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   OLG Dresden, 12.08.2020 - 5 U 2674/19   

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OLG Dresden, 12.08.2020 - 5 U 2674/19 (https://dejure.org/2020,80859)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.08.2020 - 5 U 2674/19 (https://dejure.org/2020,80859)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. August 2020 - 5 U 2674/19 (https://dejure.org/2020,80859)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2020 - 5 U 2674/19
    Entscheidend ist die objektivierte Empfängerhorizont ferner sind alle Umstände zu berücksichtigen, die zum Vertragsschluss geführt haben (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2005 - III ZR 71/05 -, Rn. 16, juris BGH, Urteil vom 15. August 2019 - III ZR 205/17 -, Rn. 16, juris).

    Eine persönliche Haftung des Vertreters wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen erfordert, dass er ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Geschäft gehabt oder für sich persönlich besonderes Vertrauen in Anspruch genommen und damit die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2005 - III ZR 71/05 -, Rn. 24, juris m.w.N.).

    Ein bloßes Provisionsinteresse genügt nicht (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2005 - III ZR 71/05 -, Rn. 25, juris).

    Die Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens ist dann anzunehmen, wenn der Vertreter zu erkennen gibt, er werde persönlich mit seiner Sachkunde neben der von ihm vertretenen Person die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts gewährleisten (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2005 - III ZR 71/05 -, Rn. 26, juris).

  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2020 - 5 U 2674/19
    Seite 11 aa) Insbesondere ein Anlageberater, der vorsätzlich eine anleger- und objektwidrige Empfehlung abgibt und die Schädigung des um Rat fragenden Anlegers zumindest billigend in Kauf nimmt, ist dem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet (BGH, Urteil vom 19. Februar 2008 - XI ZR 170/07 -, BGHZ 175, 276-286, Rn. 29).

    Wird die Empfehlung aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens leichtfertig in unrichtiger Weise abgegeben, ist sie dann als sittenwidrig zu werten, wenn sie erkennbar für die Entschließung des Anlegers von Bedeutung ist und in Verfolgung eigener Interessen in dem Bewusstsein einer möglichen Schädigung des Anlegers abgegeben wird (BGH, Urteil vom 19. Februar 2008 - XI ZR 170/07 -, BGHZ 175, 276-286, Rn. 29).

  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12

    Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2020 - 5 U 2674/19
    In diese rechtliche Beurteilung ist einzubeziehen, ob das Verhalten nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urteil vom 19. November 2013 - VI ZR 336/12 -, Rn. 9, juris).

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (BGH, Urteil vom 19. November 2013 - VI ZR 336/12 -, Rn. 9, juris).

  • OLG Saarbrücken, 30.10.2012 - 4 U 517/10

    Haftung des Kapitalanlageberaters: Ungenügende Prospektangaben zur Eignung der

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2020 - 5 U 2674/19
    Für ein solches besonderes (qualifiziertes) Vertrauen nicht ausreichend sind eine besondere eigene Sachkunde, eine langjährige Geschäftsbeziehung oder das Auftreten als ausgewiesener Fachmann (Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 30. Oktober 2012 - 4 U 517/10 - 7/11 -, Rn. 279, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Dezember 2014 - I-16 U 227/13 -, Rn. 67 - 68, juris).

    Eine Haftung wegen besonderen persönlichen Vertrauens kommt daher nur in Betracht, wenn der Vertreter enge persönliche Beziehungen zu dem anderen Teil unterhält oder wenn er, unter Hinweis auf seine besondere Sachkunde oder Zuverlässigkeit, dem anderen Teil eine zusätzliche persönliche Gewähr für das Gelingen des Geschäfts gibt, so dass der andere Teil in ihm den Garanten der Vertragsdurchführung selbst für den Fall sieht, dass der eigentliche Vertragspartner nicht vertrauenswürdig ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Dezember 2014 - I-16 U 227/13 -, Rn. 68, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 30. Oktober 2012 - 4 U 517/10 - 7/11 -, Rn. 277, juris).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2014 - 16 U 227/13

    Anforderungen an die anleger- und objektgerechte Beratung im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2020 - 5 U 2674/19
    Für ein solches besonderes (qualifiziertes) Vertrauen nicht ausreichend sind eine besondere eigene Sachkunde, eine langjährige Geschäftsbeziehung oder das Auftreten als ausgewiesener Fachmann (Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 30. Oktober 2012 - 4 U 517/10 - 7/11 -, Rn. 279, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Dezember 2014 - I-16 U 227/13 -, Rn. 67 - 68, juris).

    Eine Haftung wegen besonderen persönlichen Vertrauens kommt daher nur in Betracht, wenn der Vertreter enge persönliche Beziehungen zu dem anderen Teil unterhält oder wenn er, unter Hinweis auf seine besondere Sachkunde oder Zuverlässigkeit, dem anderen Teil eine zusätzliche persönliche Gewähr für das Gelingen des Geschäfts gibt, so dass der andere Teil in ihm den Garanten der Vertragsdurchführung selbst für den Fall sieht, dass der eigentliche Vertragspartner nicht vertrauenswürdig ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Dezember 2014 - I-16 U 227/13 -, Rn. 68, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 30. Oktober 2012 - 4 U 517/10 - 7/11 -, Rn. 277, juris).

  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

    Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2020 - 5 U 2674/19
    Bei unterschriebenen Vertragsurkunden besteht zwischen den Vertragspartnern eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Urkunde (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - VIII ZR 125/11 -, Rn. 22, juris MüKoZPO/Schreiber, 5. Aufl. 2016, ZPO § 416 Rn. 10).
  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 205/17

    Ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Anlegers bei der Zeichnung von Beteiligungen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2020 - 5 U 2674/19
    Entscheidend ist die objektivierte Empfängerhorizont ferner sind alle Umstände zu berücksichtigen, die zum Vertragsschluss geführt haben (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2005 - III ZR 71/05 -, Rn. 16, juris BGH, Urteil vom 15. August 2019 - III ZR 205/17 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2020 - 5 U 2674/19
    Das Vertrauen muss über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehen, das bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen immer gegeben ist oder gegeben sein sollte (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1989 - XI ZR 173/88 -, Rn. 17, juris).
  • OLG Schleswig, 09.03.2015 - 5 U 203/14

    Person des Vertragspartners bei einem Anlageberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2020 - 5 U 2674/19
    Nicht ausreichend ist es dagegen, wenn die Empfehlung des Beklagten, wie von dem Kläger behauptet, nicht anleger- oder nicht anlagegerecht gewesen wären (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. März 2015 - 5 U 203/14 -, Rn. 34 - 37, juris).
  • OLG München, 13.09.2018 - 8 U 1117/15

    Grob fahrlässige Unkenntnis bei "blindem" Unterzeichnen einer Urkunde

    Auszug aus OLG Dresden, 12.08.2020 - 5 U 2674/19
    Anders kann es sein, wenn erhebliche Umstände des Einzelfalls für ein "blindes" Unterzeichnen geltend gemacht werden, die den objektiv gleichwohl vorliegenden schweren Obliegenheitsverstoß subjektiv verständlich erscheinen lassen, wie z.B. ein entsprechendes Drängen des Vertragspartners mit der Behauptung, dass der Inhalt dem zuvor Besprochenen entspreche und dies deshalb nicht nochmals gelesen werden müsse (vgl. OLG München, Urteil vom 13. September 2018 - 8 U 1117/15 -, Rn. 64, juris).
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