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   OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - I-24 U 120/15   

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OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - I-24 U 120/15 (https://dejure.org/2016,11066)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2016 - I-24 U 120/15 (https://dejure.org/2016,11066)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2016 - I-24 U 120/15 (https://dejure.org/2016,11066)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Leasingvertrages über einen Pkw aufgrund einvernehmlicher Rückabwicklung des Kaufvertrages

  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung eines Leasingvertrages über einen Pkw aufgrund einvernehmlicher Rückabwicklung des Kaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücktritt und Insolvenz lassen die Geschäftsgrundlage entfallen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 317/09

    Zum Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach Rücktritt wegen Mängeln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 24 U 120/15
    Mit Urteil vom 16. Juni 2010 (Az. VIII ZR 317/09) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass trotz der mit der Schuldrechtsmodernisierung verbundenen Änderungen in der Ausgestaltung des Gewährleistungsrechts der Wandlung an dieser Rechtsprechung festzuhalten ist (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010, Az. VIII ZR 317/09, zitiert nach juris, Rdnr. 24 ff.; so auch OLG Karlsruhe, Urteilt vom 30. Januar 2007, Az. 8 U 143/06, zitiert nach juris, Rdnr. 37; OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2012, Az. 17 U 13/12, zitiert nach juris, Rdnr. 19 f.).

    Erklärte sich der Lieferant mit der vom Leasingnehmer verlangten Wandlung des Kaufvertrags über das Leasingobjekt nicht einverstanden, so kam die Wandlung erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils im Gewährleistungsprozess des Leasingnehmers gegen den Lieferanten zustande (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010, Az. VIII ZR 317/09, zitiert nach juris, Rdnr. 20).

    Unter der Voraussetzung, dass der Leasingnehmer gegenüber dem Lieferanten gemäß §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB zum Rücktritt berechtigt ist, wird der Kaufvertrag über das Leasingobjekt bereits mit dem Zugang der rechtsgestaltenden Rücktrittserklärung des Leasingnehmers beim Lieferanten in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt mit der Folge, dass zugleich rückwirkend die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages entfällt (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010, Az. VIII ZR 317/09, zitiert nach juris, Rdnr. 21).

    Ob die Rücktrittserklärung des Leasingnehmers die Umgestaltung des Kaufvertrages über das Leasingobjekt in ein Rückgewährschuldverhältnis und damit zugleich den Wegfall der Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages bewirkt, muss, wenn der Lieferant den Rücktritt nicht akzeptiert, gerichtlich geklärt werden und steht daher ebenso wie der Vollzug der Wandlung nach altem Recht erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils im Gewährleistungsprozess gegen den Lieferanten fest (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010, Az. VIII ZR 317/09, zitiert nach juris, Rdnr. 24).

  • OLG Frankfurt, 14.01.2009 - 17 U 223/08

    Rückabwicklung von Leasingverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 24 U 120/15
    Nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes richtet sich die Rückabwicklung unter Anwendung von § 313 Abs. 3 S. 1 BGB nach Rücktrittsrecht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2006, Az. 10 U 156/07, zitiert nach juris, Rdnr. 2; OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Januar 2009, Az. 17 U 223/08, zitiert nach juris, Rdnr. 23).

    Doch zwingt § 313 Abs. 3 S. 2 BGB nicht zu der Annahme, dass bei Dauerschuldverhältnissen ausnahmslos ein Kündigungsrecht an die Stelle des Rücktrittsrechts tritt (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Januar 2009, Az. 17 U 223/08, zitiert nach juris, Rdnr. 24).

    Auch ist die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien von Anfang an ohne weiteres möglich (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Januar 2009, Az. 17 U 223/08, zitiert nach juris, Rdnr. 26).

  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 24 U 120/15
    aa) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass im Falle der auf einem rechtskräftigen Urteil beruhenden Wandlung des Kaufvertrages über den Leasinggegenstand die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages rückwirkend wegfällt, selbst wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt - wie hier - zeitweise benutzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1993, Az. VIII ZR 119/92, NJW 1994, 576, 577 m. w. Nachw.; Urteil vom 25. Oktober 1989, Az. VIII ZR 105/88, NJW 1990, 314, 315 m. w. Nachw.).

    Dass in einem solchen Fall der Anspruch des Leasinggebers gegen den Lieferanten auf Rückzahlung des Kaufpreises nicht verwirklicht werden kann, ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ohne Bedeutung, weil das Risiko der Insolvenz des Lieferanten vom Leasinggeber getragen werden muss (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989, Az. VIII ZR 105/88, NJW 1990, 314, 315).

    Er war in der Vergangenheit deshalb nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen rückabzuwickeln (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989, Az. VIII ZR 105/88, NJW 1990, 314, 315; so auch Sinz in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 14. Aufl. 2015, § 108 InsO Rdnr. 154 und § 178 InsO Rdnr. 33).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2008 - 10 U 156/07

    Zur Wirksamkeit und den Rechtsfolgen des Rücktritts vom Kaufvertrag durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 24 U 120/15
    Nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes richtet sich die Rückabwicklung unter Anwendung von § 313 Abs. 3 S. 1 BGB nach Rücktrittsrecht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2006, Az. 10 U 156/07, zitiert nach juris, Rdnr. 2; OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Januar 2009, Az. 17 U 223/08, zitiert nach juris, Rdnr. 23).

    Demgemäß bedurfte es hier einer (ex tunc wirkenden) Rücktrittserklärung (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2006, Az. 10 U 156/07, zitiert nach juris, Rdnr. 2).

