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   OLG Dresden, 14.08.2023 - 18 WF 203/23   

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OLG Dresden, 14.08.2023 - 18 WF 203/23 (https://dejure.org/2023,20674)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.08.2023 - 18 WF 203/23 (https://dejure.org/2023,20674)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. August 2023 - 18 WF 203/23 (https://dejure.org/2023,20674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 120a Abs. 2 S. 2 ZPO
    PKH/VKH

  • RA Kotz

    PKH/VKH - Mitteilungspflicht bei Einkommensverbesserung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Mitteilung einer Änderung des Einkommens; Begriff der wesentlichen Änderung der Einkommensverhältnisse im Sinne von § 120a Abs. 1 ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1482
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZB 16/12

    Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des

    Auszug aus OLG Dresden, 14.08.2023 - 18 WF 203/23
    Der Hinweis auf die herrschende Rechtsprechung zu § 124 Nr. 2 Alt. 1 ZPO, wonach die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit gemachter falscher Angaben nicht voraussetzt, dass die falschen Angaben zu einer objektiv unrichtigen Bewilligung geführt haben, diese mithin nicht auf den Falschangaben beruhen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2012 - IV ZB 16/12 -, juris), trägt schon deshalb nicht, weil anders als § 124 Nr. 2 Alt. 1 ZPO die hier einschlägige Vorschrift des § 124 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 1 ZPO nur das Unterlassen der Mitteilung wesentlicher Verbesserungen, mithin schon seinem Wortlaut nach eine Kausalität voraussetzt.
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05

    Voraussetzungen der Änderung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Dresden, 14.08.2023 - 18 WF 203/23
    Es ist anerkannt, dass eine wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse im Sinne von § 120a Abs. 1 ZPO nur vorliegt, wenn ihretwegen eine Änderung der Bewilligungsentscheidung veranlasst ist (vgl. die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31.08.2013, BT-Drs. 17/11472, S. 33 f., zu § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO a.F. BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZB 305/05 - Rn. 6, juris, sowie zur Änderung der Vermögensverhältnisse OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.05.2020 - 13 WF 74/20 - Rn. 6, juris).
  • BAG, 19.10.2016 - 8 AZB 23/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - unterlassene Mitteilung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 14.08.2023 - 18 WF 203/23
    aa) Die wohl herrschende Auffassung (vgl. BAG, Beschluss vom 19.10.2016 - 8 AZB 23/16 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.06.2019 - 7 WF 495/19 -, juris; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., § 124 Rn. 19, jeweils m.w.N.) bejaht dies unter Rückgriff auf § 120a Abs. 2 Satz 2 ZPO, der den Begriff der Wesentlichkeit im Hinblick auf eine Verbesserung der Einkommensverhältnisse bei Bezug eines laufenden monatlichen Einkommens näher bestimme.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 17 Ta 36/15

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe - grobe Nachlässigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 14.08.2023 - 18 WF 203/23
    Nach anderer Auffassung soll eine Einkommensverbesserung nur dann wesentlich sein, wenn sich das Bruttoeinkommen um mehr als 100 EUR erhöht hat und dies zu einer Abänderung der Bewilligung führt (vgl. LAG Stuttgart, Beschlüsse vom 29.10.2015 - 4 Ta 26/15 - und 21.01.2016 - 17 Ta 36/15 -, juris; Maul-Sartori, jurisPR-ArbR 1/2016 Anm. 6 § 120 Abs. 4 ZPO).
  • OLG Dresden, 25.10.2016 - 20 WF 1201/16

    Aufhebung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe wegen verspäteter Mitteilung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.08.2023 - 18 WF 203/23
    Es bedarf vielmehr konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Sorgfaltspflichtverletzung des Beteiligten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 25.10.2016 - 20 WF 1201/16 -, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.10.2015 - 4 Ta 26/15

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - wesentliche Verbesserung der

    Auszug aus OLG Dresden, 14.08.2023 - 18 WF 203/23
    Nach anderer Auffassung soll eine Einkommensverbesserung nur dann wesentlich sein, wenn sich das Bruttoeinkommen um mehr als 100 EUR erhöht hat und dies zu einer Abänderung der Bewilligung führt (vgl. LAG Stuttgart, Beschlüsse vom 29.10.2015 - 4 Ta 26/15 - und 21.01.2016 - 17 Ta 36/15 -, juris; Maul-Sartori, jurisPR-ArbR 1/2016 Anm. 6 § 120 Abs. 4 ZPO).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2020 - 13 WF 74/20

    Verfahrenskostenhilfe: Feststellung der Änderungsvoraussetzungen durch

    Auszug aus OLG Dresden, 14.08.2023 - 18 WF 203/23
    Es ist anerkannt, dass eine wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse im Sinne von § 120a Abs. 1 ZPO nur vorliegt, wenn ihretwegen eine Änderung der Bewilligungsentscheidung veranlasst ist (vgl. die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31.08.2013, BT-Drs. 17/11472, S. 33 f., zu § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO a.F. BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZB 305/05 - Rn. 6, juris, sowie zur Änderung der Vermögensverhältnisse OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.05.2020 - 13 WF 74/20 - Rn. 6, juris).
  • OLG Koblenz, 11.06.2019 - 7 WF 495/19
    Auszug aus OLG Dresden, 14.08.2023 - 18 WF 203/23
    aa) Die wohl herrschende Auffassung (vgl. BAG, Beschluss vom 19.10.2016 - 8 AZB 23/16 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.06.2019 - 7 WF 495/19 -, juris; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., § 124 Rn. 19, jeweils m.w.N.) bejaht dies unter Rückgriff auf § 120a Abs. 2 Satz 2 ZPO, der den Begriff der Wesentlichkeit im Hinblick auf eine Verbesserung der Einkommensverhältnisse bei Bezug eines laufenden monatlichen Einkommens näher bestimme.
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