Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,48683
OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08 (https://dejure.org/2011,48683)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2011 - 3 U 260/08 (https://dejure.org/2011,48683)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 3 U 260/08 (https://dejure.org/2011,48683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,48683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 90a Abs 1 S 1 HGB, EWGRL 653/86
    Handelsvertretervertrag: Wirksamkeit eines nachvertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbots; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die gesetzliche Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • LG Hamburg, 05.12.2008 - 412 O 152/06

    Wirksamkeit von nachträglichen Wettbewerbsverboten bei mittelbar oder unmittelbar

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    Das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 12 für Handelssachen, Gz. 412 O 152/06, vom 05.12.2008, wird auf die Berufung der Beklagten und nach einseitig gebliebener Erledigungserklärung der Klägerin in seinem Tenor zu Ziffer 1 wie folgt geändert und neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg, Gz. 412 O 152/06, verkündet am 05.12.2008 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 05.12.2008, Geschäfts-Nr. 412 O 152/06 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen,.

  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90

    Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    Indiz für ein individuelles Aushandeln kann dabei sein, dass im vorformulierten Vertragstext nachträgliche Änderungen eingefügt werden; andererseits bedeutet Aushandeln nicht, dass die vorformulierte Bestimmung tatsächlich abgeändert oder ergänzt wird, vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an: Auch bei unverändertem Text kann ein Aushandeln gegeben sein, wenn der andere Teil nach gründlicher Erörterung sich mit der Übernahme der Formulierung einverstanden erklärt (BGH NJW 1992, 2283, 2285 m.w.N.).

    Im kaufmännischen Verkehr kann ein individuelles Aushandeln im Übrigen auch dann vorliegen, wenn der Verwender eine bestimmte Klausel als unabdingbar erklärt (BGH NJW 1992, 2283, 2285; zust. Z.B. OLG Köln VersR 1996, 119 ff., hier zitiert nach juris-Volltext; Palandt/Grüneberg a.a.O. Rz. 22 am Ende).

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sind die nationalen Gerichte aber auf Grund des Umsetzungsgebots gem. Art. 249 Abs. 3 EGV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gem. Art. 10 EGV verpflichtet, die Auslegung des nationalen Rechts unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihnen das nationale Recht einräumt, soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der europäischen Richtlinien auszurichten, um das mit der jeweiligen Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (BGH NJW 2009, 427, 428).
  • BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98

    Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    In einer anderen Entscheidung des BGH, ebenfalls zu § 138 BGB, heißt es insofern: "Nur wenn eine solche Wettbewerbsklausel ausschließlich die zeitlichen Grenzen überschreitet, im Übrigen aber unbedenklich ist, kommt nach der Rechtsprechung des Senats eine geltungserhaltende Reduktion in Betracht; die Missachtung der gegenständlichen und räumlichen Grenzen dagegen hat die Nichtigkeit des Verbots zur Folge (vgl. zuletzt Senat, NJW 2000, 2584)." (BGH NJW 2005, 3061, 3062).
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    Soweit sich die Klägerin für ihre abweichende Rechtsauffassung (Nichtigkeit des Wettbewerbsverbots) auf das Urteil des BVerfG NZA 1990, 389 ff. (= Anlage K 14) bezieht, so ergibt sich daraus nichts abweichendes: Das BVerfG nimmt dort nur zum gänzlichen Ausschluss der Karenzentschädigung Stellung und führt lediglich aus, dass diese im Ergebnis mit Art. 12 GG unvereinbar sei; ob deshalb auch das Wettbewerbsverbot nichtig sei oder ob als Rechtsfolge eine Karenzentschädigung kraft Gesetzes zuzuerkennen sei, dazu nimmt das BVerfG nicht Stellung, sondern verweist vielmehr darauf, der Gesetzgeber habe mehrere Möglichkeiten, die Verfassungswidrigkeit zu verhindern (Urteilsbegründung C.III.3 = K 14 vorletzte Seite unten).
  • BGH, 18.07.2005 - II ZR 159/03

