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   OLG Bamberg, 25.04.2017 - 2 WF 107/17   

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https://dejure.org/2017,13353
OLG Bamberg, 25.04.2017 - 2 WF 107/17 (https://dejure.org/2017,13353)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.04.2017 - 2 WF 107/17 (https://dejure.org/2017,13353)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. April 2017 - 2 WF 107/17 (https://dejure.org/2017,13353)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 252 Abs. 2 u. Abs. 4, § 256, § 259
    Kein Formularzwang für die Einwendung der Leistungsunfähigkeit

  • IWW

    FamFG § 252 Abs. 2 u. Abs. 4, § 256, § 259

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verteidigung des Unterhaltsschuldners im vereinfachten Unterhaltsverfahren

  • rewis.io

    Kein Formularzwang für die Einwendung der Leistungsunfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren; Anforderung an zulässige Einwendung der fehlenden Leistungsfähigkeit gemäß §§ 252 Abs. 2 und Abs. 4 FamFG i.d.F. ab 01.01.2017; kein Formularzwang für Einwendungen gemäß §§ 252 , 259 FamFG n.F

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Verteidigung des Unterhaltsschuldners im vereinfachten Unterhaltsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis der fehlenden Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2841
  • FamRZ 2017, 1414
  • Rpfleger 2017, 542
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 30.07.2012 - 18 WF 19/12

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.04.2017 - 2 WF 107/17
    Weitere Erklärungen vom Antragsgegner wären als "bloße Förmelei" zu verstehen und deren Fehlen kann daher keinen Einwendungsausschluss begründen (vgl. OLG Bamberg zur alten Rechtslage, Az. 2 WF 44/16 und OLG Karlsruhe zur alten Rechtslage, Az. 18 WF 19/12, FamRZ 2013, 562).

    Allerdings ist dem Beschwerdegericht eine eigene Sachentscheidung verwehrt, da die Begründetheit der Einwendung der Leistungsunfähigkeit weder Gegenstand des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens, noch des Beschwerdeverfahrens ist (vgl. Zöller/Lorenz, 31. Auflage, § 256 FamFG, Rd.Nr. 16, OLG Karlsruhe vom 30.07.2012, Az. 18 WF 19/12, FamRZ 2013, 562).

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2022 - 18 WF 20/22

    Festsetzung von Unterhaltszahlungen im vereinfachten Verfahren: Anforderungen an

    Dies beruht auf den Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens, in dem eine materiellrechtliche Prüfung von zulässigen Einwendungen im Sinne von § 252 Abs. 2 FamFG nicht vorgesehen ist (Senat vom 30.07.2012 - 18 WF 19/12, FamRZ 2013, 562, juris Rn. 14 f.; OLG Bamberg vom 25.04.2017 - 2 WF 107/17, FamRZ 2017, 1414, juris Rn. 18; Zöller/Lorenz, a.a.O. § 256 FamFG Rn. 13).

    Nachdem die Notwendigkeit der Einleitung des Beschwerdeverfahrens von keinem der Beteiligten veranlasst war und - mangels einer Entscheidung über Grund oder Höhe des streitgegenständlichen Unterhalts - ein materiellrechtliches Obsiegen oder Unterliegen eines der Beteiligten im Beschwerdeverfahren nicht festzustellen ist, entspricht es billigem Ermessen, von der Erhebung von Gerichtskosten abzusehen und die Kosten im Übrigen gegeneinander aufzuheben (ebenso: Senat vom 30.07.2012 - 18 WF 19/12, FamRZ 2013, 562, juris Rn. 19; OLG Bamberg vom 25.04.2017 - 2 WF 107/17, FamRZ 2017, 1414, juris Rn. 22).

  • OLG Bamberg, 17.11.2022 - 7 WF 201/22

    Vereinfachtes Verfahren über Unterhalt Minderjähriger - Nachweis fehlender

    Nachdem die Notwendigkeit der Einleitung des Beschwerdeverfahrens von keinem der Beteiligten veranlasst war und ein materiellrechtliches Obsiegen oder Unterliegen eines der Beteiligten im Beschwerdeverfahren nicht festzustellen ist, entspricht es billigem Ermessen, von der Erhebung von Gerichtskosten abzusehen und die Kosten im Übrigen gegeneinander aufzuheben (OLG Bamberg, Beschluss vom 25. April 2017 - 2 WF 107/17 -, Rn. 22, juris).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2022 - 9 WF 115/22

    Beschwerde gegen die Festsetzung von Kindesunterhalt Einwendung der fehlenden

    Ist er vollständig leistungsunfähig, reicht die Angabe, weder über Einkommen noch Vermögen zu verfügen, das ihm eine Unterhaltszahlung erlaube, aus (OLG Bamberg, FamRZ 2017, 1414; Bömelburg, FamRB 2017, 330).
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