befangenheitsantrag zumindest dann nicht verspätet, wenn er innerhalb der zur Stellungnahme zum Gutachten gesetzten Frist eingereicht werde und sich die Besorgnis der Befangenheit erst aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Gutachten ergebe (vgl. Beschluss vom 15. März 2005 - Az.: VI ZB 74/04, NJW 2005, S. 1869, 1870).
  • OLG Koblenz, 29.06.1998 - 3 U 1078/95
    Auszug aus LSG Thüringen, 29.06.2006 - L 6 RJ 132/04
    In diesem Fall ist der Ablehnungsantrag ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)), d.h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- bzw. Überlegungsfrist, und zwar unabhängig von der Prozesslage, zu stellen (vgl. OLG Koblenz in NJW-RR 1999, S. 72, 73; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1998, S. 933, 934; Leipold in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 21. Auflage 1999, § 406 Rdnr. 19; Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O.; Greger in Zöller, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 W 48/97

    Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Ablehnung des

    Auszug aus LSG Thüringen, 29.06.2006 - L 6 RJ 132/04
    In diesem Fall ist der Ablehnungsantrag ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)), d.h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- bzw. Überlegungsfrist, und zwar unabhängig von der Prozesslage, zu stellen (vgl. OLG Koblenz in NJW-RR 1999, S. 72, 73; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1998, S. 933, 934; Leipold in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 21. Auflage 1999, § 406 Rdnr. 19; Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O.; Greger in Zöller, a.a.O.).
  • LSG Thüringen, 15.04.2002 - L 6 RJ 473/99
    Auszug aus LSG Thüringen, 29.06.2006 - L 6 RJ 132/04
    Da dem Antragsteller im vorliegenden Fall keine Frist zur Stellungnahme zu dem Gutachten des Dr. O. gesetzt wurde, geht der Senat mit der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass eine nachträgliche Ablehnung nach § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO jedenfalls nach mehr als einem Monat nicht mehr unverzüglich ist (vgl. OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; Leipold in Stein-Jonas, a.a.O. sowie Senatsbeschluss vom 15. April 2002 - Az.: L 6 RJ 473/99, nach juris).
  • LSG Bayern, 29.04.2014 - L 15 SF 60/14

    Hinterbliebenenversorgung, Rektumkarzinom, Befangenheitsantrag, Ablehnungsantrag,

    Das Gericht geht mit der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass eine nachträgliche Ablehnung nach § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO jedenfalls nach mehr als einem Monat nicht mehr unverzüglich ist (vgl. Beschluss des Senats vom 10.05.2011, Az.: L 15 SB 36/09; Thüringer Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 29.06.2006, Az.: L 6 RJ 132/04 - Ablehnung des Sachverständigen nach mehr als einem Monat nicht mehr unverzüglich; OLG Köln, a.a.O. - maximal ein Monat Überlegungsfrist; Bayer. LSG, Beschluss vom 01.02.2010, Az.: L 2 R 663/09 B - ca. zwei Wochen Überlegungsfrist; Keller, a.a.O., § 118 Rn. 12 l - Überlegungsfrist jedenfalls nicht länger als ein Monat).
  • LSG Thüringen, 13.04.2005 - L 6 SF 2/05

    Geltung des Verbots der reformatio in peius bei der erstmaligen richterlichen

    In dem Berufungsverfahren des Antragsgegners gegen die Landesversicherungsanstalt Thüringen (Az.: L 6 RJ 132/04) beauftragte der Berichterstatter des 6. Senats des Thüringer Landessozialgerichts mit Beweisanordnung vom 21. Juli 2004 den Leitenden Oberarzt der Klinik B., H., Dr. W. mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens aufgrund ambulanter ggf. stationärer Untersuchung.
  • LSG Thüringen, 11.04.2023 - L 1 U 1380/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Sachverständige wegen Besorgnis

    In diesem Fall ist der Ablehnungsantrag ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ), d. h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- bzw. Überlegungsfrist, und zwar unabhängig von der Prozesslage, zu stellen (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Juni 2006 - L 6 RJ 132/04 -, Juris).
  • SG Altenburg, 16.10.2019 - S 6 U 1012/16
    In diesem Fall ist der Ablehnungsantrag ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ), d. h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- bzw. Überlegungsfrist, und zwar unabhängig von der Prozesslage, zu stellen (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Juni 2006 - L 6 RJ 132/04 -, Juris).
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