    Grenzen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei Ausscheiden aus einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    In einer anderen Entscheidung des BGH, ebenfalls zu § 138 BGB, heißt es insofern: "Nur wenn eine solche Wettbewerbsklausel ausschließlich die zeitlichen Grenzen überschreitet, im Übrigen aber unbedenklich ist, kommt nach der Rechtsprechung des Senats eine geltungserhaltende Reduktion in Betracht; die Missachtung der gegenständlichen und räumlichen Grenzen dagegen hat die Nichtigkeit des Verbots zur Folge (vgl. zuletzt Senat, NJW 2000, 2584)." (BGH NJW 2005, 3061, 3062).
  • BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96

    Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    In dieser Situation entspreche es dem Zweck des § 138 BGB, den Betroffenen das Risiko zuzuweisen, dass die Vereinbarung sittenwidrig und nichtig sei (BGH NJW 1997, 3089 = Anlage K 31).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    Die Richtlinienbestimmungen finden im Falle fehlender oder fehlerhafter Umsetzung in nationales Recht zwar im horizontalen Verhältnis unter Privaten keine unmittelbare Anwendung (EuGH NJW 1994, 2473; Hackenberg a.a.O. Rz. 7 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2005 - VII ZR 56/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    Aushandeln erfordert mehr als ein bloßes Verhandeln, liegt also nur vor, wenn der Verwender den in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt, also die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder ergänzenden Bestimmungen, inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Vertragspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH NJW-RR 2005, 1040, 1041 m.w.N. zur st.Rspr. des BGH; OLG Karlsruhe 17 U 55/03, 29.12.2005, hier zitiert nach juris Rz. 30; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Auflage 2011, § 305 Rz. 20 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 100/06

    Erfokol-Kapseln

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 260/08
    Dagegen macht der Senats von seinem Ermessen zur Vorlage an den EuGH nach Art. 234 EGV keinen Gebrauch, weil an der Auslegung von Art. 20 HaVeRL unter Berücksichtigung der eindeutigen Systematik keine vernünftigen Zweifel bestehen können und eine Vorlage daher nicht erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2009, 413, 415 Tz. 20 - Erfokol-Kapseln - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 17 U 55/03

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Bauträgervertrages: Anrechnung der

  • OLG München, 26.06.2002 - 7 U 5730/01

    Rückerstattung von Franchise-Gebühren

  • LAG Hamm, 14.04.2003 - 7 Sa 1881/02

    Rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung, ungekündigtes

  • BGH, 25.11.1963 - VII ZR 29/62

    Fristen für die Kündigung eines Handelsvertretervertrages während der Probezeit;

  • BGH, 05.12.1968 - VII ZR 102/66

    Zulässigkeit von Wettbewerbsabreden nach Vertragsende

  • BGH, 16.11.1972 - VII ZR 53/72

    Anforderungen an den Umfang der Karenzentschädigung des Handelsvertreters;

  • OLG Köln, 23.08.1996 - 22 U 10/96

    Wirksamkeit eines lebenslangen umfassenden Wettbewerbsverbots; Zulässigkeit einer

  • OLG Köln, 23.06.1995 - 19 U 274/94

    Verwirkung einer mit der Treuhandanstalt vereinbarten Vertragsstrafe;

  • BezG Dresden, 09.07.1991 - 3 U 26/91

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Begrenzung in örtlicher Hinsicht im Wege der

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

  • BGH, 05.12.2005 - II ZR 291/03

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Unwirksamkeit der Entsendung eines

  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 171/92

    Feststellungsinteresse des Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft wegen eines

  • BGH, 25.10.2012 - VII ZR 56/11

    Handelsvertretervertrag: Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots nach

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BeckRS 2012, 09399 veröffentlicht ist, hat im Wesentlichen ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht