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   OLG Köln, 01.10.1998 - 14 Wx 13/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3673
OLG Köln, 01.10.1998 - 14 Wx 13/98 (https://dejure.org/1998,3673)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.1998 - 14 Wx 13/98 (https://dejure.org/1998,3673)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 14 Wx 13/98 (https://dejure.org/1998,3673)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1381
  • FamRZ 1999, 871
  • Rpfleger 1999, 72
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.12.1991 - 4 WF 350/91

    Entzug der elterlichen Sorge nach einer Misshandlung des gemeinsamen Kindes;

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1998 - 14 Wx 13/98
    Danach steht die Beschwerde gegen eine die Personensorge betreffende Entscheidung jedem zu, "der ein berechtigtes Interesse hat, diese Angelegenheit wahrzunehmen." Ein solches Interesse kann sich auch aufgrund einer tatsächlich wahrgenommenen Betreuung des betroffenen Kindes ergeben, zumal dann, wenn sich das Kind über einen längeren Zeitraum in der Obhut der Betreuungsperson befindet und eine Beziehungswelt zwischen Kind und Betreuungsperson gewachsen ist (vgl. dazu Keidel/Kuntze, FGG 13. Auflage 1992, Rdn. 37 ff zu § 57; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1196 f.; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1994, 391 f.).
  • OLG Hamm, 16.04.1987 - 15 W 160/87
    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1998 - 14 Wx 13/98
    Danach steht die Beschwerde gegen eine die Personensorge betreffende Entscheidung jedem zu, "der ein berechtigtes Interesse hat, diese Angelegenheit wahrzunehmen." Ein solches Interesse kann sich auch aufgrund einer tatsächlich wahrgenommenen Betreuung des betroffenen Kindes ergeben, zumal dann, wenn sich das Kind über einen längeren Zeitraum in der Obhut der Betreuungsperson befindet und eine Beziehungswelt zwischen Kind und Betreuungsperson gewachsen ist (vgl. dazu Keidel/Kuntze, FGG 13. Auflage 1992, Rdn. 37 ff zu § 57; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1196 f.; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1994, 391 f.).
  • OLG Köln, 21.12.1999 - 14 UF 268/99

    Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern bei vorläufiger Wegnahme des Kindes aus der

    Dieser Antrag ist zulässig, da die Pflegeeltern gem. § 1632 IV BGB bei Anforderungen zu Herausnahme aus der Pflegefamilie beschwerdebefugt sind (OLG Köln NJW-RR 1999, 1381 und 14 Wx 25/98 v. 30.11.1998; BGH NJW 1999, 3718 verneint lediglich ein Beschwerderecht der Pflegeeltern im Sorgerechtsverfahren des Pflegekinds, hebt aber den Gegensatz zu § 1632 IV BGB hervor).
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