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   OLG Dresden, 12.10.2018 - 4 U 1097/18   

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https://dejure.org/2018,48894
OLG Dresden, 12.10.2018 - 4 U 1097/18 (https://dejure.org/2018,48894)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.10.2018 - 4 U 1097/18 (https://dejure.org/2018,48894)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Oktober 2018 - 4 U 1097/18 (https://dejure.org/2018,48894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Hinweis auf das Erfordernis einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung im Rahmen einer Unfallversicherung; Umfang der Belehrung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Hinweispflicht Versicherer bei Anzeige Versicherungsfall

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 186; BGB § 242; AUB 10 Nr. 2
    Unfallversicherung: Umfang der Hinweispflicht des Versicherers bezüglich der Feststellung einer Invalidität bei Anzeige des Versicherungsfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 186
    Anforderungen an den Hinweis auf das Erfordernis einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung im Rahmen einer Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 1280
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15

    Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Invaliditätsfeststellung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2018 - 4 U 1097/18
    Denn auf die Einzelheiten der in der Rechtsprechung herausgearbeiteten inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße ärztliche Feststellung der Invalidität und ihre Geltendmachung braucht nicht hingewiesen zu werden (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 27. April 2016 - 5 U 36/15 -, Rn. 41 - 48, juris m.w.N.).

    Ebenso wenig wie er die Rechtsprechungsgrundsätze zu den inhaltlichen Anforderungen an Invaliditätsfeststellung und -geltendmachung darzulegen hat, braucht er den Versicherungsnehmer aufzuklären, dass und unter welchen Voraussetzungen dem Einwand der Fristversäumnis wiederum Gegenrechte entgegenhalten werden könnten (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 27. April 2016 - 5 U 36/15 -, Rn. 41 - 48, juris).

  • OLG Naumburg, 19.04.2012 - 4 U 37/10

    Private Unfallversicherung: Treuwidrige Berufung auf die Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2018 - 4 U 1097/18
    Das kann etwa der Fall sein, wenn der Versicherer innerhalb der 15-Monatsfrist erkennt, dass der Versicherte Invalidität geltend machen will, das von ihm vorgelegte ärztliche Attest den Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung aber nicht genügt oder gar gänzlich fehlt (vgl. OLG München, VersR 2012, 1116; OLG Naumburg, VersR 2013, 229; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, Ziff. 2 AUB 2010 Rdn. 28; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 186 Rdn. 10; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 2 AUB 2010 Rdn. 17).
  • OLG München, 17.01.2012 - 25 U 620/11

    Unfallversicherung: Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung;

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2018 - 4 U 1097/18
    Das kann etwa der Fall sein, wenn der Versicherer innerhalb der 15-Monatsfrist erkennt, dass der Versicherte Invalidität geltend machen will, das von ihm vorgelegte ärztliche Attest den Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung aber nicht genügt oder gar gänzlich fehlt (vgl. OLG München, VersR 2012, 1116; OLG Naumburg, VersR 2013, 229; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, Ziff. 2 AUB 2010 Rdn. 28; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 186 Rdn. 10; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 2 AUB 2010 Rdn. 17).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2018 - 4 U 1097/18
    Die Fristversäumnis kann bei einer nachträglichen Gutachtenerstellung allenfalls dann nicht eingewandt werden, wenn hierdurch ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherungsnehmers hervorgerufen wird, dass ihn entweder dazu veranlasst, weitere erfolgversprechende Maßnahmen zur Verfolgung seines Anspruches zu unterlassen oder zumindest, wenn sich der Versicherungsnehmer nach Fristablauf auf Veranlassung des Versicherers hin umfänglichen, mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten verbundenen ärztlichen Untersuchungen unterzogen hat (BGH, Urt. v. 28.06.1978 - IV ZR 7/77 - VersR 1978, 1036, 1038; OLG Hamm, Urt. v. 16.02.2007 - 20 U 219/06 - RuS 2008, 123).
  • OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06

    Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität - Einhaltung der

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2018 - 4 U 1097/18
    Die Fristversäumnis kann bei einer nachträglichen Gutachtenerstellung allenfalls dann nicht eingewandt werden, wenn hierdurch ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherungsnehmers hervorgerufen wird, dass ihn entweder dazu veranlasst, weitere erfolgversprechende Maßnahmen zur Verfolgung seines Anspruches zu unterlassen oder zumindest, wenn sich der Versicherungsnehmer nach Fristablauf auf Veranlassung des Versicherers hin umfänglichen, mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten verbundenen ärztlichen Untersuchungen unterzogen hat (BGH, Urt. v. 28.06.1978 - IV ZR 7/77 - VersR 1978, 1036, 1038; OLG Hamm, Urt. v. 16.02.2007 - 20 U 219/06 - RuS 2008, 123).
  • OLG München, 29.07.2004 - 1 U 2965/04

    Zur Pflichtverletzung des Arztes wegen Versäumung der Ausschlussfrist für die

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2018 - 4 U 1097/18
    Die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten erfordert, dass der Versicherungsnehmer in geeigneter Weise die notwendigen Maßnahmen ergreift, die zur Wahrung der Fristen erforderlich sind (vgl. OLG München, Urteil vom 29. Juli 2004 - 1 U 2965/04 -, juris).
  • OLG Dresden, 05.01.2021 - 4 U 1586/20

    Invaliditätsbescheinigung in der privaten Unfallversicherung

    Diese können etwa darin bestehen, dass der Versicherungsnehmer es aufgrund des Verhaltens der Versicherung unterlässt, erfolgversprechende Maßnahmen zur Verfolgung seines Anspruchs einzuleiten oder wenn er sich nach Fristablauf auf Veranlassung des Versicherers umfänglichen, mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten verbundenen ärztlichen Untersuchungen unterzogen hat (BGH, Urteil vom 28.06.1978 - IV ZR 7/77, Senat, Beschluss vom 12.10.2018 - 4 U 1097/18 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 97/20

    Private Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung einer Invalidität

    Das kann etwa der Fall sein, wenn der Versicherer innerhalb der Frist erkennt, dass der Versicherte Invalidität geltend machen will, das von ihm vorgelegte ärztliche Attest den Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung aber nicht genügt oder gar gänzlich fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2016 - 5 U 36/15, zfs 2018, 575; OLG Dresden, VersR 2019, 1280; OLG München, VersR 2012, 1116; OLG Naumburg, VersR 2013, 229; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., § 186 Rn. 11 und Ziff. 2 AUB 2014 Rn. 30; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 6. Aufl., § 186 Rn. 12).
  • OLG Dresden, 18.05.2022 - 4 W 279/22

    Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung Rechtliches Interesse für ein

    Diese können etwa darin bestehen, dass der Versicherungsnehmer es aufgrund des Verhaltens der Versicherung unterlässt, erfolgversprechende Maßnahmen zur Verfolgung seines Anspruchs einzuleiten oder wenn er sich nach Fristablauf auf Veranlassung des Versicherers umfänglichen, mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten verbundenen ärztlichen Untersuchungen unterzogen hat (BGH, Urteil vom 28.06.1978 - IV ZR 7/77, Senat, Beschluss vom 02. November 2020 - 4 U 1586/20 -, Rn. 17, juris; Beschluss vom 12.10.2018 - 4 U 1097/18 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 22.02.2022 - 5 U 37/21

    Zwar erscheint es grundsätzlich denkbar, dass sich eine bedingungsgemäße

    Das kann etwa der Fall sein, wenn der Versicherer innerhalb der Frist erkennt, dass der Versicherte Invalidität geltend machen will, das von ihm vorgelegte ärztliche Attest den Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung aber nicht genügt oder gar gänzlich fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2016 - 5 U 36/15, zfs 2018, 575; OLG Dresden, VersR 2019, 1280; OLG München, VersR 2012, 1116; OLG Naumburg, VersR 2013, 229; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., § 186 Rn. 11 und Ziff. 2 AUB 2014 Rn. 30; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 6. Aufl., § 186 Rn. 12).
  • OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 U 1586/20
    Diese können etwa darin bestehen, dass der Versicherungsnehmer es aufgrund des Verhaltens der Versicherung unterlässt, erfolgversprechende Maßnahmen zur Verfolgung seines Anspruchs einzuleiten oder wenn er sich nach Fristablauf auf Veranlassung des Versicherers umfänglichen, mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten verbundenen ärztlichen Untersuchungen unterzogen hat (BGH, Urteil vom 28.06.1978 - IV ZR 7/77, Senat, Beschluss vom 12.10.2018 - 4 U 1097/18 - juris).
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