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   OLG Hamm, 13.02.1996 - 15 W 434/95   

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OLG Hamm, 13.02.1996 - 15 W 434/95 (https://dejure.org/1996,4682)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.1996 - 15 W 434/95 (https://dejure.org/1996,4682)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 1996 - 15 W 434/95 (https://dejure.org/1996,4682)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 964
  • FamRZ 1996, 1029
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Karlsruhe, 28.04.2016 - 18 UF 265/15

    Ruhen der elterlichen Sorge des verhinderten Elternteils: Rechtsschutzinteresse

    Dies gilt insbesondere dann, wenn wie hier aus derzeitiger Sicht keine Aussicht besteht, dass die elterliche Sorge nach Wegfall des tatsächlichen Hindernisses wieder ausgeübt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe vom 13.04.2015 - 18 UF 181/14 -, Rn. 41, juris; OLG Hamm FamRZ 1996, 1029, 1030; MüKoBGB/Hennemann, 6. Auflage 2012, § 1674 Rn. 1; Palandt/Götz, BGB, 75. Auflage 2016, § 1674 Rn. 1; Prütting/Wegen/Weinreich/ Ziegler, BGB, 10. Auflage 2015, § 1674 Rn. 1).
  • OLG Köln, 16.03.2016 - 10 UF 173/15

    Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt, da die Mutter

    Bei dem Vorliegen (auch) der Voraussetzungen des § 1666 BGB kann der Schutz der betroffenen Kinder daher nicht auf die auf objektiven Gegebenheiten tatsächlicher Art beruhenden Maßnahmen nach § 1674 BGB beschränkt werden, die aufzuheben sind, sobald die zugrundeliegenden tatsächlichen Gegebenheiten sich geändert haben (OLG Hamm, Beschl. v. 13.02.1996 - 15 W 434/95, FamRZ 1996, 1029), ganz unabhängig von dem Umstand, dass für § 1674 BGB die - hier nicht ohne weiteres ersichtliche - Aussicht erforderlich ist, dass die elterliche Sorge wieder ausgeübt werden kann (OLG Hamm, Beschl. v. 13.02.1996 - 15 W 434/95, FamRZ 1996, 1029; Palandt-Götz, 75. Aufl. (2016), § 1674, Rn. 1).
  • OLG Dresden, 27.02.2003 - 10 UF 760/02

    Entzug der elterlichen Sorge bei Inhaftierung der allein sorgeberechtigten Mutter

    Ein solcher Eingriff ist aber sowohl bei § 1666 BGB als auch im Rahmen des § 1674 BGB erforderlich (so auch OLG Hamm FamRZ 1996, 1029f.).

    Entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung (OLG Hamm FamRZ 1996, 1029 ; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 6) kann die Prüfung des § 1666 BGB im Falle der Strafhaft des sorgeberechtigten Elternteils vorerst durch die Anordnung des Ruhens der elterlichen Sorge ersetzt werden.

  • OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 9 UF 105/08

    Sorgerecht: Entzug bzw. Ruhen der elterlichen Sorge bei längerer Inhaftierung

    Dies gilt jedenfalls in Fällen wie dem Vorliegenden, in dem noch nicht feststeht, dass - etwa wegen Art und Schwere der Straftat - ohnehin im Anschluss an die Strafhaft das elterliche Sorgerecht gemäß § 1666 BGB zu entziehen sein wird (vgl.: OLG Hamm, FamRZ 1996, 1029).
  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren betr.das Ruhen der elterlichen Sorge

    Die mit dem behaupteten Untertauchen des Antragsgegners verbundenen Behinderungen in der Ausübung des Sorgerechts erlaubt damit für sich isoliert betrachtet noch nicht die Annahme einer tatsächlichen Verhinderung, da eine Kontakt- und Einflussnahme durch den Antragsgegner nach wie vor nicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.1996 - 15 W 434/95 - FamRZ 1996, 1029; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 - FamRZ 2003, 1947; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2001 - 5 WF 137/01 - OLGR 2002, 6; vgl. auch zur Untersuchungshaft OLG Köln, Beschluss vom 01.06.1977 - 16 Wx 51/77, 16 Wx 60/77 - FamRZ 1978, 623).
  • OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06

    Elterliche Sorge: Ruhen der elterlichen Sorge eines in Strafhaft befindlichen

    Eine derartige Prüfung kann nicht durch die Annahme des Vorliegens der Voraussetzungen des § 1674 BGB umgangen werden ( Vgl. OLG Hamm vom 13.2.1996, FamRZ 1996, 1029).".
  • OLG Frankfurt, 21.12.2007 - 2 UF 290/07

    Vormundschaft für minderjähriges Kind: Beachtlichkeit des väterlichen Willens bei

    Bei einer Verletzung des Kindeswohles, für das ein bestimmtes nachteiliges Verhalten des Elternteils als Ursache feststeht, kommt es für die Frage des Sorgerechtsentzugs auch nicht auf den Grad der persönlichen Vorwerfbarkeit an (OLG Hamm, FamRZ 1996, 1029-1031).
  • OLG Hamm, 27.03.2012 - 2 WF 213/11

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Feststellung des

    Die mit der Auslandsinhaftierung des Antragsgegners verbundenen Behinderungen in der Ausübung des Sorgerechts erlauben damit für sich isoliert betrachtet noch nicht die Annahme einer tatsächlichen Verhinderung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.1996 - 15 W 434/95 - FamRZ 1996, 1029; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 - FamRZ 2003, 1947; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2011 - 5 WF 137/01 - OLGR 2002, 6; vgl. auch zur Untersuchungshaft OLG Köln, Beschluss vom 01.06.1977 - 16 Wx 51/77, 16 Wx 60/77 - FamRZ 1978, 623).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2001 - 5 WF 137/01

    Elterliche Sorge, Ruhen, Strafhaft

    Eine derartige Prüfung kann nicht durch die Annahme des Vorliegens der Voraussetzungen des § 1674 BGB umgangen werden ( Vgl. OLG Hamm vom 13.2.1996, FamRZ 1996, 1029).
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