Rechtsprechung
OLG Celle, 11.07.2019 - 8 U 17/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Ausgleichsansprüche eines Wohngebäudeversicherers gegen einen Haftpflichtversicherer
- IWW
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des Teilungsabkommens Mieterregress auf Altenteile
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 86 Abs. 1 S. 1; VVG § 78 Abs. 2 S. 1
Anwendbarkeit des Teilungsabkommens Mieterregress auf Altenteile - rechtsportal.de
VVG § 78
Ausgleichsansprüche eines Wohngebäudeversicherers gegen einen Haftpflichtversicherer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Teilungsabkommen Mieterregress
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 29.11.2018 - 6 O 317/16
- OLG Celle, 11.07.2019 - 8 U 17/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 1252
- NZM 2019, 839
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05
Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht …
Auszug aus OLG Celle, 11.07.2019 - 8 U 17/19
Es kann unschwer angenommen werden, dass diese Entscheidung, mit der ebenso wie in zwei weiteren Entscheidungen vom selben Tage - IV ZR 378/02 und IV ZR 273/05 - ferner klargestellt wurde, dass das Bestehen einer Haftpflichtversicherung auf Seiten des Mieters dem Regressverzicht des Gebäudeversicherers nicht entgegensteht, zu der in Nr. 1 der Präambel in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört. - BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02
Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht …
Auszug aus OLG Celle, 11.07.2019 - 8 U 17/19
Es kann unschwer angenommen werden, dass diese Entscheidung, mit der ebenso wie in zwei weiteren Entscheidungen vom selben Tage - IV ZR 378/02 und IV ZR 273/05 - ferner klargestellt wurde, dass das Bestehen einer Haftpflichtversicherung auf Seiten des Mieters dem Regressverzicht des Gebäudeversicherers nicht entgegensteht, zu der in Nr. 1 der Präambel in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört. - BGH, 13.09.2006 - IV ZR 116/05
Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht …
Auszug aus OLG Celle, 11.07.2019 - 8 U 17/19
Der Bundesgerichtshof hat in einer seiner grundlegenden Entscheidungen vom 13. September 2006 - IV ZR 116/05, VersR 2006, 1533) klargestellt, dass die für Mietverhältnisse entwickelten Grundsätze mit einem Regressverzicht bei einfacher Fahrlässigkeit einerseits und einem Ausgleichsanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a. F. (§ 78 Abs. 2 Satz 1 VVG) andererseits auch auf Fälle einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung zu übertragen sind. - BGH, 14.07.1982 - IVa ZR 61/81
Auswirkungen der Vereinigung von zwei Sozialversicherungsträgern auf den …
Auszug aus OLG Celle, 11.07.2019 - 8 U 17/19
Bei der Auslegung von Teilungsabkommen kommen nicht die für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätze zur Anwendung, also auch nicht die über die ergänzende Vertragsauslegung; Teilungsabkommen sind vielmehr wie eine Rechtsnorm, das heißt also nach objektiven Kriterien, auszulegen (BGH VersR 1982, 1073).