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   OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 310/00   

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https://dejure.org/2002,14450
OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 310/00 (https://dejure.org/2002,14450)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.2002 - 3 U 310/00 (https://dejure.org/2002,14450)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 3 U 310/00 (https://dejure.org/2002,14450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schweigen über eine Dauer von 14 Monaten als konkludente Zustimmung zur Nutzung fremder, markenrechtlich geschützter, Verpackungen ; Grundsatz des"freien Warenverkehrs" auf Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH); Schaffung eines ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 310/00
    Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf die Randnummer 62 im Urteil vom 23.04.2002 in der Rechtssache C - 143/00 Boehringer./. Swingward u.a., wonach "das System der Unterrichtung nur dann angemessen funktionieren (kann), wenn alle Beteiligten sich in redlicher Weise bemühen, die berechtigten Interessen des anderen zu achten." Die berechtigten Interessen sind einerseits die des Markenrechtsinhabers, vermeidbare Eingriffe in sein Recht zu verhindern, andrerseits die des Parallelimporteurs, Eingriffe vorzunehmen, soweit sie unvermeidbar sind, um den freien Warenverkehr zu gewährleisten.
  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89

    Warenzeichenübertragung bei Mitübertragung des Geschäftsbetriebs - Verwirkung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 310/00
    Die Beklagten können sich nicht auf die BGH-Entscheidung "Cranpool" (WRP 1992, 29) berufen, denn dort ergab sich der "Vertrauenstatbestand" daraus, daß der Verletzerin mit Billigung des Zeichenberechtigten Prospekte mit dem Zeichen zur Weiterverwendung verkauft worden waren, und dieses Vertrauen war später noch durch ein Rundschreiben verstärkt worden (a.a.O., S. 31).
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