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   OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - I-20 U 56/23   

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OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - I-20 U 56/23 (https://dejure.org/2024,2111)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2024 - I-20 U 56/23 (https://dejure.org/2024,2111)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2024 - I-20 U 56/23 (https://dejure.org/2024,2111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fotograf hat keine Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung wenn Hotelbetreiber Fotos vom Hotelzimmer mit einer Fototapete im Internet veröffentlicht

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Foto einer Fototapete

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verletzt ein Hotel bei Internetbildern mit Fototapete das Urheberrecht?

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Fotos einer Fototapete stellen keine Urheberrechtsverletzung dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Foto von Fototapete ist keine Urheberrechtsverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Foto mit Fototapete auf Hotel-Website ist keine Urheberrechtsverletzung

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Foto mit Foto-Tapete auf Hotel-Website stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2024, 626
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 39/15

    PC mit Festplatte I - Gerätevergütung: Technische Eignung und erkennbare

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Ein widersprüchliches Verhalten (venire contra factum proprium) ist rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. Urteil vom 16. März 2017, Az.: I ZR 39/15, GRUR 2017, 702).

    Eine Rechtsausübung ist unzulässig, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenseite deshalb vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom Urteil vom 16. März 2017, Az.: I ZR 39/15, GRUR 2017, 702 Rn. 96 - PC mit Festplatte I mit Hinweis auf BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015, Az.: XII ZB 508/14, MDR 2015, 1101 Rn. 12; Urteil vom 12. Juli 2016, Az.: XI ZR 501/15, WM 2016, 138 Rn. 20).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Eine Rechtsausübung ist unzulässig, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenseite deshalb vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom Urteil vom 16. März 2017, Az.: I ZR 39/15, GRUR 2017, 702 Rn. 96 - PC mit Festplatte I mit Hinweis auf BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015, Az.: XII ZB 508/14, MDR 2015, 1101 Rn. 12; Urteil vom 12. Juli 2016, Az.: XI ZR 501/15, WM 2016, 138 Rn. 20).
  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 177/13

    Möbelkatalog - Grenzen des Urheberrechtsschutzes: Öffentliche Zugänglichmachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Es kann offen bleiben, ob die Fototapeten als unwesentliches Beiwerk der auf den angegriffenen, von der Beklagten für die Bewerbung ihres Hotels verwendeten Aufnahmen eines Gastzimmers und eines Raums im Spa-Bereich im Sinne des § 57 UrhG anzusehen sind, weil sie weggelassen oder ausgetauscht werden könnte, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffiele und ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstandes in irgendeiner Weise beeinflusst würde (siehe dazu BGH, Urteil vom 17. November 2014, Az.: I ZR 177/13, NJW 2015, 2119 Rn. 27 - Möbelkatalog ; zur Frage der Auslegung des § 57 UrhG in diesem Zusammenhang: Wyphol, ZUM 2023, 688, 692).
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Für diese Rechtsauffassung spreche auch der in § 17 Abs. 2 UrhG zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke, dass das Urheberrecht ebenso wie andere Schutzrechte gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung der Berechtigten in Verkehr gesetzten Ware zurücktreten müsse (vgl. BGH GRUR 2001, 51 - Parfumflakon).
  • BGH, 15.06.2023 - I ZR 179/22

    Microstock-Portal

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Auch ist das Recht des Urhebers auf Anbringung der Urheberbezeichnung in seinem Kern unverzichtbar (BGH GRUR 2023, 1619 - Microstock-Portal; Schulze, in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, 7. Auflage, § 13 Rn. 24).
  • LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 O 129/22

    Hotel begeht keine Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. April 2023 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az. 12 O 129/22 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 508/14

    Vergütungsanspruch des Kontrollbetreuers: Beendigungszeitpunkt der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Eine Rechtsausübung ist unzulässig, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenseite deshalb vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom Urteil vom 16. März 2017, Az.: I ZR 39/15, GRUR 2017, 702 Rn. 96 - PC mit Festplatte I mit Hinweis auf BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015, Az.: XII ZB 508/14, MDR 2015, 1101 Rn. 12; Urteil vom 12. Juli 2016, Az.: XI ZR 501/15, WM 2016, 138 Rn. 20).
  • LG Stuttgart, 25.10.2022 - 17 O 39/22
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 U 56/23
    Durch das Inverkehrbringen der Fototapeten hat der vermeintliche Urheber der hierfür genutzten Fotos einen Vertrauenstatbestand geschaffen, weil die Beklagte vernünftigerweise davon ausgehen durfte, dass die nunmehr angegriffene Nutzung der Fototapete von der Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers gedeckt sei und sich dieser auch nicht in seinen Interessen beeinträchtigt fühlen würde (vgl. Urteil des LG Stuttgart vom 25. Oktober 2022, Az. 17 O 39/22, GRUR-RS 2022, 48323).
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