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   OLG Celle, 11.07.2019 - 8 U 17/19   

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https://dejure.org/2019,21115
OLG Celle, 11.07.2019 - 8 U 17/19 (https://dejure.org/2019,21115)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.07.2019 - 8 U 17/19 (https://dejure.org/2019,21115)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - 8 U 17/19 (https://dejure.org/2019,21115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Teilungsabkommens Mieterregress auf Altenteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 86 Abs. 1 S. 1; VVG § 78 Abs. 2 S. 1
    Anwendbarkeit des Teilungsabkommens Mieterregress auf Altenteile

  • rechtsportal.de

    VVG § 78
    Ausgleichsansprüche eines Wohngebäudeversicherers gegen einen Haftpflichtversicherer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilungsabkommen Mieterregress

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1252
  • NZM 2019, 839
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2019 - 8 U 17/19
    Es kann unschwer angenommen werden, dass diese Entscheidung, mit der ebenso wie in zwei weiteren Entscheidungen vom selben Tage - IV ZR 378/02 und IV ZR 273/05 - ferner klargestellt wurde, dass das Bestehen einer Haftpflichtversicherung auf Seiten des Mieters dem Regressverzicht des Gebäudeversicherers nicht entgegensteht, zu der in Nr. 1 der Präambel in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört.
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2019 - 8 U 17/19
    Es kann unschwer angenommen werden, dass diese Entscheidung, mit der ebenso wie in zwei weiteren Entscheidungen vom selben Tage - IV ZR 378/02 und IV ZR 273/05 - ferner klargestellt wurde, dass das Bestehen einer Haftpflichtversicherung auf Seiten des Mieters dem Regressverzicht des Gebäudeversicherers nicht entgegensteht, zu der in Nr. 1 der Präambel in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört.
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 116/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2019 - 8 U 17/19
    Der Bundesgerichtshof hat in einer seiner grundlegenden Entscheidungen vom 13. September 2006 - IV ZR 116/05, VersR 2006, 1533) klargestellt, dass die für Mietverhältnisse entwickelten Grundsätze mit einem Regressverzicht bei einfacher Fahrlässigkeit einerseits und einem Ausgleichsanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a. F. (§ 78 Abs. 2 Satz 1 VVG) andererseits auch auf Fälle einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung zu übertragen sind.
  • BGH, 14.07.1982 - IVa ZR 61/81

    Auswirkungen der Vereinigung von zwei Sozialversicherungsträgern auf den

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2019 - 8 U 17/19
    Bei der Auslegung von Teilungsabkommen kommen nicht die für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätze zur Anwendung, also auch nicht die über die ergänzende Vertragsauslegung; Teilungsabkommen sind vielmehr wie eine Rechtsnorm, das heißt also nach objektiven Kriterien, auszulegen (BGH VersR 1982, 1073).
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