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   OLG Frankfurt, 29.05.2015 - 24 U 7/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,76710
OLG Frankfurt, 29.05.2015 - 24 U 7/15 (https://dejure.org/2015,76710)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.05.2015 - 24 U 7/15 (https://dejure.org/2015,76710)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - 24 U 7/15 (https://dejure.org/2015,76710)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 644 BGB
    Bauvertrag: Kosten für witterungsbedingten Mehraufwand

  • IWW

    BGB § 644

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauvertrag: Kosten für witterungsbedingten Mehraufwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 644

  • rechtsportal.de

    BGB § 644
    Anpassung des Werklohns aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragnehmer trägt das Schlechtwetterrisiko!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Auftragnehmer trägt das Schlechtwetterrisiko

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Schlechtwetterrisiko trägt grundsätzlich Auftragnehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer trägt das Schlechtwetterrisiko! (IBR 2018, 190)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 26.06.2013 - 11 U 36/12

    § 642 BGB: Besteller muss nicht für gutes Wetter sorgen!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2015 - 24 U 7/15
    Räumen war daher möglich; von einer "meterhohen" Schneedecke - wie im Urteil des OLG Brandenburg vom 26. Juni 2013, 11 U 36/12, juris, dort Rn 4 am Ende - kann nicht die Rede sein.
  • LG Cottbus, 03.03.2010 - 6 O 258/07

    Verzögerung der Vorleistungen des Auftraggebers wegen schlechten Wetters:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2015 - 24 U 7/15
    Die Wiedergabe der weiteren (aaO.) dort von der Klägerin angeführten Entscheidung, des LG Cottbus (Baurecht 2010, 1111), beschränkt sich in der zitierten Quelle auf den Leitsatz und lässt nicht erkennen, worin die von diesem Gericht zu beurteilenden außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse bestanden haben.
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2015 - 24 U 7/15
    Denn es kann sich, wie die Klägerin selbst das Urteil des BGH vom 27.1.2011, Baurecht 2011, 669, zitiert (S. 16 Mitte der Berufungsbegründung, Bl. 228 d.A., letzter Satz vor dem Unterstrichenen), "die Notwendigkeit erweisen, auf veränderte Verhältnisse zu reagieren oder noch offene Fragen zu klären." Vorliegend bestand aber - die Winterbauarbeiten lagen Monate zurück - keinerlei Notwendigkeit, eilig eine Entscheidung zu treffen.
  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2015 - 24 U 7/15
    Die von der Klägerin zitierte (S. 19 unten der Berufungsbegründung, Bl. 231 d. A.) Entscheidung des BGH VII ZR 185/98 hat mit schlechten winterlichen Witterungsbedingungen nichts zu tun; hier war die Verzögerung auf kausale Planungs- und Koordinationsfehler eines vom Besteller hinzugezogenen Unternehmens zurückzuführen.
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00

    Anforderungen an die Darlegung der Behinderung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2015 - 24 U 7/15
    Das bei juris aufzufindende Urteil des BGH vom 21. März 2002 zu VII ZR 224/00 betrifft einen anderen Fall: hier führten zu spät fertiggestellte Bewehrungspläne erst zu einer Verlagerung der Bauausführung in den Winter.
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