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   OLG Hamm, 05.02.2014 - I-15 W 1/14   

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https://dejure.org/2014,3678
OLG Hamm, 05.02.2014 - I-15 W 1/14 (https://dejure.org/2014,3678)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.2014 - I-15 W 1/14 (https://dejure.org/2014,3678)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - I-15 W 1/14 (https://dejure.org/2014,3678)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Löschung einer für eine Erbengemeinschaft eingetragenen Grundschuld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 27 GBO; § 2038 BGB
    Voraussetzungen der Löschung einer für eine Erbengemeinschaft eingetragenen Grundschuld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zustimmung aller im Grundbuch eingetragener Miterben für Grundbuchänderungen notwendig

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Mit der Löschung einer Grundschuld müssen alle Miterben einverstanden sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zustimmung aller im Grundbuch eingetragener Miterben für Grundbuchänderungen notwendig

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Keine Eigentümerzustimmung im Grundbuchrecht durch Erbenmehrheit

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Alle Erben müssen der Löschung einer Grundschuld zustimmen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung aller im Grundbuch eingetragener Miterben für Grundbuchänderungen notwendig

Verfahrensgang

  • AG Gelsenkirchen - RO-663
  • OLG Hamm, 05.02.2014 - I-15 W 1/14

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 458
  • FamRZ 2014, 1326
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05

    Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2014 - 15 W 1/14
    Lediglich im Ausgangspunkt ist der Hinweis der Beschwerde berechtigt, dass nach der neueren Rechtsprechung des BGH (BGHZ 183, 131 = NJW 2010, 765 betr. die Kündigung eines Mietverhältnisses) Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung im Sinne des § 2038 Abs. 1 BGB auch Verfügungsgeschäfte umfassen können, diese also auch im Außenverhältnis unmittelbar wirksam werden können.
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