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   OLG Köln, 11.05.2016 - 23 WLw 6/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14504
OLG Köln, 11.05.2016 - 23 WLw 6/16 (https://dejure.org/2016,14504)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.2016 - 23 WLw 6/16 (https://dejure.org/2016,14504)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 23 WLw 6/16 (https://dejure.org/2016,14504)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Pflichtteilsberechtigten Nichterben gegen die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde des Pflichtteilsberechtigten Nichterben gegen die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschwerdebefugnis gegen Entscheidung über Erteilung eines Hoffolgezeugnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 332
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 08.06.1994 - 2 Wx 16/94

    Anfechtung der Erbschein-Einziehungsanordnung und -Kraftloserklärung - kein

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2016 - 23 WLw 6/16
    Der Pflichtteilsberechtigte ist gerade von der Erbenstellung ausgeschlossen und hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den oder die Erben, wenn dieser Anspruch auch Ausfluss und Ersatz des gesetzlichen Erbrechts ist (zum Vorstehenden OLG Köln, NJW-RR 1994, 1421; OLG Hamm, Rpfleger 1984, 273; Keidel/Meyer-Holz § 59 Rdn. 81, Keidel/Zimmermann, § 352 Rdn. 151; Münchener Kommentar/J. Mayer, BGB, 6. Aufl., § 2353 Rdn. 95, 133; Staudinger/Herzog, BGB, Bearbeitung 2016, § 2353 Rdn. 576; Siegmann/Höger in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand 1.11.2013, § 2353 Rdn. 53).
  • OLG Hamm, 21.11.1983 - 15 W 329/83

    Notwendigkeit der Inanspruchnahme eines für einen anderen in einem Erbschein

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2016 - 23 WLw 6/16
    Der Pflichtteilsberechtigte ist gerade von der Erbenstellung ausgeschlossen und hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den oder die Erben, wenn dieser Anspruch auch Ausfluss und Ersatz des gesetzlichen Erbrechts ist (zum Vorstehenden OLG Köln, NJW-RR 1994, 1421; OLG Hamm, Rpfleger 1984, 273; Keidel/Meyer-Holz § 59 Rdn. 81, Keidel/Zimmermann, § 352 Rdn. 151; Münchener Kommentar/J. Mayer, BGB, 6. Aufl., § 2353 Rdn. 95, 133; Staudinger/Herzog, BGB, Bearbeitung 2016, § 2353 Rdn. 576; Siegmann/Höger in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand 1.11.2013, § 2353 Rdn. 53).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 20 W 264/20

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers im Erbscheinsverfahren und

    Nachdem § 792 ZPO einem Gläubiger aber das Recht einräumt, die Erteilung eines Erbscheins an Stelle des Schuldners zu verlangen, ist der Gläubiger, hier die Beteiligte zu 1, auch in seinen Rechten beeinträchtigt, wenn dieser Erbschein nicht erteilt wird (vgl. OLG Köln FamRZ 2017, 332).
  • OLG Hamm, 14.02.2017 - 15 W 31/17

    Beschwerdebefugnis der Eigenerben eines Vorerben

    Durch die Erteilung eines Erbscheins ist grundsätzlich nur derjenige beschwert, der ein von dem Inhalt abweichendes Erbrecht für sich in Anspruch nimmt oder geltend macht, selbst zu Unrecht als Erbe aufgeführt zu sein, also in keinem Fall ein Pflichtteilsberechtigter (OLG Köln, Beschluss vom 11.05.2016 -23 Wlw 6/16-, juris; Senat FGPrax 2013, 268).
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