  • BGH, 13.11.2013 - VIII ZR 257/12

    Leasingvertrag: Berechtigung zur Zahlungseinstellung von Leasingraten bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 24 U 120/15
    Die der Feststellung der sich aus der Wandlung bzw. dem Rücktritt ergebenden Forderung zur Konkurstabelle entsprechende Wirkung kommt auch der Feststellung des Kaufpreisrückzahlungsanspruches zur Tabelle in der Insolvenz des Lieferanten zu (Sinz in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 14. Aufl. 2015, § 108 InsO Rdnr. 154 und § 178 InsO Rdnr. 33; Schumacher in: Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Band 2, 3. Aufl. 2013, § 178 InsO Rdnr. 73; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. November 2013, Az. VIII ZR 257/12, zitiert nach juris, Rdnr. 21 ff.).

    Denn die Beklagte hat hier unter Missachtung der gemäß Ziff. X.B S. 3 der Leasing-Bedingungen erfolgten vorbehaltlosen, unbedingten und endgültigen Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte an den Kläger (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. November 2013, Az. VIII ZR 257/12, zitiert nach juris, Rdnr. 24) aktiv daran mitgewirkt, dass sich die Autocentrum A. GmbH auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages einließ.

  • BGH, 10.11.1993 - VIII ZR 119/92

    Rückwirkender Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 24 U 120/15
    aa) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass im Falle der auf einem rechtskräftigen Urteil beruhenden Wandlung des Kaufvertrages über den Leasinggegenstand die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages rückwirkend wegfällt, selbst wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt - wie hier - zeitweise benutzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1993, Az. VIII ZR 119/92, NJW 1994, 576, 577 m. w. Nachw.; Urteil vom 25. Oktober 1989, Az. VIII ZR 105/88, NJW 1990, 314, 315 m. w. Nachw.).

    Für die Bestimmung der festgestellten Forderung können auch außerhalb der Insolvenztabelle liegende Umstände herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1993, Az. VIII ZR 119/92, NJW 1994, 576, 577 f.).

  • BGH, 19.02.2002 - X ZR 166/99

    Rücktritt von einem vollzogenen Dauerschuldverhältnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 24 U 120/15
    Ein Rücktrittsrecht kommt nach der Rechtsprechung zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen vielmehr auch dann in Betracht, wenn ein berechtigtes Interesse der Partner besteht, bereits erbrachte Leistungen rückgängig zu machen oder wenn eine vollständige Rückabwicklung unschwer möglich und nach der Interessenlage sachgerecht ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2002, Az. X ZR 166/99, zitiert nach juris, Rdnr. 16).
  • BGH, 06.07.1988 - VIII ZR 256/87

    Rücktrittserklärung durch Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 24 U 120/15
    Entscheidend ist, dass nach Maßgabe von §§ 133, 157 BGB der Wille zum Ausdruck gelangt, die beiderseitigen Leistungspflichten sollten gegenstandslos und das gegebenenfalls bereits Geleistete rückabgewickelt werden (BGH, Urteil vom 6. Juli 1988, Az. VIII ZR 256/87, zitiert nach juris, Rdnr. 21; Schmidt in: Beck´scher Online-Kommentar, Stand: 01.08.2015, § 349 BGB Rdnr. 1).
  • BGH, 05.12.1984 - VIII ZR 277/83

    Rechtsfolgen einer wirksam durch den Leasingnehmer gegenüber dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 24 U 120/15
    Denn hat sich der Kaufvertrag aufgrund des vom Lieferanten akzeptierten Rücktritts in ein Rückgewährschuldverhältnis gewandelt, kann das Ziel des Leasingvertrages, die mangelfreie Gebrauchsüberlassung für die im Vertrag bezeichnete Zeit und zu den dort geregelten Bedingungen, nicht (mehr) erreicht werden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1984, Az. VIII ZR 277/83, NJW 1985, 796, 797).
  • BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 119/14

    Formularmäßiger Leasingvertrag für eine EDV-Anlage: Verjährungshemmung für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 24 U 120/15
    Zuletzt mit Urteil vom 16. September 2015 (Az. VIII ZR 119/14) hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung nochmals wie folgt zusammengefasst (BGH, Urteil vom 16. September 2015, Az. VIII ZR 119/14, zitiert nach juris, Rdnr. 28):.
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2007 - 8 U 143/06

    Leasingvertrag: Schadensersatz nach fristloser Kündigung des Leasinggebers wegen

  • OLG Frankfurt, 27.06.2012 - 17 U 13/12

    Leasingvertrag: Berechtigung des Leasingnehmers zur Einstellung der Leasingraten

  • OLG Braunschweig, 01.02.2022 - 7 U 566/20

    Rückabwicklung eines Leasingvertrags; Rücktritt von einem Kaufvertrag; Wegfall

    Während der Bundesgerichtshof mit der früheren (vor der Schuldrechtsreform geprägten) und bisher nicht ausdrücklich aufgegebenen Rechtsprechung in der Rückabwicklung des Kaufvertrags zwischen Lieferant und Leasinggeber einen Wegfall der Geschäftsgrundlage sah, der zu einer Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht führte (vgl. für viele BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88 -, R. 11ff, juris; Staudinger/Stoffels (2018) BGB, LEASING R. 239), wird in der Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung nach der Schuldrechtsreform und der gesetzlichen Kodifizierung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in § 313 BGB überwiegend vertreten, der Wegfall der Geschäftsgrundlage führe nach § 313 Abs. 3 BGB zu einem Rücktritts- oder einem ex tunc wirkenden Kündigungsrecht, aufgrund dessen die Rückabwicklung des Leasingvertrages gemäß §§ 346ff BGB erfolgen müsse (vgl. dazu OLG München, Urteil vom 02. Mai 2018 - 7 U 3715/17 -, R. 38f, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08. März 2016 - I-24 U 120/15 -, R. 37ff, juris; Staudinger/Stoffels (2018) BGB, LEASING R. 245f m.w.N.).
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