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   OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13   

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https://dejure.org/2014,5563
OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13 (https://dejure.org/2014,5563)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2014 - 3 W 62/13 (https://dejure.org/2014,5563)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2014 - 3 W 62/13 (https://dejure.org/2014,5563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • erbrechtsiegen.de

    Testament - Testierfähigkeit eines Alkoholabhängigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4
    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit zum Zeitpunkt der Abfassung eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Alkoholabhängigkeit allein führt nicht zur Testierunfähigkeit

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn nach dem Tod eines Erblassers über dessen Testierfähigkeit bei Abfassung des Testaments gestritten wird

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04

    Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13
    Die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit eines Erblassers trifft deshalb grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayOLG, Beschluss vom 7.9.2004, 1 ZBR 073/04, 1 Z, FamRZ 2005, 555).

    Ergeben sich aus objektivierbaren Tatsachen oder Hilfstatsachen herzuleitende Zweifel an der Testierfähigkeit bei Testamentserrichtung, sind diese regelmäßig durch Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayOLG, FamRZ 2005, 555; BayOLG, Beschluss vom 18.02.2003, 1 Z BR 136/02; Senatsbeschluss aaO; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2229 Rn 11, 12).

  • BayObLG, 18.02.2003 - 1Z BR 136/02
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13
    Maßgebend ist die Fähigkeit des Testierenden, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Willensentschließung von eigenständigen Erwägungen leiten zu lassen (BayOLG Beschluss vom 18.2.2003, 1 Z BR 136/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.6.2012, I-3 Wx 273/11,3, FamRZ 2013, 159; Senatsbeschluss vom 6.1.2014 - 3 W 9/13-).

    Ergeben sich aus objektivierbaren Tatsachen oder Hilfstatsachen herzuleitende Zweifel an der Testierfähigkeit bei Testamentserrichtung, sind diese regelmäßig durch Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayOLG, FamRZ 2005, 555; BayOLG, Beschluss vom 18.02.2003, 1 Z BR 136/02; Senatsbeschluss aaO; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2229 Rn 11, 12).

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13
    Eine solche Gewissheit liegt auch in Amtsverfahren (wie dem Erbscheinsverfahren) vor, wenn diese einen Grad erreicht hat, "der den Zweifeln Einhalt gebietet", ohne sie völlig ausschließen zu können (vgl. BGH NJW 1993, 935; 1994, 1348; NJW-RR 1994, 567; BayObLG FamRZ 2005, 1014 f; FamRZ 2005, 1782 f; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.5.2013 - 3 Wx 47/12, zit. nach: juris; Senatsbeschluss vom 19.12.2013 - 3 Wx 5/12-).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13
    Maßgebend ist die Fähigkeit des Testierenden, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Willensentschließung von eigenständigen Erwägungen leiten zu lassen (BayOLG Beschluss vom 18.2.2003, 1 Z BR 136/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.6.2012, I-3 Wx 273/11,3, FamRZ 2013, 159; Senatsbeschluss vom 6.1.2014 - 3 W 9/13-).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2013 - 3 Wx 47/12

    Verfahren des Nachlassgerichts bei Zweifeln an der Echtheit eines Testaments

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13
    Eine solche Gewissheit liegt auch in Amtsverfahren (wie dem Erbscheinsverfahren) vor, wenn diese einen Grad erreicht hat, "der den Zweifeln Einhalt gebietet", ohne sie völlig ausschließen zu können (vgl. BGH NJW 1993, 935; 1994, 1348; NJW-RR 1994, 567; BayObLG FamRZ 2005, 1014 f; FamRZ 2005, 1782 f; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.5.2013 - 3 Wx 47/12, zit. nach: juris; Senatsbeschluss vom 19.12.2013 - 3 Wx 5/12-).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 221/92

    Überzeugungsbildung des Tatrichters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13
    Eine solche Gewissheit liegt auch in Amtsverfahren (wie dem Erbscheinsverfahren) vor, wenn diese einen Grad erreicht hat, "der den Zweifeln Einhalt gebietet", ohne sie völlig ausschließen zu können (vgl. BGH NJW 1993, 935; 1994, 1348; NJW-RR 1994, 567; BayObLG FamRZ 2005, 1014 f; FamRZ 2005, 1782 f; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.5.2013 - 3 Wx 47/12, zit. nach: juris; Senatsbeschluss vom 19.12.2013 - 3 Wx 5/12-).
  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 Wx 25/03

    Zur Frage der Beweislast für die Echtheit eines Testaments

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13
    Die sog. Feststellungslast trifft dabei denjenigen, der Rechte aus der Testamentsurkunde herleiten will (BayObLG FamRZ 1985, 837 f; OLG Köln NJW-RR 2004, 1015 f; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2247 Rz. 17).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12

    Erbrecht: Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines handschriftlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13
    Eine solche Gewissheit liegt auch in Amtsverfahren (wie dem Erbscheinsverfahren) vor, wenn diese einen Grad erreicht hat, "der den Zweifeln Einhalt gebietet", ohne sie völlig ausschließen zu können (vgl. BGH NJW 1993, 935; 1994, 1348; NJW-RR 1994, 567; BayObLG FamRZ 2005, 1014 f; FamRZ 2005, 1782 f; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.5.2013 - 3 Wx 47/12, zit. nach: juris; Senatsbeschluss vom 19.12.2013 - 3 Wx 5/12-).
  • BayObLG, 27.04.2004 - 1Z BR 21/04

    Echtheitsprüfung bei Testament

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13
    Eine solche Gewissheit liegt auch in Amtsverfahren (wie dem Erbscheinsverfahren) vor, wenn diese einen Grad erreicht hat, "der den Zweifeln Einhalt gebietet", ohne sie völlig ausschließen zu können (vgl. BGH NJW 1993, 935; 1994, 1348; NJW-RR 1994, 567; BayObLG FamRZ 2005, 1014 f; FamRZ 2005, 1782 f; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.5.2013 - 3 Wx 47/12, zit. nach: juris; Senatsbeschluss vom 19.12.2013 - 3 Wx 5/12-).
  • OLG Zweibrücken, 20.03.2013 - 3 W 9/13

    Inhaberschuldverschreibung: Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13
    Maßgebend ist die Fähigkeit des Testierenden, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Willensentschließung von eigenständigen Erwägungen leiten zu lassen (BayOLG Beschluss vom 18.2.2003, 1 Z BR 136/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.6.2012, I-3 Wx 273/11,3, FamRZ 2013, 159; Senatsbeschluss vom 6.1.2014 - 3 W 9/13-).
  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 104/04

    Keine Einziehung des Erbscheins bei Schriftgutachten zur Echtheit des Testaments

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