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   OLG Hamm, 16.03.2021 - 24 U 74/20   

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https://dejure.org/2021,68751
OLG Hamm, 16.03.2021 - 24 U 74/20 (https://dejure.org/2021,68751)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2021 - 24 U 74/20 (https://dejure.org/2021,68751)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2021 - 24 U 74/20 (https://dejure.org/2021,68751)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.04.2016 - VII ZR 56/15

    Bauvertrag: Einbeziehung einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel; Vereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2021 - 24 U 74/20
    § 8 Abs. 2 VOB/B verstoße ausweislich der Rechtsprechung des BGH (Urt. v, 07.04.2016 - VII ZR 56/15) auch im Falle der Eigenverwaltung nicht gegen § 134 BGB und benachteilige den Auftragnehmer als AGB nicht unangemessen.

    Ansonsten hätte es mehr als nahegelegen, die außerordentliche Kündigung zur Absicherung ihrer Wirksamkeit auch mit Hinweis auf den Insolvenzantrag zu begründen, zumal in der Literatur und in der Rechtsprechung lange bestehende Zweifel an der Wirksamkeit des § 8 Abs. 2 VOB/B durch die Entscheidung des BGH vom 07.04.2016 (Az. VII ZR 56/15) für den Fall des Eigeninsolvenzantrags grundsätzlich ausgeräumt waren.

    Wie der 7. Zivilsenat des BGH mit seiner Entscheidung vom 07.04.2016 (Az. VII ZR 56/15) ausführlich dargelegt hat, ist die Bestimmung weder gemäß §§ 119 InsO, 134 BGB nichtig noch stellt sie als Allgemeine Geschäftsbedingung eine zur Unwirksamkeit führende unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers dar.

  • BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15

    Abschluss eines Werklieferungsvertrages nach Insolvenzantrag des Unternehmers:

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2021 - 24 U 74/20
    Soweit die Klägerin meint, die Wirksamkeit des § 8 Abs. 2 VOB/B werde vom 9. Zivilsenat anders gesehen (Urt. v. 14.09.2017 - IX ZR 261/15), ist das unzutreffend.
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